So ist das mit dem Hochwassernachrichtendient

Hallöchen,

Hochwassernachrichtendienst

Mehrere deutsche Bundesländer unterhalten einen Hochwassernachrichtendienst. Er dient der Gewinnung und Übermittlung aller Daten, die die Entstehung, den zeitlichen Verlauf und die räumliche Ausdehnung von Hochwasserereignissen charakterisieren. Auf der Grundlage dieser Daten werden die notwendigen operationellen Maßnahmen eingeleitet und die Warnungen an die Bevölkerung ausgesprochen. Die Hochwassernachrichtendienste sind an wissenschaftliche Behörden des jeweiligen Bundeslandes angeschlossen, etwa in Bayern an das Landesamt für Wasserwirtschaft oder in Baden-Württemberg an die Landesanstalt für Umweltschutz.

Die Hochwassernachrichtendienste holen ihre Daten aus verschiedenen Quellen ein. Der Deutsche Wetterdienst ist Partner und versorgt sie mit Niederschlagsmeldungen, Schneehöhen, Wetterradar, Wetterberichten und Niederschlagsvorhersagen. So genannte Hauptmeldestellen, die über das gesamte Bundesland verteilt sind, melden der Hochwassernachrichtendienstzentrale Pegelstände aus ihrem Gebiet. Außerdem holen die Hochwassernachrichtendienste über Messwertansagen und Datenfernübertragungen aktuelle Pegelstände ein. Letztere haben sich jedoch nicht immer als zuverlässig erwiesen. Beim Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002 konnten die Pegelstandsmesser an der Elbe zum größten Teil keine Daten mehr liefern.

Neben der Gewinnung und Auswertung der Daten gehört auch die Information der Bevölkerung zu den Aufgaben der Hochwassernachrichtendienste. Aus den Informationen über die aktuellen Pegelständen und der Beobachtung und Vorhersage des Wetters entwickeln die Dienste eine vorausschauende Beurteilung der Hochwasserlage. Diese fassen sie dann in allgemeinverständlicher Form zusammen, um über Rundfunk, Fernsehen, Presse, Videotext und Anrufbeantworter die Öffentlichkeit zu informieren.

Die Hochwassernachrichtendienste verwenden bei der Information über Hochwasser vier so genannte Alarm- oder Meldestufen.

Alarmstufe 1 bezeichnet die Hochwassermeldegrenze und wird ausgelöst sobald der Pegel den Richtwert erreicht hat und ein weiterer Anstieg zu erwarten ist. Bei eingedeichten Wasserläufen wird die Alarmstufe 1 in der Regel bei der ersten Ausuferung ausgelöst.
Alarmstufe 2 wird ausgelöst sobald land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet werden oder leichte Verkehrsbehinderungen eintreten. Ab dieser Stufe wird der Wasserwehrdienst alarmiert und die Einsatzbereitschaft der Hilfskräfte überprüft.
Alarmstufe 3 wird ausgelöst sobald die Wasserstände Gefährdungen und Schäden für Bevölkerung, Wirtschaft und Kulturgut hervorrufen. Ab diesem Zeitpunkt werden Einsatzstäbe eingerichtet, vorbeugende Sicherungsmaßnahmen vorgenommen und die aktive Hochwasserabwehr vorbereitet.
Alarmstufe 4 wird ausgelöst sobald es zu Dammbrüchen, unkontrollierten Ausuferungen und zu Überflutung bebauter Gebiete in größerem Umfang kommt. Bei dieser Alarmstufe wird die Bevölkerung aus gefährdeten Gebieten evakuiert und das Hochwasser aktiv bekämpft.

Nachdem die Hochwassernachrichtendienste die entsprechende Alarmstufe ausgerufen haben, organisieren die für Katastrophenschutz zuständigen Landratsämter und Gemeinden die einzelnen Maßnahmen.

Die Hochwassernachrichtendienste nehmen für sich in Anspruch, Hochwassergefahren über einen Zeitraum von zwei bis drei Tagen verlässlich vorhersagen und einschätzen zu können.

Weiterführende Links:

Bayern:
Bhttp://www.bayern.de/lfw/hnd/

Baden-Württemberg:
http://www.lfu.baden-wuerttemberg.de/lfu/hvz/

Sachsen:
http://www.umwelt.sachsen.de/lfug/hwz/index.html

Thüringen:
http://www.tlug-jena.de/newwq/index.html

Hessen:
http://www.hlug.de/medien/wasser/pegel_all.htm

Niedersachsen:
http://www.bezirksregierung-lueneburg.de/master/0,C…

Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes:
http://www.elwis.de/servlet/IbMenu

Oberösterreich:
http://www.ooe.gv.at/hydro/

Aktuelle Pegelstände:
http://www.wetterlinks.de/hochwasser.html

Liebe Grüße
Peggy

Quelle: politikerscreen.de