Liebe Wissende,
ich habe als österreichische Beamte mit einem bayerischen Rechtsanwalt zu tun, der zu einem Verfahren meint - Zitat: „Die Bewilligung ist, so überhaupt, wie nicht, nur auf begrenzte Dauer zu erteilen.“
Ich begreife nicht, was er mit „wie nicht“ ausdrücken will.
Ist das deutsches Anwaltskauderwelsch oder einfach nur schlechtes Deutsch?
würde „Beamtin“ schreiben. „die beamte“ ist m.e. ostösterreichisches amts- äh: „deutsch“, finde ich.
mit einem bayerischen
Rechtsanwalt zu tun, der zu einem Verfahren meint - Zitat:
„Die Bewilligung ist, so überhaupt, wie nicht, nur auf
begrenzte Dauer zu erteilen.“
Ich begreife nicht, was er mit „wie nicht“ ausdrücken will.
Ist das deutsches Anwaltskauderwelsch oder einfach nur
schlechtes Deutsch?
das ist schlechtes deutsch und falsches deutsch (und vermutlich trotzdem anwaltskauderwelsch).
sagen will er vermutlich, dass eine bewilligung eher nicht zu erteilen ist, wenn aber, dann nur auf begrenzte dauer.
ich würde ihn aber schlicht und einfach fragen. der knabe kann nicht davon ausgehen, dass man dieses deutsch verstehen können muss.
Lieber Michael, danke für Deine Meinung, mit der Beamtin hast Du natürlich recht, ich war auf die Problembeschreibung fokussiert - gut, wenn man auf seine Betriebsblindheit hin und wieder mit der Nase gestoßen wird
Dass er meint, die Bewilligung sei nicht zu erteilen, geht sonnenklar aus seinem elfseitigen Schriftsatz hervor. Ich meine auch, dass „wie nicht“ eine leere Floskel ist, denn „so überhaupt“ hätte völlig ausgereicht, um die Aussage klar zu machen.
Ich dachte, es sei vielleicht irgendwo ein gängiges Anhängsel, so wie dass vorarlbergische „odr“.
das „so“ ist eine art „wenn“ … das gibts auch sonst etwas archaisierend („so du das studium beendest, wirst du mein nachfolger.“), …
Dass er meint, die Bewilligung sei nicht zu erteilen, geht
sonnenklar aus seinem elfseitigen Schriftsatz hervor. Ich
meine auch, dass „wie nicht“ eine leere Floskel ist, denn „so
überhaupt“ hätte völlig ausgereicht, um die Aussage klar zu
machen.
… das „wie nicht“ soll offenbar die eingeräumte kondition („wenn man überhaupt bewilligt“) von vornherein in den bereich des unrealistischen wenn nicht rechtlich unzulässigen verweisen.
Ich dachte, es sei vielleicht irgendwo ein gängiges Anhängsel,
so wie dass vorarlbergische „odr“.
glaub ich nicht, kann sein, weiß ich nicht, dann ist es anwaltskauderwelsch. aber schlechtes / falsches deutsch ist es sowieso. odr?
Nach meinem "Behördensprech"verständnis bleibt allerdings auch die Deutungsmöglichkeit offen, daß, so die „Bewilligung nicht erteilt wird“, diese Ablehnung ebenfalls nicht endgültig, ergo nur von „begrenzter Dauer“ ist. Es kann, bzw. darf also zu einem späteren Zeitpunkt erneut darum nachgesucht werden.