Hi
Wohnung ist seit 15 Jahren gemietet.
In dieser Zeit wurde nichts gemacht und das Haus ist über 40
Jahre alt.
Na ja, dies wäre wohl eine reine Übertreibung. Wenigstens sollten wenigstens mal das Treppenhaus mal gesäubert werden… 
von den anderen Sachen mal abgesehen…
In diesem Jahr wurden neue Fenster eingebaut.
Na also, es wurde doch noch mehr gemacht.
Der Zustand der Wohnung ist geblieben, altes Bad, alte
Fliesen,
Ja, so wurde es doch auch gemietet. Soll nun regelmäßig alles erneuert werden nur weil es noch iO wäre aber der Zeitgeschmack sich mal wieder änderte?
Ein Recht auf Modernisierung der Wohnung wäre mir unbekannt. Es reicht völlig den Baustandard des Baujahres einzuhalten.
immer noch vom Mieter verlegte Teppichböden (heute
eigentlich schon out, da jede Wohnung bereits Laminat
aufweist).
Einen Standard für einen Bodenbelag wäre mir unbekannt. Wenn etwas auf dem blanken Boden liegt so wäre dies eine freiwillige Zusatzleistung.
Aufgrund er neuen Fenster wird ab 1.11. die Miete um 20 % !!!
erhöht
Die Miete kann davon unabhänigig jährlich auf den Stand des aktuellen Mietenspiegels etc. gebracht werden. Dabei darf innerhalb von 3 Jahren die Miete nicht höher als 20% steigen. Dies kann auch so vor einer Modernisierungsmieterhöhung so erfolgen. Wenn dies also bislang nicht so geschar, wäre dies eine zB gutmütige Einstellung des VM an den M, weil der VM ein einklagbares Recht darauf hat.
Davon unabhängig kann der VM - zusätzlich - dieser allgemeinen Mietanpassung die Modernisierungen (zB der Fenster) mit den Anteil von 11% pro Jahr auf die M (zB verteilt nach m^2) auf die Miete aufschlagen.
und der Parkplatz (aus unerfindlichen Gründen - es hat
sich nichts geändert, außer dass die Nummerierung neu in den
Asphalt gepinselt
wurde von 18,00 EUR auf 25,00 EURO erhöht.
Da es sich hier nicht um Wohnraum handelt gilt hier Angebot und Nachfrage. Der VM kann den PP innerhalb von 3 Monaten kündigen und dann beliebig weitervermieten für einen Preis den er nun dafür eben bekommen kann.
Wenn der VM also den bisherigen M vorher fragt ob der mit einer Erhöhnung (die letzt liegt offenbar lang zurück) einverstanden ist, hat der M den Vorteil diesen Platz auch zu behalten.
Geht denn das einfach so ?
Wie beschieben ginge dies noch viel teuer für den M als bisher.
An der Wohnsituation, hat sich bis
auf die neuen Fenster - und die waren ja nach 40 Jahren mal
nötig - nichts geändert.
Eine Beurteilung, ob die Fenster nötig sind, steht dem M nicht zu, weil die Fenster eben den M nicht gehören und der M kaum vom Fach wäre.
Auch wenn sich die Wohnsituation sich nicht geändert hat, schreitet die Kostensteigerung voran. Davon wäre die Mieten nicht ausgeschlossen, es denn der VM will und kann das.
Nur weil regelmäßige Mieterhöungen unterbleiben gibt es keinen Anspruch darauf, das dies auch immer so bleiben wird.
Vielen Dank für einen Tipp
Leider wissen viele M nicht um die Möglichkeiten eines VM und sind leicht beleidigt, wenn etwas teuerer wird. Wenn sie den vollen Umfang der Möglichkeiten des VM kennen würden, wären sie meist erleichtet das es nicht so schlimm gekommen ist.
vlg MC