So viel Mieterhöhung erlaubt ?

Hallo

Wohnung ist seit 15 Jahren gemietet.
In dieser Zeit wurde nichts gemacht und das Haus ist über 40 Jahre alt.

In diesem Jahr wurden neue Fenster eingebaut.
Der Zustand der Wohnung ist geblieben, altes Bad, alte Fliesen, immer noch vom Mieter verlegte Teppichböden (heute eigentlich schon out, da jede Wohnung bereits Laminat aufweist).

Aufgrund er neuen Fenster wird ab 1.11. die Miete um 20 % !!! erhöht und der Parkplatz (aus unerfindlichen Gründen - es hat sich nichts geändert, außer dass die Nummerierung neu in den Asphalt gepinselt
wurde von 18,00 EUR auf 25,00 EURO erhöht.

Geht denn das einfach so ? An der Wohnsituation, hat sich bis auf die neuen Fenster - und die waren ja nach 40 Jahren mal nötig - nichts geändert.

Vielen Dank für einen Tipp

HeidiP

Hi, das ist manchmal recht hilfreich:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterhoehung.

Aber ansich kommts darauf an auf was sich die Mieterhöhung nun bezieht - ist das im Erhöhungsschreiben aufgeführt?

Wenn´s eine Erhöhung wegen den neuen Fenstern ist - wären 11 % der reinen Modernisierungskosten möglich.

Wenn´s eine normale Erhöhung ist, dann kann auch die Kappungsgrenze von max. 20 % in 3 Jahren gelten.

Gruß von Sid

Hi

Wohnung ist seit 15 Jahren gemietet.
In dieser Zeit wurde nichts gemacht und das Haus ist über 40
Jahre alt.

Na ja, dies wäre wohl eine reine Übertreibung. Wenigstens sollten wenigstens mal das Treppenhaus mal gesäubert werden… :wink:
von den anderen Sachen mal abgesehen…

In diesem Jahr wurden neue Fenster eingebaut.

Na also, es wurde doch noch mehr gemacht.

Der Zustand der Wohnung ist geblieben, altes Bad, alte
Fliesen,

Ja, so wurde es doch auch gemietet. Soll nun regelmäßig alles erneuert werden nur weil es noch iO wäre aber der Zeitgeschmack sich mal wieder änderte?

Ein Recht auf Modernisierung der Wohnung wäre mir unbekannt. Es reicht völlig den Baustandard des Baujahres einzuhalten.

immer noch vom Mieter verlegte Teppichböden (heute
eigentlich schon out, da jede Wohnung bereits Laminat
aufweist).

Einen Standard für einen Bodenbelag wäre mir unbekannt. Wenn etwas auf dem blanken Boden liegt so wäre dies eine freiwillige Zusatzleistung.

Aufgrund er neuen Fenster wird ab 1.11. die Miete um 20 % !!!
erhöht

Die Miete kann davon unabhänigig jährlich auf den Stand des aktuellen Mietenspiegels etc. gebracht werden. Dabei darf innerhalb von 3 Jahren die Miete nicht höher als 20% steigen. Dies kann auch so vor einer Modernisierungsmieterhöhung so erfolgen. Wenn dies also bislang nicht so geschar, wäre dies eine zB gutmütige Einstellung des VM an den M, weil der VM ein einklagbares Recht darauf hat.

Davon unabhängig kann der VM - zusätzlich - dieser allgemeinen Mietanpassung die Modernisierungen (zB der Fenster) mit den Anteil von 11% pro Jahr auf die M (zB verteilt nach m^2) auf die Miete aufschlagen.

und der Parkplatz (aus unerfindlichen Gründen - es hat
sich nichts geändert, außer dass die Nummerierung neu in den
Asphalt gepinselt
wurde von 18,00 EUR auf 25,00 EURO erhöht.

Da es sich hier nicht um Wohnraum handelt gilt hier Angebot und Nachfrage. Der VM kann den PP innerhalb von 3 Monaten kündigen und dann beliebig weitervermieten für einen Preis den er nun dafür eben bekommen kann.

Wenn der VM also den bisherigen M vorher fragt ob der mit einer Erhöhnung (die letzt liegt offenbar lang zurück) einverstanden ist, hat der M den Vorteil diesen Platz auch zu behalten.

Geht denn das einfach so ?

Wie beschieben ginge dies noch viel teuer für den M als bisher.

An der Wohnsituation, hat sich bis
auf die neuen Fenster - und die waren ja nach 40 Jahren mal
nötig - nichts geändert.

Eine Beurteilung, ob die Fenster nötig sind, steht dem M nicht zu, weil die Fenster eben den M nicht gehören und der M kaum vom Fach wäre.

Auch wenn sich die Wohnsituation sich nicht geändert hat, schreitet die Kostensteigerung voran. Davon wäre die Mieten nicht ausgeschlossen, es denn der VM will und kann das.

Nur weil regelmäßige Mieterhöungen unterbleiben gibt es keinen Anspruch darauf, das dies auch immer so bleiben wird.

Vielen Dank für einen Tipp

Leider wissen viele M nicht um die Möglichkeiten eines VM und sind leicht beleidigt, wenn etwas teuerer wird. Wenn sie den vollen Umfang der Möglichkeiten des VM kennen würden, wären sie meist erleichtet das es nicht so schlimm gekommen ist.

vlg MC

hatte mir Hilfe und nicht ironische Antworten erwartet
da ist wohl einer oberschlau !
Vielen Dank
Heidi P

Hallo Sid1,
danke für Deine Mühe.
Im Schreiben wurde nichts aufgeführt.
Werde die Sache jetzt meinem Anwalt übergeben.
Der soll das prüfen und dann seh ich weiter
Liebe Grüßé
HeidiP

Servus Heidi,

danke für Deine Mühe.

bitte, bitte…

Im Schreiben wurde nichts aufgeführt.

Wie unklug von dem Vermieter…

Viele Grüße von Sid

Hi, soviel Zeit sollte sein…

hatte mir Hilfe und nicht ironische Antworten erwartet

Hier gibt es so ungefähr zwei Richtungen, die die selber vermieten und die eher den Mietervereinen nahestehen.

Warum nun die mieternahestehende Seite bei deiner Frage eher schweigt weiss man nicht. Vielleicht liegt es an der Frage.

da ist wohl einer oberschlau !

Es geht darum einen Einblick in die Welt des anderen zu geben. Wenn der Blick eben nicht genehm ist, kann dies auch an dem Seher liegen.
scnr

Vielen Dank

Wenn man nur mal plaudern möchte, so steht hier das Plauder-Brett zur Verfügenung. GuteFrage.de wäre für ein Schwätzchen auch OK.

vlg MC

PS: Leider melden sich hier die Juristen so selten, das auch mal andere zu Wort kommen :wink:

1 „Gefällt mir“

Hhhmmm,

hatte mir Hilfe und nicht ironische Antworten erwartet
da ist wohl einer oberschlau !

es wurde doch schon alles gesagt. Eine Modernisierung (neue, bessere Fenster) hätte nach § 554 Abs. 3 Satz 1 BGB mindestens 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden müssen. Danach wäre nach § 559 Abs.1 BGB eine Mieterhöhung (nach Abzug evtl. Instandhaltungs/-setzungskosten) möglich. Bei Fenstern ist die Angabe des alten und neuen K-Werts erforderlich, die Höhe der Energieeinsparung ist für die Einstufung als Modernisierung nicht erheblich.

Da Deinen Einlassungen nach eben dieses Szenario nicht zutreffend ist, wird es sich um eine reguläre Erhöhung wie schon von anderen geschrieben handeln. Gegen eine Modernisierung die nicht geltend gemacht wird kann man verständlicher Weise nicht vorgehen.

Gruß

osmodius