… dann zedepper ich jetzt ein wenig die FAQs! :o)
HÄHÄ
Fangen wir an mit FAQ:1990
Zitat:
Dazu ist zunächst zu klären, ob das Gesetz Anwendung findet!
Falsch. Das Gesetz findet immer Anwendung!
Die folgenden gesetzlichen Regelungen können durch einen Tarifvertrag
oder einen Arbeitsvertrag ausgehebelt werden.
Falsch. Die gesetzliche Regelung kann nicht „ausgehebelt“ werden, sondern die anderslautende Vereinbarung befindet sich im ausdrücklichen Einklang mit dem § 622 BGB
(…)
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes geregelt ist,
dann gilt auch dies in aller Regel.
Falsch. Es darf einzelvertraglich nur wirksam eine längere Frist als die in § 622 BGB vereinbart werden.
FAQ:2004
Teilanspruch:
(…) Sollte bereits mehr Urlaub gewährt worden sein, als die Zwölftelung
hergibt, kann der Arbeitgeber diesen nicht zurück fordern.
Falsch. „Urlaub“ kann man eh nicht zurückfordern. Der AN müsste das in „Erholungswährung“ bezahlen. Vermutlich soll sich das auf das Urlaubsentgelt beziehen? Dann empfehle ich das Studium des Absatzes 3 von http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Der Verweis auf tarifvertragliche Vereinbarungen fehlt hier ganz (denn es kann auch sein, daß man nach 5 Monaten 0,00 Tage Anspruch erworben hat)
FAQ:2123
Kurze Frage, recht kurze Antwort: Nicht viel!
Ist die Abmahnung aus Sicht des Empfängers zu Unrecht ausgestellt worden, schreibt man
bestenfalls eine Gegendarstellung, die der Arbeitgeber in die Personalakte heften muss.
Das ist zu einseitig, denn es gibt durchaus gute Gründe gegen eine Abmahnung vorzugehen!
Und einige Frequently Asked Questions sind für mich entweder nicht frequently asked oder keine questions, sondern haben eher die Qualität eines durchschnittlichen Newsletters. So zum Beispiel :
FAQ:2440
Und by the way:
Stellt zum Beispiel die FAQ:2123
„Was unternimmt man gegen eine Abmahnung?
Kurze Frage, recht kurze Antwort: Nicht viel!
Ist die Abmahnung aus Sicht des Empfängers zu Unrecht ausgestellt :worden, schreibt man bestenfalls eine Gegendarstellung, die der :Arbeitgeber in die Personalakte heften muss. (…)“
nicht einen Verstoss gegen die hochgepriesene FAQ:1129 dar?
Zitat: „Auch bei den Antworten sind konkrete Handlungsanweisungen unerwünscht.“
So, das habt Ihr jetzt davon!
:o)))))))))))))
LG,
LeoLo
