Ich kann im Gegensatz zu Camilla (siehe unten) zwar noch schlafen, hab aber mal ne Frage zu folgendem Sachverhalt.
Wenn einer unserer Dienstwagenfahrer in der Firma geblitzt wird, und die Sache ist ernst, d.h. es droht eventuell so gar ein Fahrverbot, dann wird regelmäßig ein Anwalt eingeschaltet der mit Hilfe der Verzögerungstaktik komischerweise immer wieder Erfolg hat:
Man gibt in dem Zeugenanhörungsbogen jemanden in der Firma als Fahrer an, der tatsächlich natürlich nicht gefahren ist. Natürlich erst kurz vor Fristablauf. Dieser Fahrer hat den Wagen natürlich jemand anderem zur Nutzung überlassen, und wenn sich dieser dann letztendlich zur Schuld bekennt, ist die Verjährung im Spiel. Zumindest so in etwa läuft das immer wieder ab. Und funktioniert anscheinend.
Und was ist mit der Möglichkeit, als Fahrer jemanden im Ausland anzugeben, der dann natürlich nicht zu ermitteln ist?
Ist es wirklich so leicht, drumrum zu kommen?
Würde gerne mal Experten von Polizei/Bußgeldstellen dazu hören.
Der von Dir geschilderte Fall ist in unserem Betrieb schon vorgekommen.
Der Fahrer wurde versehentlich falsch angegeben, diese Angaben haben wir widerrufen.
Zur Ermittlung des Fahrzeugführers haben wir das Foto angefordert.
Alles in allem hat sich der Schriftverkehr überschnitten und eines Tages klingelte ein sehr netter Polizeibeamter an der Tür.
Kurzes, freundliches Gespräch, der Fall sei ohnehin abgeschlossen, da er „verjährt“ sei, und das nach ca. 3 Monaten.
ABER: sollte dieses Taktik ausgenutzt werden, sind die Beamten natürlich schneller und ihr werdet dazu verdonnert Fahrtenbücher zu führen.
Sollte das nicht ordnungsgemäß eingehalten werden, drohen hohe Geldstrafen.
Ehrlichkeit währt also am längsten
Gruss …Melanie…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber genau das meine ich ja…
…es wird natürlich nicht bei jeder 10 Km/h-Übertretung gemacht, aber wenns drum geht, daß Cheffe 4 Wochen laufen müßte…
Und daß wir noch keine Fahrtenbücher führen müssen, wundert mich auch. Aber andererseits sind wir ja ehrlich. Es wird ja von der Firma gleich ein Fahrer angegeben, nur der erklärt dann halt, das er das Fahrzeug noch einmal weitergeben hat.
Das kann aber ins Auge gehen …
jemanden als Fahrer benennen, der nicht gefahren ist. So was nennt man auch falsche Anschuldigung. Wenn das wissentlich gemacht wird und auffällt, ist es mit einer Geldbuße und ein paar Punkten nicht mehr getan. Dann regelt das Strafgesetzbuch die Sache.
Ich wäre da sehr vorsichtig in meiner Aussage.
Gruß Norbert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Da brauchen sich in der Firma nur zwei zu streiten und einer schwärtzt den anderen an. Gerade vor ein paar Tagen ein Bericht in der „Oberhessischen Presse“: Manager einer Softwarefirma wegen Falschaussage entlassen. Der Inhaber der Firma wollte den Manager schon länger loswerden. Nachdem zwei Kündigungen wohl keinen Erfolg vor dem Arbeitsgericht hatten, kam die dritte Kündigung, da der Manager ein Bußgeld einer Dienstfahrt an eine Büroangestellte „verkauft“ hatte. Er bot einer Sekretärin DM 500,- für die Übernahme der Punkte an. Das hat der Chef mitgekriegt und damit eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht durchbekommen. Dumm gelaufen. Also ich würde da niemanden raten bei sowas mitzumachen, irgendwie kommts dann doch raus und dann ists mehr als ein Bußgeld.
Gruß elmore
die geschilderte Taktik ist ganz klar ein strafrechtlich relevantes Verhalten (Strafvereitelung, falsche Anschuldigung, evtl. Falschaussage). Mit Lügen und Betrügen sind viele Menschen schon weit gekommen, manche aber auch bis in den Knast. Das ist dann eine Frage des Risikos. Da gibt es dann die deutschen Sprichwörter: „Lügen haben kurze Beine“, „ehrlich währt am längsten“.
Vielleicht auch eine Frage der Moral. Es ist nicht jedermanns Sache, um an einer rechtlichen Konsequenz herum zu kommen, Betrügereien zu benutzen.
Inhaltlich wird es so, wie du es geschildert hast, funktionieren. Aufgrund der dreimonatigen Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten kann man mit Verzögerungsmethoden solche Fristen kaputt machen und im Ergebnis die Sache ohne Folgen beenden. Das heißt, eine Folge bleibt schon für den Halter des Fahrzeuges: Er muß die Verwaltungskosten für das Bußgeldverfahren bezahlen.
Das heißt, eine Folge bleibt schon für den Halter des
Fahrzeuges: Er muß die Verwaltungskosten für das
Bußgeldverfahren bezahlen.
Gruß,
Francesco
Hallo Francesco,
die Halterhaftung gilt (leider) nur für Halte- und Parkverstöße.
Ansonsten mit ich deiner Meinung.
Interessant, wieviele Leute eine Straftat begehen, damit eine Ordnungswidrigkeit nicht aufgeklärt und geahndet wird.
Da das Ganze von einem Rechtsanwalt kommt, lässt das ja tief blicken auf das „unabhängige Organ der Rechtspflege“.
Interessant, wieviele Leute eine Straftat begehen, damit eine Ordnungswidrigkeit nicht aufgeklärt und geahndet wird.
„Falsche Anschuldigung“
Da das Ganze von einem Rechtsanwalt kommt, lässt das ja tief blicken auf das „unabhängige Organ der Rechtspflege“.
Es hat mir immer großen Spaß gemacht, die Polizei zu bitten, sich ein bischen in der Nachbarschaft umzuhören.
Wenn die dann gefragt haben mit einem „Wir ermitteln gegen Herrn xxx“, hat das, bei kleineren Firmen, großen Eindruck bei der Kundschaft hinterlassen.
Danach kam dann das Fahrtenbuch und die regelmäßige Kontrolle durch den Außendienst (100,- DM wenn nicht ordentlich geführt).
Und das alles, damit die Raser und Heizer ihrem Hobby weiter fröhnen können und die Unfallstatistik schön hoch halten.
Also, ganz ehrlich: mich k… so etwas an.
Wenn man schon Mist baut, soll man auch dafür gerade stehen.
Aber das wäre ja eine Sache der Fairness, und Fairniss ist ja uncool.
Gruß
HaWeThie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und das alles, damit die Raser und Heizer ihrem Hobby weiter
fröhnen können und die Unfallstatistik schön hoch halten.
Also, ganz ehrlich: mich k… so etwas an.
Wenn man schon Mist baut, soll man auch dafür gerade stehen.
Aber das wäre ja eine Sache der Fairness, und Fairniss ist ja
uncool.
Ich finde, dazu ist nix mehr hinzuzufügen, außer einem Sternchen für Dich!
Liebe Grüße
Birgit
ich hab dein posting gelsen, und auch noch die nachfolgenden 3. also ich finde diese halbaffen mit ihrer doppelmoral ziemlich beschissen.
ich hätt nicht gedacht das nur bekloppte halbaffeden im forum sind.
ps bei mir hats auch damit einige male geklappt, aber leider nicht oft genug und bin jetzt ohne schein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das nenn ich mal ne klare Aussage!!
…auf Anfangs gestellte Frage. Daß man, wenn man vernünftig fährt, keine Bußgelder kassiert, wußte ich nämlich schon.
na super
wenn alle so denken, wie dein firmenchef, na danke.
es ist absolut bescheiden, wenn man hört, dass jemand zu schnell gefahren ist und dies durch „andere“ ausbügeln lässt.
dann brauch sich niemand wundern, wenn die bußgelder immer höher gehen und fast jeder dann ein fahrtenbuch führen muss.
zum glück gibt es ja einige beamten, die wissen, wo sie die informationen ´herholen können, um den richtigen fahrer zu finden.