Sodomie

Hallo!
Ist Sodomie eigentlich verboten bzw. macht sich jemand strafbar, der pornografisches Material (z. B. Filme) mit dementsprechenden Darstellungen hat? Und wie geht jemand vor, der denjenigen deswegen anzeigen will?
Grüße, IRIS

Hallo,

Ist Sodomie eigentlich verboten bzw. macht sich jemand
strafbar, der pornografisches Material (z. B. Filme) mit
dementsprechenden Darstellungen hat?

der reine Besitz ohne Absicht zur Weitergabe ist nicht strafbar: http://dejure.org/gesetze/StGB/184a.html

Gruß,
Christian

der reine Besitz ohne Absicht zur Weitergabe ist nicht
strafbar: http://dejure.org/gesetze/StGB/184a.html

Also, wenn da steht „bezieht oder vorrätig hält“, das heißt doch, dass derjenige, der sowas zu Hause hat, es auch bezogen haben muss, bzw. er hält es doch daheim vorrätig. Oder habe ich diese juristischen Begriffe falsch verstanden?

Ne, die Begriffe hast Du schon richtig verstanden, Du mußt aber den Satz auch zu Ende lesen. Die Handlungen „beziehen“ oder „vorrätig halten“ an sich sind nicht strafbar, sondern erst wenn die Dinger verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden (sollen).

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Hi,

ich finde solche fragen ja immer sehr interessant.
a) also ich darf so etwas besitzen.
b) ich darf es nicht horten um es zu verkaufen (der öffentlichk. zugänglich machen)
c, die eigentliche frage) wie bitteschön komme ich an mein recht auf punkt a), wenn nicht über jemanden, der gegen punkt b) verstoßen hat???

das ist alles ein wenig wie mit der henne und dem ei, denn ich glaube nicht, daß der gesetzgeber davon ausgeht, daß sich der himmel auftut und mir die sache in den schoß fällt…

LG Alex

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