Sofa anders geliefert als bestellt

Hallo, wir haben im Möbelhaus eine Couchgarnitur bestellt. Diese wurde uns nach Hause geliefert. Allerdings weißt diese Mängel auf. Die Ottomahne dieser Couch sollte eine Länge von 160cm haben, wir haben auch eine Skizze von der Verkäuferin bekommen, welche sie selbst gezeichnet hat, die mit einer Länge von 160cm angegeben ist. Allerdings ist die Ottomahne nun tatsächlich nur 150cm lang. Des weiteren ist die Naht beim Kopfteil komplett Schief genäht. Wir haben daraufhin diese Mängel dem Möbelhaus mitgeteilt. Daraufhin war heute ein Gutachtet, geschickt von Möbelhaus bei uns. Dieser sagte uns, dass die Angabe mit 160cm Länge der Ottomahne nur eine CIRCA Angabe ist und somit um 10cm abweichen kann. Des weiteren meinte er zu der Naht, dass es normal sie, dass diese auch mal schief genäht werden kann.

Eine für uns unbefriedigende Lösung. Wie sieht es rechtlich aus? Was können wir machen? Was ist der nächste Schritt? Was steht uns zu, bzw, was steht uns nicht zu? Haben wir einfach pech?

Vielen Danke für die Antwort im Vorraus

Der Beschreibung nach handelt es sich um gravierende Mängel. Das Möbelhaus ist zur Nachbesserung verpflichtet. Da hier eine Nachbesserung offensichtlich nicht möglich ist (das Möbelstück ist kürzer als bestellt), ist der Lieferant zur Wandlung verpflichtet. Der Beweis muss natürlich von euch erbracht werden können. (Zeichnung der Mitarbeiterin des Möbelhauses mit Maßangabe,Bestellung mit Maßangabe)Das Möbelhaus auf jeden Fall schriftlich auffordern das Möbelstück auszutauschen, oder das Geld zu erstatten.

hm, ich kann diese Frage nicht abschließend beantwortern,
vielleicht müsste man eine Schiedsstelle der Möbelindustrie einschalten (?) wenn es denn eine solche gäbe,
man kann sich schnell in einen Prozess hineninsteigern mit diversen Gutachten…
aber das will im Grunde keiner.
Wenn ihr die Fehklerhaften Sachen zweifelsfrei nachwisen könnt,
einschl. Maßangaben und Skizzen,
dann sehe ich gute Chancen für einen Gewinn bei einem Prozess.
Dass Nähte "auch mal schief genäht " sein können, steht bestimmt nicht im Kleingedruckten,
also kan das kein relevantes Argument sein.
Meine Prognose: wenn ihr die Sache einem Verbraucherfreundlichen Anwalt übergebt, der einen gepfefferten Brief abschickt, wird der Möbelverkäufer
schnell einlenken und bereit sein, den Kauf rückgängig zu machen.
Im Zweifelsfall würde ein Richter - nach meiner Einschätzung - die Sache so beurteilen:

gibt es Anzeichen, dass der Käufer nur mäkeln will, weil ihm die Sache nach dem kauf nicht mehr wirklich gefällt?
oder hat der Lieferant objektiv gegen fest vereinbarte Lieferbedingungen / Lieferverträge verstoßen?

Hm, so eine Ottomane ist ja oft eher geschwungen. Da kann man über das exakte Maß wahrscheinlich streiten. Und die schiefe Naht müßte wohl schon sehr störend sein. Ich fürchte, daß ein juristisches Vorgehen keinen Erfolg bringen wird. Aber vielleicht ist ja das Möbelhaus noch zu einem kleinen Entgegenkommen zu bewegen. Das wird aber auch davon abhängen, ob es eine sehr hochwertige Garnitur war oder eine eher preiswerte.

Friede7

Hallo zockrrr,
ich kann dir nachfühlen !!
Man möchte für sein Geld auch einwandfreie Ware bekommen !
Und der Gutachter meinte also übersetzt : Montagscouch erwischt Pech gehabt ??
Es kommt wahrscheinlich auf den Preis des Ottomanes an ob sich streiten lohnt…
Ich hab mal geschaut im Katalog zB da stehen ca-Maße.
Nun weiß ich nicht was in eurem Möbelhaus steht. Weil wenn man rechnen muss und am Ende sind es ebend 10 cm zuviel ist ja auch Mist !
Vielleicht kannst du mich 10 cm weniger leben aber die Naht wird dich IMMER stören.
Ihr solltet nicht locker lassen.
Schau im Laden nach und wenn dasselbe Stück da steht miss nach und schau auf die Verarbeitung und verlange womöglich eine andere Couch.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast lass prüfen ob Streiten Sinn macht oder frag in der Verbraucherzentrale nach !
Bei großen Möbelhäusern ist man meist kulant.
Eventuell versuchen sie dich mit einem Preisnachlass friedlich zu stimmem, dann musst du nochmals abwägen wie sehr es dich stört oder ob du sowiso eine Decke drüber legst…
Wie gesagt ich würde mich auch nicht zufrieden geben.
Und normalerweise kauft man nicht alle Jahre neue Möbel und deswegen will man sich nicht jahrelang grämen.
Alles Gute
sweetsour

Hallo, wir haben im Möbelhaus eine Couchgarnitur bestellt. Diese wurde uns nach Hause geliefert. Allerdings weißt diese Mängel auf. Die Ottomahne dieser Couch sollte eine Länge von 160cm haben, wir haben auch eine Skizze von der Verkäuferin

bekommen, welche sie selbst gezeichnet hat, die mit einer Länge von 160cm angegeben ist. Allerdings ist die Ottomahne nun tatsächlich nur 150cm lang. Des weiteren ist die Naht beim
Kopfteil komplett Schief genäht. Wir haben daraufhin diese Mängel dem Möbelhaus mitgeteilt. Daraufhin war heute ein Gutachtet, geschickt von Möbelhaus bei uns. Dieser sagte uns, dass die Angabe mit 160cm Länge der Ottomahne nur eine CIRCA Angabe ist und somit um 10cm abweichen kann. Des weiteren meinte er zu der Naht, dass es normal sie, dass diese auch mal schief genäht werden kann.

Eine für uns unbefriedigende Lösung. Wie sieht es rechtlich aus? Was können wir machen? Was ist der nächste Schritt? Was steht uns zu, bzw, was steht uns nicht zu? Haben wir einfach pech?
Vielen Danke für die Antwort im Vorraus

Hallo
bei Reklamationen ist zuletzt immer im Prozessfall der sog.Streitwert wichtig, dh. ist es ein Sofa für 200,-€ oder eines für 2000,-€ ?
Konnte Ihnen vor dem Kauf klar sein, was Sie nach dem Kauf erfahren haben, etwa durch Lesen der AGB`s ? Wenn nicht, dann ist das „Gerede des Gutachters des Möbelhauses“ nicht ernst zu nehmen. Schließlich haben Sie einen konkreten Bestellauftrag unterschrieben, und nicht irgendeinen Auftrag für irgendetwas!
Insofern gibt es Recht auf Nachbesserung oder Preisminderung, so meine ich zumindest.
Nachfolgend einige wichtige und informative Links:
http://www.moebel-tipps.de/News/reklamation-beim-moe…
http://www.guter-rat.de/recht/Moebelkauf_2104635.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/ReklamationNachbesse…
http://www.bild.de/tipps-trends/geld-job/ratgeber/ra…
Es gäbe auch noch die Hilfestellung der Verbraucherberatung, oder der Rechtsschutzversicherung - Zumindest dann sollten Sie schriftlich ! Mängel rügen, am Besten auch per Einschreiben, um es belegen zu können.Danach die Sache dem Anwalt übergeben.

Viel Erfolg und Glück bei der Sache

Guten Abend zockrrr,

wenn Ihr die Möbelstücke behalten möchtet, schriftlich recklamieren und das Verhalten von dem „Gutachter“ (obwohl es für mich kleine ist!) schildern - nicht akzeptieren, dran bleiben, Preis drücken, vielleicht wollt Ihr nur ein Teil von Möbeln behalten, verhandeln. Überlegt und entscheidet Euch…

Wenn Ihr total unglücklich seit, genauso schriftlich reklamieren, „Gutachter, der sagte“ - so was gibt es nicht - es soll alles schriftlich geschehen, dann ist es eben einer vom Möbelhaus gewesen, der Euch besuchte, sein Verhalten schildern - die Möbelstücke dann abholen und Geld auszahlen lassen!

Gutachter ist neutral und kostet Geld und das Gutachten wird schtriftlich vorgelegt.

Und bitte keine zusätzliche Kosten für Euch verursachen lassen, argumentieren und keine Angst haben! Wenn Möbelhaus welche macht, soll er selbst übernehmen. Versucht es, rechtlicher Weg kostet Euch einiges.
Schriftlich reklamieren und dran bleiben!

Ich wünsche viel Erfolg!!!
Traut Euch!!!

In Liebe Licht 10

Hallo !

Also erstmal : Von einem Gutachter, noch dazu bezahlt vom „Gegner“, brauchen Sie sich nun nicht gleich ins Bockshorn jagen zu lassen !
Grundsätzlich haben Sie das Recht auf einwandfreie Ware mit den zugesicherten Eigenschaften.
Und da hat eine Naht nicht schief zu sitzen und 10 cm
sind vielleicht in Hinter-Timbuktu „kein Maß“, aber in Deutschland schon …

Wichtig ist, dem Möbelhaus die Mängel schriftlich mitzuteilen und Umtausch zu verlangen - und das tun Sie bitte möglichst unverzüglich.
Sie können auch ruhig dazu schreiben, daß Sie die Meinung des Gutachters nicht teilen.
Und setzen Sie eine angemessene Frist, z.B. 10 Tage.

Vielleicht reicht das schon, daß die Ihnen ein akzeptables Angebot zur Lösung des Problems machen, wenn sie merken, daß Sie nicht einfach klein beigeben.
So unseriöse Läden versuchen oft nur, die Kunden einzuschüchtern und haben leider sehr oft Erfolg damit …

Ich nehme an, Sie haben keine Rechtsschutzversicher- ung, die dafür einstehen würde ? Falls doch, bieten die oft rechtsanwaltliche Unterstützung an und dann reicht manchmal ein Brief vom Anwalt, um die Sache vom Tisch zu bringen.

Anderenfalls empfehle ich Ihnen, mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu treten !
Denn bekanntlich heißt Recht haben und Recht kriegen noch lange nicht dasselbe.
Die Leute von der Verbraucherzentrale sind für solche Fälle Spezialisten und wissen genau, was man tun kann.
Auch dort gibt es Rechtsanwälte, die helfen.
Der kleine Beitrag, der verlangt wird, ist sicher deutlich weniger, als die Couch kostet und noch dazu für eine gute Sache.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg !

Grüße von
Monika

Warscheinlich kannst Du das zurückgeben, aber den rechtlichen nachweis kenne ich nicht.

Hallo,

hört sich an, wie ein Bestellen aus Katalog im Möbelhaus ohne die Ware gesehen zu haben, ja?

Zuhause aus Katalog per Telefon bestellt, wäre es ein Fernkauf mit Rückgaberecht gewesen.

So ist nun m.E. ein Normalkauf wie in jedem Geschäft. Reklamation ist eine Beweisfrage. Was stand im Katalog? Ist die Skizze dem Verkäufer zurechenbar? Steht da wirklich irgendwo „genau 160cm“?

Also, ich würde nicht streiten und die kleinen Mängel hinnehmen. Nächsten Mal weist, Du wie Du es besser machst.

Ciao Ricco

Die Meinung des Experten der Gegenseite muss Sie gar nicht interessieren, zudem ist sie ja schon ein bisschen seltsam.
Mängel dokumentieren (Fotos mit Maßband), schriftlich mit Einschreiben den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern. In diesem fall kann das ja nur die lieferung eines ordnungsgemäßen Möbelstücks sein. Direkt Termin setzen und ansonsten die Rückforderung des Kaufpreises ankündigen sowie verlangen, dass das ungenügende Möbel entfernt wird. Vielleicht bietet der Möbelhändler ja dann einen ordentlichen Rabatt an oder im Zweifelsfall geht die Sache vor Gericht.

Hallo Zockr,

da Du sagst „Wir“ haben eine Couchgarnitur bestellt, gehe ich davon aus, dass Du mit Deinem(er) Parter(in) im Kaufhaus warst und diese® bei dem Beratungsgespräch ebenfalls anwesend war.

Folglich kannst Du mit Hilfe Deines Partners/Deiner Partnerin als Zeuge un der Zeichnung der Beraterin nachweisen, dass es Euch auf die Länge der Ottomane von 1,60m ankam, ihr diese Eigenschaft des Kaufgegenstandes vereinbart habt.

Weist die gelieferte Sache nicht die vereinbarte Eigenschaft auf, so handelt es sich einen Mangel, der Gewährleistungsrechte begründet. Insbesondere steht Ihnen das Recht zu, Nachbesserung, die Rückabwicklung des Kaufvertrages und ggf. auch Schadensersatz zu verlangen. Ich würde in der Abweichung von ca. 10 cm Länge auch keine zu vernachlässigende Abweichung sehen, wenn eine Länge von 1,60m vereinbart war.

Was die schiefe Naht anbelangt, so bin ich kein Experte in Sachen Möbel, meine aber, dass man die Einschätzung nicht einem von dem betroffenen Möbelhaus geschickten „Gutachter“ überlassen darf - Der ist keine Gutachter sonder in der Regel abhängig von dem Möbelhaus.

Ich würde Ihnen daher folgendes vorschlagen:

Machen Sie ein Foto von der schiefen Naht. Gehen Sie in ein anderes Kaufhaus einkaufen und fragen Sie dort einen Verkäufer oder sonst eine Person aus Ihrem Bekanntenkreis, die sich mit solchen Dingen auskennt, ob die Naht dem Standard entspricht.

Ist dies nicht der Fall würde ich auf jeden Fall folgendermaßen vorgehen:

Schreiben Sie dem Kaufhaus einen Brief, in welchem Sie die Mängel noch einmal mit Foto(s) belegen. Fordern Sie das Kaufhaus auf, die gelieferte Möbel abzuholen und neue, mangelfreie Möbel zu liefern. Setzen Sie eine Frist von drei Wochen. Drohen Sie an, falls das Kaufhaus Ihren Forderungen nicht nachkommt, werden Sie sich die mangelfreie Möbel anderweitig besorgen und dem Kaufhaus in Rechnung stellen.

Sollte sich das Kaufhaus nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist immer noch nicht gerührt haben, starten Sie eine neue Anfrage.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

HK

Hallo,

nur vorab: Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Ich bin kein Anwalt. Was ich hier schreibe ist lediglich meine Rechtsauffassung zu Ihrem Problem, keine Musterlösung.

Sie haben nach BGB grundsätzlich das Recht auf Wandlung, d. h. auf Umtausch oder auf Minderung, d. h. Minderung des Kaufpreises.

Fraglich ist nur, wie Sie die o. g. Rechte gegen das Möbelhaus durchsetzen können, wenn die nicht kooperieren wollen.

Haben Sie die Rechnung schon bezahlt? Wenn nicht, können Sie durch Rückbehalt der Zahlung auf das Möbelhaus „Druck“ ausüben und zu einer einvernehmlichen Lösung bewegen.

Wenn Sie bereits bezahlt haben, müssten Sie letztlich einen Anwalt einschalten, der Zivilklage gegen das Möbelhaus einreicht und das Möbelhaus entweder auf Erstattung eines Teils des Preises (Preisnachlass) oder auf Wandlung (Umtausch) verklagt. Soweit ich weiß, könnten Sie das auch selbst tun, da es vor dem Amtsgericht noch keinen Anwaltszwang gibt. Hier kann Ihnen aber das zuständige Amtsgericht Auskunft geben.

Am besten ist immer eine außergerichtliche Lösung (Vergleich), denn selbst wenn Sie Recht bekommen und das Möbelhaus vom Amtsgericht z. B. auf Lieferung eines einwandfreien Sofas verklagt wird, hat Sie die ganze Sache viel Zeit und Nerven gekostet. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten müssten dann ja von der gegnerischen Seite, also dem Möbelhaus, übernommen werden und würden zumindest nicht Sie belasten. Aber Geld ist nicht alles.

Denkbar ist auch noch, dass das Möbelhaus zwar auf Lieferung eines einwandfreien Sofas verklagt wird, dies aber dennoch nicht tut und in die nächste Instanz geht (Berufung).

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, tragen Sie ein hohes Kostenrisiko, denn man kann nie sagen, wie ein Verfahren vor Gericht ausgeht und wie ein Richter die Sache letztlich sieht und beurteilt.

Vielleicht hat der Gutachter Recht, wenn er sagt, es handelt sich bei der Angabe der Größe um Circa-Angaben oder wenn er sagt, eine Naht könne im Einzelfall auch mal schief genäht sein.

Es ist sehr schwierig abzuschätzen, ob Sie in vorliegendem Fall Aussicht auf Erfolg hätten, wenn Sie vor Gericht gehen und den Klageweg wählen, auch wenn Sie sich subjektiv ganz klar im Recht sehen mögen.

Abgesehen davon gilt der Grundsatz: „Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Stiefel“

Gruß, Karl

Aus dem Kaufvertrag normalerweise Wandelung, Minderung, Lieferung einer Fehlerfreien Sache. Geh zum Chef/Abteilungsleiter und zeig ihm die Fotos, normalerweise reagieren Sie sehr gut. Ansonten eben immer eine Etage höher beschweren.

War der Gutachter vo HAus oder vereidigt?

Gruß TOby