Sofakauf bei Ebay

Hallo,
jemand kauft ein Sofa bei Ebay. In der Auktion schreibt der Verkäufer Lieferzeit 1-2 Wochen, da Lagerbestand. Geliefert wird wegen Terminlage erst nach 4 Wochen. Kann man da irgendwas machen? Sollte man?

Und:
Wenn das Sofa geliefert wird, wie ist vorzugehen um das Sofa auf eventuelle Schäden, wie Kratzer, Risse, etc. zu untersuchen? Mit Spediteur? Oder kann auch nachträglich eine Reklamation erfolgen?

Und: wenn einer der Möbelpacker beim Transport des Sofas in die Wohnung irgendetwas demoliert, und seine Haftpflicht oder die seines Arbeitgebers zahlen müsste, wie hat man sich zu verhalten? Man kann ja schlecht sagen: „Warten sie ich setz mal eben ein schreiben auf, was sie mir unterschreiben müssen!“

Vielen Dank für möglichst viele Antworten!!!

Hallo BigGin,

jemand kauft ein Sofa bei Ebay. In der Auktion schreibt der
Verkäufer Lieferzeit 1-2 Wochen, da Lagerbestand. Geliefert
wird wegen Terminlage erst nach 4 Wochen. Kann man da
irgendwas machen? Sollte man?

Man kann den Lieferverzug bemängeln. In der Praxis ist meist in den AGBs zu lesen das gemachte Lieferangaben ca. Angaben sind.

Und:
Wenn das Sofa geliefert wird, wie ist vorzugehen um das Sofa
auf eventuelle Schäden, wie Kratzer, Risse, etc. zu
untersuchen? Mit Spediteur? Oder kann auch nachträglich eine
Reklamation erfolgen?

Dem Spediteur unterschreibst Du nur den Frachtbrief, wenn die Sendung äusserlich einwandfrei ist. Versteckte Mängel kannst Du dem Spediteur binnen 14 Tagen schriftlich anzeigen (nach AdSP 22 bzw. HGB §438).

Und: wenn einer der Möbelpacker beim Transport des Sofas in
die Wohnung irgendetwas demoliert, und seine Haftpflicht oder
die seines Arbeitgebers zahlen müsste, wie hat man sich zu
verhalten? Man kann ja schlecht sagen: „Warten sie ich setz
mal eben ein schreiben auf, was sie mir unterschreiben
müssen!“

Dazu müsste man wissen welche Versandbedingung vereinbart wurde. Wenn Frei Haus, so ist die Sendung lediglich hinter die erste verschliessbare Tür zu liefern. Wenn der Fahrer Dir das Sofa trotzdem bis ins Wohnzimmer bringt, so ist er nicht mehr Erfüllungsgehilfe des Spediteurs sondern handelt in Deinem Auftrag. In diesem Fall sollte vorher abgeklärt werden was im Schadenfalle passieren soll.
Nicht zuletzt aus diesem Grund verweigern viele Spediteure diese Leistung.
Gruss Sebastian

Dem Spediteur unterschreibst Du nur den Frachtbrief, wenn die
Sendung äusserlich einwandfrei ist. Versteckte Mängel kannst
Du dem Spediteur binnen 14 Tagen schriftlich anzeigen (nach
AdSP 22 bzw. HGB §438).

Das HGB gilt nur für Verträge zwischen Kaufleuten, ansonsten findet BGB Anwendung.

Gruß

S.J.

Hallo,

Das HGB gilt nur für Verträge zwischen Kaufleuten, ansonsten
findet BGB Anwendung.

Richtig. Aber die AdSP basieren nunmal auf dem HGB und die Meldefristen für Schäden gelten entsprechend.
Letztlich ist der Speditionsauftrag ja auch zwischen Händler und Spediteur (also zwischen Kaufleuten) geschlossen.
Das der Empfänger Privatperson ist tangiert nicht die Meldefrist im Schadenfalle.
Gruss Sebastian

Das HGB gilt nur für Verträge zwischen Kaufleuten, ansonsten
findet BGB Anwendung.

Hallo,

nein, das ist falsch! HGB ist schon lange nicht mehr zwingend reines Kaufmanns-Recht. Frachtführer, Kommissionär, Spediteur müssen nicht zwingend Kaufleute sein. Diese Regeln gelten auch für nicht Kaufmanns-Spediteure etc.

Mfg vom

showbee