Sofort-und-Neu & Rückgaberecht

Hallo zusammen…

Wenn man einen Artikel bei eBay per „Sofort & Neu“ verkauft, muss man ja zusätzlich 14-tägiges Rückgaberecht anbieten. Was jedoch, wenn der Sofort-und-neu-Artikel nicht per Sofortkauf gekauft, sondern per Höchstgebot ersteigert wurde? Gilt dann immer noch das Rückgaberecht? Er ist doch nach dem ersten Gebot eigentlich kein Sofort-und-neu-Artikel mehr, oder?

Viele Grüße,

Mohamed.

Hallo,
wenn ein gewerblicher einer Privatperson bei Ebay etwas
verkauft.
Muß er grundsätzlich das 14-tägiges Rückgaberecht anbieten.
Egal ob Sofortkauf,Höchstgebot…

Ausnahme: Es gibt einige Produkte die müssen nicht zurückgenommen
werden, wie Software die versiegelt war und durch den Käufer
geöffnet wurde.

Viele Grüße
Christian