Hallo zusammen…
Wenn man einen Artikel bei eBay per „Sofort & Neu“ verkauft, muss man ja zusätzlich 14-tägiges Rückgaberecht anbieten. Was jedoch, wenn der Sofort-und-neu-Artikel nicht per Sofortkauf gekauft, sondern per Höchstgebot ersteigert wurde? Gilt dann immer noch das Rückgaberecht? Er ist doch nach dem ersten Gebot eigentlich kein Sofort-und-neu-Artikel mehr, oder?
Viele Grüße,
Mohamed.