Sofort zur MPU ?

hallo

kann jemandem sofort eine MPU aufgedrückt werden ?

es geht hier um folgenden fall.

spätabends ( 1 uhr nachts ) fährt ein autofahrer durch eine ortschaft mit ca 80-90 km/h anstatt erlaubter 50. er wird von der polizei angehalten.

es entsteht folgendes gespräch :

§olizei : ist ihnen aufgefallen das sie zu schnell waren ?
(A)utofahrer : ja, war ja auch so beabsichtigt. habe es eilig nach hause zu kommen
P : ahso, sie nehmen also die gefahr einen unfalls in kauf ?
A : achwas, um diese zeit ist hier ja nix mehr los. kenn die strecke in und auswendig. was wollen sie jetzt von mir ? ich will nach hause, habs eilig

die polizei macht danach noch die standardkontrollen ( erste hilfe kasten, etc. ) und sagt dem autofahrer das eine strafe folgen wird.

nun bekommt der autofahrer post und ist erstaunt. er soll 1 monat den führerschein abgeben, dazu noch bussgeld aber der hammer ist, er soll eine MPU machen um seine fahrtauglichkeit zu testen. ihm wird vorgeworfen das er absichtlich sich nicht an irgendwelche regeln im strassenverkehr hält.

kann der autofahrer hiergegen vorgehen ? ist das so überhaupt rechtens ?

mfg

Hi,

kann der autofahrer hiergegen vorgehen ? ist das so überhaupt
rechtens ?

die Führerscheinstelle kann bzw. muß eine MPU anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Eignung eines Fahrzeugführers für den Straßenverkehr in Frage stellen.

Nun haben wir einen Autofahrer der sagt: ich halte mich nur dann an die Verkehrsregeln, wenn ich sie als begründet betrachte. Ansonsten sind sie mir egal.
Wenn solche Aussagen keine Zweifel an der generellen Eignung für den Straßenverkehr wecken sollen, was dann? Ich denke, der Autofahrer wird keinen Richter finden, der dies grundlegend anders sieht.

Gruß Stefan

P.S.: Imho weckt die Geschichte nicht nur Zweifel an der Eignung für den Straßenverkehr, sondern vor allem Zweifel an der Intelligenz des Fahrers…daß man mit der reinen Wahrheit nicht immer gut beraten ist, sollte eigentlich kein Geheimnis mehr sein - und mangelnde Geistesfähigkeiten wecken auch wieder Zweifel an der Eignung für den Straßenverkehr. Ein halbwegs normales Denkvermögen ist hier nämlich auch nicht ganz überflüssig.

Hi,

ups, da hat aber einer überhaupt keinen Spaß verstanden. Der war wohl übermäßig sauer.

Es ist zulässig, und es kann auch kein Einspruch gegen die Anordnung einer MPU eingelegt werden.

Die Fragestellung in der MPU lautet, ist der Verkehrsteilnehmer in der Lage und gewillt in Zukunft die Verkehrsregeln einzuhalten. Wenn nicht wird der Führerschein entzogen.

Da sollte mal ganz schnell jemand eine Beratungsstelle für MPU von innen ansehen.

Q-Gruß

selber dran doof

(A)utofahrer : ja, war ja auch so beabsichtigt. habe es eilig
nach hause zu kommen

Dumm.

was wollen sie jetzt von mir ? ich
will nach hause, habs eilig

Dumm und frech.

ihm wird vorgeworfen das er absichtlich sich nicht
an irgendwelche regeln im strassenverkehr hält.

Mit was? Mit Recht.

hallo

§olizei : ist ihnen aufgefallen das sie zu schnell waren ?
(A)utofahrer : ja, war ja auch so beabsichtigt. habe es eilig
nach hause zu kommen

So kann man sich um Kopf und Kragen reden. Bei Vorsatz gelten ohnehin höhere Strafen.

Wenn man von der Polizei angehalten wird, weil man etwas falsch gemacht hat, ist man grundsätzlich Beschuldigter und muss keinerlei Angaben zur Sache machen. Man muss halt nur seine Personalien herausgeben.
Ansonsten darf man lügen, wie man will oder, was immer der beste Rat ist, keine Aussagen zur Sache machen!
Einen Verstoß muss man auch nicht zugeben, die Polizisten haben ihre Beweise, z.B. durch Messung aufgenommen.

Kein Polizist wird böse sein, wenn man in sachlichem Ton die Aussage zur Sache verweigert.

In diesem Fall war der Polizist, wohl zu recht, etwas sauer über die recht dreiste Aussage. Das wird er wohl auch in seinem Bericht entsprechend verfasst haben, evtl. hat er die Führerscheinstelle ja auch selbst informiert, dass sie hier mal genauer schauen sollen.

Viele Grüße

Holygrail