Sofortige Änderung der Arbeitszeiten

Ich arbeite jetzt schon seit rund 2 Jahren in einem Betrieb in der Gastronomie und bin hier soweit auch ganz zufrieden. Nebenbei hole ich mein Abitur an eine Abendschule nach (18:15 bis 21:30 unter der Woche).

Die Stelle hab ich damals angenommen unter der Vorraussetzung, dass ich unter der Woche nicht abends arbeiten muss, sodass ich immer pünktlich zum Unterricht kommen kann.

Jetzt habe ich heute mit meinem Arbeitgeber telefoniert, der mir gesagt hat ich müsse ab morgen 17 Uhr bis 23 Uhr arbeiten.

Ich habe schon ein wenig recherchiert und rausgefunden das mein AG, dass bei mir als Teilzeitkraft nicht einfach machen kann, wenn ich auf die Arbeitszeiten angewiesen bin.

Aber was kann ich jetzt machen?

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Hilfe

Lg

Maria

Weiter so arbeiten wie bisher. Die Arbeitszeit könnte dein Arbeitgeber nur per Änderungskündigung zu ändern versuchen. Das muss schriftlich passieren und mit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Eine solche Änderungskündigung müsstest du dann unter Vorbehalt annehmen und dagegen klagen.

nehmen Sie sich einen Fachanwalt Arbeitsrecht. MfG Peter A. Hoppe

Hallo
das ist ein wenig schwierig mit diesen paar Angaben.
Wenn im Arbeitsvertrag auch die Arbeitszeit geregelt ist (also mit Uhrzeit von wann bis wann) dann wären Sie -denke ich- auf der sicheren Seite.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, denke ich, das der AG auch die Arbeitszeit verändern kann - zumindest mit einer Änderungskündigung.
Sie können dann entscheiden, ob Sie diese Änderung(Kündigung) annehmen oder nicht.
MFg
Marcjue

Hallo, da lässt sich schwer helfen. Unter üblichen Bedingungen wäre diese Änderung nicht ohne weiteres möglich (Mitbestimmung des Betriebsrats, etwaige Regelungen im Arbeitsvertrag). Aber in der Gastronomie wird es vermutlich keinen Betriebsrat geben, und der Arbeitsvertrag ist bei Teilzeit- oder Aushilfskräften oft nur per Handschlag geschlossen.
Die Änderung der Lage der Arbeitzeit ist letztlich eine Änderung des Arbeitsvertrags, genauer gesagt eine Änderungkündigung. Und zum Vertrag gehören immer zwei. Wenn der Arbeitgeber den Vertrag einseitig ändert bzw. kündigt, kann man mit einer Kündigungsschutzklage dagegen angehen, was bei Kleinbetrieben (weniger als 11 Mitarbeiter) aussichtslos ist.
Letztlich bleibt nur, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und auf die Behinderung der Fortbildung hinzuweisen. Wenn der Arbeitgeber zwingende betriebliche Gründe hat und „nicht anders kann“, wird es auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinauslaufen.

Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt und dort drin steht, dass unter der Woche nicht abends gearbeitet werden muss, dann ist eine einseitige Vertragsänderung (also andere Arbeitszeiten) nicht möglich. Eine endgültige Auskunft ist aber ohne genaue Kenntnis des Arbeitsvertrages nicht möglich.
Robby1

Hallo Maria,
zunächst mal mit dem Arbeitgeber reden und ihn ohne Emotionen auf die Besonderheiten hinweisen.
Wenn dann keine Übereinkunft erzielt werden kann, bleibt wohl nur der Weg zum Arbeitsgericht. Aber vorher mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht sprech, vielleicht kann der eine außergerichtliche Einigung erzielen.
LG Johannes

Hallo,

da hilft es wohl nur, Deinem Arbeitgeber nochmals mitzuteilen, dass es beim besten Willen derzeit wirklich nicht geht. Ich hoffe Du hast einen Arbeitsvertrag in dem Deine Arbeitszeiten auch so drin stehen.
Wenn er es gar nicht einsieht, dann musst Du Dir leider Rechtsbeistand holen. Entweder bei einer Gewerkschaft, wenn Du Mitglied bist, oder bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Viel Glück !

Harley

Hallo Maria,
falls die Antwort noch früh genug ist:
Sprechen Sie mit dem Abreitgeber und geben Sie evtl. Ihr Einverständnis, an den Wochenenden später zu arbeiten.
Vielleicht bekommen Sie einen Kompromiss hin.
Ansonsten müssten die Arbeitszeiten im Vertrag stehen, wenn Sie darum herum kommen wollen.
Gruß
Paul