Sofortige Bezahlung vor Bezug e.Ferienwohnung?

Hallo,

angenommen, ein Urlauber würde sich eine Ferienwohnung telefonisch bestellen.
Der private Vermieter würde dann schriftlich dies als Reservierung für den genannten Zeitraum bestätigen mit der Bitte, die komplette Miete für den gesamten Urlaubszeitraum vorab direkt bei Ankunft zu begleichen.
dürfte er das?
wer weiss was…

gruss
brigitte

Hi Brigitte,

dürfen tut er das natürlich. Die Frage ist, ob dem Mieter dies bei Buchung in irgend einer Weise bekannt war. Dies kann aus einer Broschüre hervorgehen oder aus der Ausschreibung im Internet.

Bei den Reiseveranstaltern gibt es AGB´s, die im Katalog abgedruckt sind. Auch dort ist die Bezahlung der Reise vor Reisenantritt geregelt.

Leider gibt es auch viele Kunden, die kurzfristig zurücktreten. Wenn dann der Reisepreis nicht schon bezahlt wurde, ist es dem Vermieter oft nicht mehr möglich, die Stornogebühren (und die sind kurzfristig sehr hoch, kann der Vermieter doch die Wohung oft nicht mehr weitervermieten) einzutreiben. Daher die Bezahlung vorab.

Bye
Rolf

p.s. doppelpost mit „mietrecht“, daher abgeschlossen