Sofortiger Wechsel in PKV bei neuer Beschäftigung

Lieber Leser,

ich erlebe eine Odyssee mit meiner gesetzlichen Krankenversicherung (Techniker) wegen meinem Austrittswunsch aufgrund des Wechsels in die PKV - hier einige Details:

  • Arbeitsentgeltgrenze erreicht durchgehend seit 10 Jahren als freiwillig gesetzlich versichert

  • Feb-Mar 2010 für 1 Monat eine (fiktive) Beschäftigung unterhalb der Arbeitsentgeltgrenze

  • Mar-Apr 2010 für 1 Monat arbeitslos gemeldet und gesetzlich versichert

  • Ab Mai 2010 neue Beschäftigung als Angestellter weit oberhalb des Arbeitsentgeltgrenze

  • Beim Arbeitgeber irrtümlicherweise als gesetzlich versichert angemeldet

Mein Ziel: Rückwirkende Ummeldung und Wechsel in die PKV.

Dies stellt beim Arbeitgeber kein Problem dar und auch die GKV hat mir eine rückwirkende Auflösung der Versicherung telefonisch zugesagt, sobald vom Arbeitgeber entsprechende Ummeldung durchgeführt ist.

Der AG hat nun die Ummeldung (nicht rückgängig, sondern ab nächstem Monat) durchgeführt - die PKV ist aktiv - ich rufe bei der GKV an und dort wird die ganze Zeit bestritten, dass die Versicherung dort sofort aufgelöst werden kann (trotz vorheriger Zusagen). Die GKV besteht auf die Kündigungsfrist und Wechsel zum 01.01.2011.

Nun weiß ich, daß das nicht ganz richtig ist, denn eine Kündigung ist auch mit einer 2-Monatigen Frist zum Monatsende möglich, sofern ich seit 2007 über der Pflichtversicherungsgrenze war.

Desweiteren sagt meine PKV, daß ein Wechsel auch SOFORT möglich ist, wenn ein Arbeitgeberwechsel stattfindet, also ich neu in die Gehaltsliste aufgenommen werde.

Jetzt sieht es so aus, als hätte ich zwei aktive Krankenversicherungen, für die PKV zahlt der AG die Zuschüsse, jedoch benötigt die PKV die Bescheinigung über die Auflösung der GKV.

Bei der GKV wird bestritten, mir jemals die oben genannte Zusage erteilt zu haben und täuscht vor, der AG hätte es abgelehnt, mich privat zu versichern. Dies stimmt lt. AG nicht, in Wirklichkeit hat die Techniker KV angerufen, um „mitzuteilen“, daß ich bis Ende 2010 auf jeden Fall bei denen vesichert bleiben muss.

Kennt sich hier jemand aus?

Hallo,
"- Feb-Mar 2010 für 1 Monat eine (fiktive) Beschäftigung unterhalb der Arbeitsentgeltgrenze

  • Mar-Apr 2010 für 1 Monat arbeitslos gemeldet und gesetzlich versichert

  • Ab Mai 2010 neue Beschäftigung als Angestellter weit oberhalb des Arbeitsentgeltgrenze

  • Beim Arbeitgeber irrtümlicherweise als gesetzlich versichert angemeldet"

Was heisst eigentlich für 1 Monat (fiktiv) beschäftigt unterhalb der Arbeitsentgeltgrenze ?

Gruss
Czauderna

@ Czauderna: Das heisst, dass ich von einem Bekannten in seiner Firma eingestellt wurde, ohne dort tatsächlich gearbeitet zu haben.

Dies diente einem „höheren Zweck“ aus der Welt des Arbeitsamtes (vor meiner Arbeitslosenmeldung hatte ich mehrjährige ausländische Erwerbstätigkeit und man benötigt nach einer Rückkehr aus dem Ausland nach DE mindestens 4 Wochen sozialversicherungspflichtige Arbeit, damit man die eigenen Leistungsansprüche geltend machen kann)

Hallo,
das habe ich mir fast gedacht - Du hast sicher Verständnis dafür dass deine Frage nicht beantwortet werden kann, zumindest nicht von mir, denn egal was ich dir antworten würde, es wäre falsch weil die Vorgeschichte einen gesetzeswidrigen Punkt hat, ausserdem wird wahrscheinlich der Moderator kommen und wegen FAQ. 1129 das Ganze sowieso löschen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

eine Antwort im Zusammenhang mit „fiktiv“ und „höherem Zweck“ sieht so aus:

(das dient auch einem „höheren Zweck“)

Gruß
RHW, ein ehrlicher Steuer- und Beitragszahler

Danke für eure Antworten.

Ihr braucht keine Sorgen zu haben, dass das von mir hier geschilderte fiktive Arbeitsverhältnis in irgendeiner Weise einen rechtlichen Konflikt darstellt.

Die Tatsache, dass ich rechtens von einer Firma eingestellt wurde und mit dem Einverständnis der Firma nie dort gearbeitet habe - stellt kein Problem dar, solange es kein Problem für die Firma an sich ist.

Ausserdem war es eine klare Aussage direkt vom Arbeitsamt - „suchen Sie sich doch einen 1-Tages-Job, z.B. in einer Tankstelle, um dadurch die genannte Voraussetzung zu erfüllen“. Also Mut zur Redefreiheit :smile: