Sofortkredit mit 0% nominalem Jahreszins?

Hallo, ihr lieben Wissenden,

ein Kollege bringt mir grad eine sehr reißerische Postwurfsendung eines
Kreditinstituts:

* Nominaler Jahreszins 0%
* 3% Bearbeitungsgebühr
* Kreditbeträge bis 2.000 EUR
* 6 - 12 Monate Laufzeit
* Im Kleingedruckten dann: rechnerischer effektiver Jahreszins von 5,63% bei 12
Monaten Laufzeit.

Wie können die denn behaupten, dass der Nominalzins 0% beträgt? Weil sie statt
„Zinsen“ „Bearbeitungsgebühr“ sagen? Und wo kommen dann die 5,63% her?
Irgendwas, worüber sie auf dem Flyer nicht reden?

Wir sind nicht so doof, dass wir denken, da habe einer was zu verschenken. Uns
wundert nur, dass man 0% Nominalzins sagen darf. Und warum das geht.

Schon jetzt vielen Dank!
LG
Edith

Weil der Nominalzins Schall und Rauch ist, und IMMER der Effektivzins entscheidend ist.

Gruss Ivo

was ist der unterschied zwischen nominal und effektiv zins?

Weil der Nominalzins Schall und Rauch ist, und IMMER der
Effektivzins entscheidend ist.

Gruss Ivo

was ist der unterschied zwischen nominal und effektiv zins?

Im konkreten Fall 5,63%.

Gruß,
Christian

Nachtrag

was ist der unterschied zwischen nominal und effektiv zins?

http://transpatent.com/gesetze/pangv.html#6

Ich bin erschüttert …
Danke für die Auskunft! Dass der effektive Jahreszins entscheidend ist, ist
schon klar. Aber dass man beim Nominalzins jedweden Unfugsbetrag hinschreiben
darf, erschüttert mich nun doch. Hätte nicht gedacht, dass der Begriff *so*
nichtssagend und beliebig ist.

LG
Edith

Ja, erst wenn der Nominale Zins bei 0 liegt, wird manchen bewusst, dass diese Angabe nichts über die tatsächlichen Kreditkosten aussagt.

Er beinhaltet eben das alles nicht was nach der von Christian zitierten PAngV im Effektivzinsatz drin sein muss.

Gruss Ivo

in den link wird zwar der effektiv zins erklärt aber nicht der nominal zins.

was ist der unterschied zwischen nominal und effektiv zins?

http://transpatent.com/gesetze/pangv.html#6

in den link wird zwar der effektiv zins erklärt aber nicht der
nominal zins.

Der Nominalzins ist der Zinssatz, der ohne weitere Erklärung gelangweilt irgendwo rumsteht. Anders formuliert: Kreditbetrag * Nominalzins = Zinsbelastung

Alles, was in den Effektivzins noch zusätzlich einfließt, ist keine Zinsbelastung im eigentlichen Sinne.

Gruß,
Christian

Wenn du so einen Kredit bekommst,
ich sag mal über 6000 Euro,
dann, zahlst Du über 6 Monate
1000 euro zurück, und der Kredit ist getilgt
und zu Ende, ohne Zinsen.

Leider bekommst Du zu Beginn
des Kredits aber nur 97% aufs Konto,
wegen der 3% Berabeitungsgebühr.
Es gibt eine Abgaben/preisauszeichnungsverordung,
die es gesetzlich vorschreibt, den effektiven Zins
anzugeben (oder wars nur der anfängliche effektivzins?),
der auch die Bearbeitungsgebühr miteinbezieht.
Naja, 3% Bearbeitungsgebühr für einen Halbjahreskredit
auf ganze Jahr gerechnet, macht dann eben knapp 6, also 5,63%.

Dazu gibt es auch eine Rechenvorschrift,
die der finanzmathematischen Wahrheit nicht ganz
nahekommt, aber ziemlich nah.
Der ausgewiesene Effektivzins muss also auch nicht
ganz zutreffend sein, insbesondere dann, wenn die Zinsen niedrig,
Einmalgebühren hoch sind.
Eine Laie kann das nur durch Probieren rausfinden.
Ein Superhirnmathematiker aber durch Rechnen,
das Ergebnis ist aber in beiden Fällen gleich richtig.

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Naja, 3% Bearbeitungsgebühr für einen Halbjahreskredit
auf ganze Jahr gerechnet, macht dann eben knapp 6, also 5,63%.

Das hab ich wohl für ne Sekunde auch gedacht, aber der Kredit war lt. Edith für 12 Monate, also macht die Gebühr nur rd. 1,5% p.a. aus. Irgendwas stimmt da also nicht.

Gruß,
Christian

Ich nehm mal an, das in beiden Fällen (6 und 12 Monaten)
natürlich ein festes Arbeitseinkommen notwendig ist.
Damit das nicht für den Kreditgeber wegbricht,
also über den Selbstbehalt des Kreditnehmers,
verlangt er eine Restschuldversicherung,
Tod, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit.
Diese Versicherung wird gesetzlich
nicht unbedingt mit in den Effektivzins miteinbezogen.
Die übliche Praxis ist es, etwa 7% pro Jahr
und Kreditsumme anzusetzen, obwohl rein statistisch
man nur zu 3% Wahrscheinlichkeit im laufenden Jahr arbeitlos
wird. Dann muss man bedenken, dass es nur eine Restschuldversicherung ist, hat man schon Raten bezahlt, ist das Ausfallerisikovolumen nicht mehr so hoch, die Versicheungsprämie bleibt aber die Gleiche,
somit sollte der Gewinn aus der Versicherung mit btsimmt 5% Zinsen gleich gesetzt werden können, insbesondere dann, wenn man die Kunden aussuchen kann, die sicherlich nicht arbeitlos werden, im laufenden Jahr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich nehm mal an, das in beiden Fällen (6 und 12 Monaten)
natürlich ein festes Arbeitseinkommen notwendig ist.
Damit das nicht für den Kreditgeber wegbricht,
also über den Selbstbehalt des Kreditnehmers,
verlangt er eine Restschuldversicherung,
Tod, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit.
Diese Versicherung wird gesetzlich
nicht unbedingt mit in den Effektivzins miteinbezogen.

Du willst mir also sagen, daß die Differenz zum Effektivzinssatz durch etwas zustandekommt, das nicht angegeben wurde und von dem Du sagst, daß es nicht unbedingt in den Effektivzinssatz einbezogen wird…

Das ist widersprüchlich, hahnebüchen und rein spekulativ.

Gruß,
Christian

Ich will sagen, dass sich eine übliche Verzinsung von 5-7-8%
auch im 12 Monatsfall für den Kreditgeber erreichen lässt,
ohne dass er das in der per staatlicher Verordnung
geforderten Effektivzinsangabe angeben müsste.

Die Restschuldversicherung, wenn sie denn nötig ist,
um die Kreditzusage zu bekommen, stellt für den Kreditnehmer
eine Belatung dar, wie zusätzliche Zinsen.
Die versicherungsmathematische Überdeckung des Riskos bei abnehmender Versicherungsleistung pro gezahlter Rate kommt dem Kreditunternehmen,
oder der kooperierenden Versicherung oder beiden, wie ein höherer Zins zu Gute, ohne dass der Kreditgeber gesetzlich gezwungen ist, das im Effektivzins anzugeben, der ja im obigen 12 Monatsfall nur so 3% pro Jahr beträgt.

Die Konditionen für die Versicherung muss der Kreditvermittler (siehe vorgestern) aber doch angeben, tut er auch, aber manche Kreditnehmer rechnen das nicht nach.
Zumindest hat der Versicherungsnehmer Aussicht auf eine Leistung, im Versicherungsfalle, während der Kreditnehmer mit schlechten Eckdaten einfach so 10-16% Zinsen zahlen darf, bei jemandem, der nicht solche Versicherungen anbieten kann, und so das Erwerbslosenrisiko bei unpfändbaren Lohnersatzleistungen versucht abzufangen.
Kurz gesagt, es ist wohl ein Lockvogelangebot,
Die Rechnung kommt dann mit der Restschuldversicherung.

Ich würd so Angebote ins Bau/Agrarordnungsamt oder ähnliche Jobbastionen schicken, zu Angestellten mit sicheren Jobs, die werden wohl nicht arbeitslos, den Kredit gibt’s aber nur, wenn die Versicherung abgeschlossen wird, und ich krieg schöne Provision
dazu, wenn’s so ne Versicherung gäbe, die mir genug Provision
gibt, ansonsten würd ich eine gründen.

Die Masche ist aber der Stiftung Warentest bekannt.
Wahrscheinlich wird sie nicht mehr lange funktionieren.
Für den Fiskus ist das auf jeden Fall ein Gewinn.
Es fällt ja dann noch Versicherungssteuer an,
und die wird ja bald schon wieder erhöht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

offensichtlich handelt es sich um einen Ratenkredit, d.h. die Kreditsumme nimmt jeden Monat ab, die 5,63% Effektivzins könnten schon stimmen.

Die folgende Überschlagsrechnung entspricht nicht den PAngV, macht aber vielleicht den Effekt klar:

Kreditsumme sei EUR 1200,-, monatl. Rate EUR 100,-
Die Bearbeitsgebühr beträgt 3% = EUR 36,-
Die Schuld sinkt von Monat zu Monat durch die Ratenzahlung, im Durchschnitt liegt sie über das Jahr gerechnet bei EUR 650,-.
EUR 36,- sind 5,54% von EUR 650,-

Der Unterschied von 5,54% zu 5,63% erklärt sich sicher durch Feinheiten der PAngV.

Das Angebot ist also möglicherweise vollkommen korrekt, macht jedoch sehr schön deutlich, was die Angabe des Nominalzinses wert ist: fast nichts!

Besonders perfide wird das übrigens bei den 0% oder extrem Niedrigzinsangeboten bei Autofinazierungen. Dort trägt die Bearbeitungsgebühr nämlich u.U. der Händler, damit taucht sie dann nicht mal mehr im Effektiv-Zins auf. Natürlich belastet sie dann die Marge des Händlers und die ist bekanntlich genau sein Spielraum bei Rabattverhandlungen (wenn er bei dem Geschäft nicht draufzahlen will). Letztlich zahlt der Käufer dann die Bearbeitungsgebühr über den Kaufpreis des Wagens.

Gruß
Werner

Entschuldige, aber ich kann mit seitenlangem Geschwafel, das meinen vorherigen Artikel nur am Rande berührt (übrigens nicht das erste mal in den letzten Tagen), nicht allzu viel anfangen und verzichte daher auf eine weitergehende Antwort. Falls Du doch noch direkt auf meinen Beitrag antworten willst, bist Du dazu herzlich eingeladen.

Gruß,
Christian

Schaust Du hier:
http://www.n-tv.de/636786.html

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http://www.n-tv.de/636786.html

Ich kann den Link nur so interpretieren, daß Du weiterhin auf der Rstschuldversicherung rumreiten willst, die aber im Ausgangsartikel mit keiner Silbe erwähnt wurde.

Was soll das also bringen?

Gruß,
Christian

Es konkretisiert/materialisiert
Deine Vermutung, dass zumindtest
mit dem 12 Monatsangebot was nicht
stimmen kann. Eine möglicher Fallstrick wär halt meiner
Meinung eine Restschuldversicherung,
mit dem der Kreditanbieter dann doch noch
einen Zinsnachschlag erhält, den er nicht im
Effektivzins erwähnen muss.

Der ursrüngliche Poster wüsste dann,
wo nach er zB zu suchen hat, falls er oder seiner
Kollegen beabsichtigt so eine einen 0% Kredit zu
beantragen, aber allgemein wär es noch besser,
nach anderern Sonderbedingungen und Nebengeschäften
zu suchen im Vertrag. Das ist ja gerade der Trick
mancher Kreditanbieter, dass diese nicht so präsentiert
werden, dass der Ratsuchende sie sofort erkennt und
bei ‚Experten‘ fragestellend erwähnt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]