Ich will sagen, dass sich eine übliche Verzinsung von 5-7-8%
auch im 12 Monatsfall für den Kreditgeber erreichen lässt,
ohne dass er das in der per staatlicher Verordnung
geforderten Effektivzinsangabe angeben müsste.
Die Restschuldversicherung, wenn sie denn nötig ist,
um die Kreditzusage zu bekommen, stellt für den Kreditnehmer
eine Belatung dar, wie zusätzliche Zinsen.
Die versicherungsmathematische Überdeckung des Riskos bei abnehmender Versicherungsleistung pro gezahlter Rate kommt dem Kreditunternehmen,
oder der kooperierenden Versicherung oder beiden, wie ein höherer Zins zu Gute, ohne dass der Kreditgeber gesetzlich gezwungen ist, das im Effektivzins anzugeben, der ja im obigen 12 Monatsfall nur so 3% pro Jahr beträgt.
Die Konditionen für die Versicherung muss der Kreditvermittler (siehe vorgestern) aber doch angeben, tut er auch, aber manche Kreditnehmer rechnen das nicht nach.
Zumindest hat der Versicherungsnehmer Aussicht auf eine Leistung, im Versicherungsfalle, während der Kreditnehmer mit schlechten Eckdaten einfach so 10-16% Zinsen zahlen darf, bei jemandem, der nicht solche Versicherungen anbieten kann, und so das Erwerbslosenrisiko bei unpfändbaren Lohnersatzleistungen versucht abzufangen.
Kurz gesagt, es ist wohl ein Lockvogelangebot,
Die Rechnung kommt dann mit der Restschuldversicherung.
Ich würd so Angebote ins Bau/Agrarordnungsamt oder ähnliche Jobbastionen schicken, zu Angestellten mit sicheren Jobs, die werden wohl nicht arbeitslos, den Kredit gibt’s aber nur, wenn die Versicherung abgeschlossen wird, und ich krieg schöne Provision
dazu, wenn’s so ne Versicherung gäbe, die mir genug Provision
gibt, ansonsten würd ich eine gründen.
Die Masche ist aber der Stiftung Warentest bekannt.
Wahrscheinlich wird sie nicht mehr lange funktionieren.
Für den Fiskus ist das auf jeden Fall ein Gewinn.
Es fällt ja dann noch Versicherungssteuer an,
und die wird ja bald schon wieder erhöht.
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