Fall:
Versicherungsnehmer Herr X
Versicherte Leben Herr X und Frau Y (nicht verheiratet)
Vereinbart Fortführung der Rentenzahlung bei Tod eines versicherten Lebens zu 50% bis zum Tod der letzten versicherten Person.
Herr X stirbt.
Kann Frau Y die 50% Rente ab jetzt erhalten, oder haben Kinder des Herrn X einen Erbanspruch, den das Versicherungsunternehmen bei Auszahlung zu beachten hat.
Lieben Gruß
Mathias
Hallo Mathias,
leider ist dieses nicht so einfach zu beantworten. Ich gehe mal davon aus, das der Vertrag gemeinsam geschlossen worden ist und eine eventuell vorher mitversicherte EX-Ehefrau keine Rechte daran hat. Dann ist die rentenzahlung an die Hinterbliebene Person ohne weiteres frei. Also haben Kinder des verstorbenen Partners keinen Zugriff so nach dem Motto:„Dat ist ja unser Erbe!“
Die Versicherung wird Ihren Vertrag erfüllen unabhängig von jedweden Ansprüchen.
Das ist mein Stand. Wer weiss was anderes ?? *Ich ahne schon wer sich gleich meldet!!*
Gruß
Martin
Danke
Mathias
Hoffe noch auf eine zweite Meinung.
Hallo,
das gibt keine Problem. Das Bezugsrecht ist klar geregelt. Versicherungsleistungen gehören nicht zur Ermasse im Sinne der Verteilung. Es handelt sich um eine private Hinterbliebenen Rente.
Etwas anderes sind die steuerlichen Aspekte. Dazu benötige ich dann doch noch mehr Informationen oder wenden Sie sich besser an Ihren Steuerberater. Hier geht es auch um die restliche Erbmasse in Richtung von Frau X und den Freibetrag, der hier Null sein müsste. Ob eine Erbschaftsteuer greift ist sehr stark von der konkreten Ausgestaltung der Rente abhängig.
Viele Grüße
Thorulf Müller