Stimmt voll und ganz mit dem Waffengesetz überein (ich habe es
mehrfach gelesen und habe selbstverständlich auch den Händler gefragt wie es sich damit verhält (er ist dazu verpflichtet Auskunft zu geben).
Was hier beschrieben wird bezieht sich auf die Waffen die eine bestimmte gesetzlich Schußenergie aufweisen.
Diese Waffen sind z.b. Sofair-Waffen, Luftdruckwaffen und CO2 Waffen. Sie sind nicht tödlich und haben eine geringere Energie als 7,5J. Das Gesetz sieht vor, da man solche Waffen erwerben tragen und frei mit Geschossen bestücken KANN und sie daher eine Gefahr für die Gesundheit und das Wohl anderer darstellt.
Demnach sind sie gekennzeichnet mit einem „F“ auf der Waffe und dürfen nicht „geführt“ werden.
Soft-Air Waffen sind deshalb so „kritisch“ angesehen (aber auch so begehrt) weil sie exakte OrginalNACHBAUTEN sind. Ein Polizist der jemanden mit einer solchen Waffe sieht würde als erstes Verstärkung rufen und dann mit seiner Dienstwaffe (welche echt ist) auf dich losgehen. Er sieht ja nicht den Unterschied, den merkt man als erstes am Gewicht der Waffe (und selbst das ist schon nicht mehr aktuell-weil auch das Gewicht den echten nachempfunden wird).
Über den Unterschied von 5,5 und 6mm.
Im Waffengesetz ist genau ein solcher Vermerk über diese geschosse drin.
Unterteilung von 6mm Softair-Waffen und 5,5mm Softair-Waffen
Zu Anfang der Softair-Waffen Welle in Deutschland gab es, wie auf der ganzen restlichen Welt nur 6mm Waffen, die frei an jedermann (egal welchen alters )verkauft wurden.
Denn : Schuß-Waffen im Sinne des Waffen-Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. (danach sind auch Softair-Waffen eindeutig Schuß-Waffen und nur mit entsprechender Bewilligung zu bekommen.)
Aber gleichzeitig besagt die Waffen-Verordnung: das Waffen-Gesetz ist nicht auf Schuß-Waffen anzuwenden, die zum Spiel bestimmt sind und aus denen nur Geschosse, die aus einem festen Körper bestehen und eine Bewegungsenergie von 0,5 Joule nicht überschreiten verschossen werden können.(danach sind Softair-Waffen , wie Spielzeug, für alle zu haben)
Soweit so gut, nun hatte aber irgendjemand die dumme Idee, Farbkugeln für 6mm Softair-Waffen zu erfinden! Farbkugeln sind innen Flüssig, bestehen also nicht aus einem festen Körper.
( nun fallen alle 6mm Softair-Waffen wieder voll unter das Waffen-Gesetz )
Halb so wild, denn die oben schon zitierte Waffen-Verordnung sagt: für den Erwerb von Schuß-Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von weniger
als 7,5 Joule erreichen und mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sind, ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. (nun sind 6mm Softair-Waffen , den Luft-Gewehren und Luft-Pistolen gleichgestellt )
F im Fünfeck (Kennzeichnung für frei zu erwerbende Waffen)
Und hier fing der Ärger an, denn nach der Erfindung der Farbkugeln, wurden zumindest Juristisch gesehen, aus harmlosen Spielzeugen erlaubnispflichtige scharfe Waffen. (die meisten Softair-Waffen im Kaliber 6mm hatten ja kein F-Zeichen und fielen somit in die gleiche Gesetzeskategorie, wie echte Pistolen und Revolver).
Eigentlich könnte man sich über soviel Haarspalterei prächtig amüsieren. Nur die Waffen-Händler, die nach diesem „Gesetzeshickhack“ wegen Illegalem Waffen-Handel und die Kunden, die wegen Illegalem Waffen-Besitz angeklagt wurden, konnten nicht lachen .
Damit man nun wieder Softair-Waffen an jedermann verkaufen konnte, entwickelte man schnell das neue 5,5mm Kaliber , den hierfür gibt es keine Farbkugeln. (für 5,5mm Softair-Waffen gilt also kein gesetzliches Mindestalter )
5,5mm Softair-Waffen gibt es auch nur in Deutschland zu kaufen .
In vielen Versandhäusern muß man 18 sein um eine 6mm-Sofair zu kaufen. Die sind mit dem „F“ gekennzeichnet und werden behandelt wie Luftdruckwaffen!
5,5mm gibt es mitunter schon ab 14 Jahre! Aber Tip von mir…die bringen es nur selten!
Die Gas-Signal-Alarm -Waffen. Kurz die SChreckschuß-Waffen wie ich sie mit mir „führe“ ist eine Waffe und dient
auschließlich der Selbstverteidigung und wird im selben Zusammenhang mit Reizgas oder Pfefferspray genannt.
Man hat die Berechtigung diese Waffen mit Patronen im Magazin zu tragen. Aber das Benutzen ist grundsätzlich nur in
Gefahrensituationen, zur Notwehr oder Abwehr von wilden Tieren erlaubt! Eine INOFIZIELLE Ausnahme stellt
Silvester dar und dann auch nur zu späten Abendstunde und nur zum verschießen von Leuchtartikeln.
Wenn jetzt eine Demo wäre oder ich zur Disko gehen würde, bzw. ins Kino…dürfte ich die Waffe nicht mitnehmen! Da es sich um eine öffentliche Veranstalltung handelt - dort ist das führen verboten.
Ich darf die Waffe im Handschufach aufbewahren und sie wieder tragen wenn die Veranstallung vorbei ist und man nicht mehr in diesen Zusammenhang gebracht werden kann. Also Hin- und Rückfahrt z.B…
Genauso gilt das für Nichtzurechnungsfähigkeit, hast Du ein Tropfen Alkohol oder so in dir, machst Du dich Strafbar!
Ebenso verhält es sich mit dem evtl Einsatz solcher Waffen gegen Menschen.
Nur in der Notwehr und am besten mit Vorankündigung (desahlb habe ich einen Warnschuß als erste Patrone und die nächsten 5 sind Reizgas) und unter, wer es ernst nimmt(so wie ich), Sicherheitbestimmungen also mindestens 3-5 meter Abstand bevor man auf jemanden feuert und niemals ins Gesicht!
Benutzen darf man sie auf Geländen die Dir selbst gehören (also Mietwohnung, Grundstücke etc.) oder auf selbigen bei denen der Besitzer ein Einverständnis gegeben hat. Das kann sogar die Stadt sein… wenn sie es den nur wollte! Dort darf man aber alles machen, solange dafür gesorgt wird das kein Dritter in Mitleidenschaft gezogen wird, Also der Fall das ein Geschoß das Grundstück verläßt und jemanden oder etwas beschädigt.
In Bezug auf „F“-gebrägte Waffen:
Führen bedeutet alles das, da? man eine Waffe in der Näheren Reichweite hat (Handschufach, Gürtel, Holster, Taschen etc.) und sie jederzeit einsetzen kann. Dazu gehört das Laden und das Abfeuern. Man darf eine solche Waffe nur führen wenn man einen Waffenschein hat!
Unter „führen“ ist z.B. ein Transport von einem Ort zu einem Anderen nicht zu verstehen. Wenn man also eine Waffe ungeladen, Patronen (kugeln) in einem seperaten Behälter (getrennt von der Waffe) und die Waffe in einem Karton z.b. oder einer Tasche die sich im Autokofferraum befindet, transportiert ist es erlaubt! Im wesentlichen ist darauf zu achten das man die Dinger nicht griffbereit zur Verfügung hat, sondern ein erheblicher Aufwand nötig wäre um einen Einsatz der Waffe zu gewährleisten.
Oder wie bekommt man sonst eine Waffe aus dem Waffenladen?Tür auf - Haftbefehl???
Zu dem ist es inteligenter wenn man z.B. Softair´s sowieso ungeladen transportiert. Gas-Softairs solten eben nicht mit Gas gefüllt sein!
So ich hoffe ich konnte helfen.
Ich habe diese Infos aus dem Waffengesetzestext und von mehrern Quellen die mit diesen Artikel handeln.(also legal)
MfG
Frank