Software absturz

Hallo

Nehmen wir mal eine Firma hat eine FiBu, und verwaltet damit zwei Stammdaten, also 2 Firmen. Nach einer Computerumrüstung im April wurde eine Backup funktion aus dem Programm eingerichtet, welche beide Firmen daten sichern sollte.
Jetzt hat der Computerspezialist der FiBu Firma es aber so eingerichtet das Backup A gemacht wird, aber Backup B das erste Backup, also A, überschreibt, was natürlich nicht passieren sollte!
Heißt man sichert nur Daten der Firma B.

Jetzt gibt es dort noch eine funktion ,
(Diese Abfrage hat keine weiteren Sicherheitsabfragen wie, zB „Sind Sie sicher?“)
was bei so einer Aktion ja eigentlich zu erwarten wäre.
Dieses wurde jetzt ausversehen gemacht und somit sind alle Daten der Firma A weg, weil ja kein Backup A mehr vorliegt.

Es ist zwar schon klar das das ein Anwenderfehler war, doch das keine Sicherheitsabfrage da ist und das Backupprogramm fehlerhaft eingerichtet wurde, ist doch Schuld der Softwarefirma.
Kann man da irgendwelche rechtlichen Ansprüche gegen die Software Firma gelten machend?
Schließlich sind alle Daten weg, man kann also keine Buchungen mehr machen, bis alles wieder läuft und alle Daten neu eingetragen wurden kostet Zeit und Geld…

Danke für Eure Antworten.

gruss
Oliver

Jetzt hat der Computerspezialist der FiBu Firma es aber so
eingerichtet das Backup A gemacht wird, aber Backup B das
erste Backup, also A, überschreibt, was natürlich nicht
passieren sollte!

Backups macht man auf externe Medien. Wie kann das Beschriebene passieren, ohne daß man immer das selbe Medium verwendet?

Hallo

Backups macht man auf externe Medien. Wie kann das
Beschriebene passieren, ohne daß man immer das selbe Medium
verwendet?

Backup wurde so eingerichtet das es auf der selben Festplatte gemacht wird. Wie beschrieben wurden ja vom Fachmann die Backupeinstellungen durchgeführt.

gruss
oliver

Hallo

Nehmen wir mal eine Firma hat eine FiBu, und verwaltet damit
zwei Stammdaten, also 2 Firmen. Nach einer Computerumrüstung
im April wurde eine Backup funktion aus dem Programm
eingerichtet, welche beide Firmen daten sichern sollte.
Jetzt hat der Computerspezialist der FiBu Firma es aber so
eingerichtet das Backup A gemacht wird, aber Backup B das
erste Backup, also A, überschreibt, was natürlich nicht
passieren sollte!
Heißt man sichert nur Daten der Firma B.

Da ist meiner Meinung nach das Problem, man hat nicht alles gesichert sondern nur ein Teil der Daten, also keine vollständiges Backup. Wenn ein Fibu-Programm die Möglichkeit von mehreren Mandanten einräumt, müssen über die Backup-Funktion auch alle Stammdaten der Mandanten gesichert werden. Ich denke hier ist die einzige Chance für Regressansprüche.

Jetzt gibt es dort noch eine funktion ,
(Diese Abfrage hat keine weiteren Sicherheitsabfragen wie, zB
„Sind Sie sicher?“)
was bei so einer Aktion ja eigentlich zu erwarten wäre.

Andere Personen finden diese nochmalige Sicherheitsabfrage auch nervig, ist halt eine Variante. Aber sicherlich nichts was du dem Verkäufer oder dem PC-Spezi ankreiden kannst. Hätte vorher geklärt werden müssen.

Dieses wurde jetzt ausversehen gemacht und somit sind alle
Daten der Firma A weg, weil ja kein Backup A mehr vorliegt.

Es ist zwar schon klar das das ein Anwenderfehler war, doch
das keine Sicherheitsabfrage da ist und das Backupprogramm
fehlerhaft eingerichtet wurde, ist doch Schuld der
Softwarefirma.
Kann man da irgendwelche rechtlichen Ansprüche gegen die
Software Firma gelten machend?

Gibt es ein Vertrag ? Und selbst dann, ich kann es mir nicht vorstellen, dass die Firma für Anwenderfehler haftbar gemacht werden kann.

Schließlich sind alle Daten weg, man kann also keine Buchungen
mehr machen, bis alles wieder läuft und alle Daten neu
eingetragen wurden kostet Zeit und Geld…

Danke für Eure Antworten.

gruss
Oliver

Achso nochwas: Das ein Backup für eine professionellen Firma auf der gleichen Festplatte gemacht wird, habe ich ja noch nie gehört. Hat es da irgendwelche Besonderheiten gegeben ? Ein „Profi“ hätte da mit sicherheit abgeraten. Ich selbst bin in der Hinsicht kein Profi, aber selbst das habe in meinen ersten PC-Anwenderstunden gelernt: EIn Backup sollte von dem Original stets örtlich getrennt sein. Nur dann nützt es einem etwas gegen alle möglichen Gefahren (Head-Crash, Diebstahl, Feuer, Wasser und allen anderen Gefahren) etwas.

Hallo

Backups macht man auf externe Medien. Wie kann das
Beschriebene passieren, ohne daß man immer das selbe Medium
verwendet?

Backup wurde so eingerichtet das es auf der selben Festplatte
gemacht wird. Wie beschrieben wurden ja vom Fachmann die
Backupeinstellungen durchgeführt.

Das kann kein Fachmann sein!
a) Backup auf dieselbe Platte nutzt gar nichts. Beim Festplattenabsturz oder Angriff eines Virus ist das Backup genauso weg wie die Originaldaten.
b) Wer eine Backupsoftware installiert und nicht prüft, ob das Backup auch wieder zurückzulesen ist, hat irgendwas nicht richtig verstanden.
c) Es gibt nichts (auch keine Dienstleistung), was sich nicht noch ein wenig billiger und ein wenig schlechter machen ließe. Bis es gar nicht mehr den beabsichtigen Zweck erfüllen kann.

Wie das rechtlich mit der Haftung aussieht, solltest Du ganz dringend einen Anwalt fragen. Denn eins ist ganz gewiss: dem Kunden gegenüber haftet zunächstmal die Firma, die die Daten verloren hat.

Gruß
Axel

Nehmen wir mal eine Firma hat eine FiBu, und verwaltet damit
zwei Stammdaten, also 2 Firmen. Nach einer Computerumrüstung
im April wurde eine Backup funktion aus dem Programm
eingerichtet, welche beide Firmen daten sichern sollte.
Jetzt hat der Computerspezialist der FiBu Firma es aber so
eingerichtet das Backup A gemacht wird, aber Backup B das
erste Backup, also A, überschreibt, was natürlich nicht
passieren sollte!

Für den Backup ist grundsätzlich ausschliesslich der Betreiber des Computers verantwortlich. Dieser hat sicherzustellen, dass sämtliche Daten unabhängig von Funktionen irgendwelcher Anwenderprogramme in angemessener Weise (d. h. üblicherweise in mehreren Generationen, auf externen Datenträgern, möglichst an versch. Orten) gesichert werden.

Eine Funktion eines Anwendungsprogramms, einen temporären Spiegel der Daten anzulegen, um im Falle von Löschungen durch Anwenderfehler schnell wieder auf einen funktionierenden Stand zu kommen, entbindet, auch wenn diese Funktion euphemistisch als ‚Backup‘ bezeichnet wird, den Betreiber nicht von seinen eigenen Sicherungspflichten.

Kann man da irgendwelche rechtlichen Ansprüche gegen die
Software Firma gelten machend?
Schließlich sind alle Daten weg, man kann also keine Buchungen
mehr machen, bis alles wieder läuft und alle Daten neu
eingetragen wurden kostet Zeit und Geld…

Absolut keine Chance. Verfahren um Fälle wie den deinen hat es schon viele gegeben, mir ist kein Fall erinnerlich, in dem ein Kläger in einer solchen Sache einen Erfolg erzielen konnte. Siehe z. B. auch Urteilsbegründung http://www.jurpc.de/rechtspr/20020382.pdf: Es obliegt […] jedem Anwender von Software, regelmäßige Datensicherung vorzunehmen. Zu einer ordnungsgemäßen Datensicherung gehört […] dass die Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit der gesicherten Daten überprüft wird.

Gruss
Schorsch (IANAL)

Hallo

Okay danke für Eure antworten, habe ich mir fast gedacht das daß so ist, aber fragen sollte man… dank nochmal

Siehe z. B. auch Urteilsbegründung
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020382.pdf: Es obliegt
[…] jedem Anwender von Software, regelmäßige Datensicherung
vorzunehmen.
Zu einer ordnungsgemäßen Datensicherung
gehört […] dass die Vollständigkeit und
Wiederherstellbarkeit der gesicherten Daten überprüft
wird.

gruss
Oliver