Eine Software verwendet als Kopierschutz eine sogenannte Node-Locked Lizenz, d.h. die Software ist nur auf einem bestimten Rechner lauffähig. Beim Austausch von Hardwarekomponenten oder des ganzen Rechners muss diese Lizenz durch den Hersteller aktualisiert werden. Passt die Lizenz nicht zur Hardware, kann die Software nicht gestartet werden.
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Ist er Hersteller/Lieferant auch über die Dauer eines Wartungsvertragts verpflichtet, einen Hardware-Wechsel zu ermöglichen? IMHO darf nach deutschen Recht eine Software ja nicht an einen bestimmten Rechner gebunden sein.
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Der Hersteller wird von einem anderen Konzern aufgekauft und pflegt weiterhin die Produktlinie. Welche Pflichten übernimmt er dann für die Produkte die vor dem Zeitpunkt der Übernahme übernommen wurden?