Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob ich hier im Portal richtig bin, aber ich versuche es mal:
Ich möchte bei ebay eine Software verkaufen, die ich seinerzeit regulär erstanden habe, eine Vollversion ohne Wenn und aber.
Wie ist es aber hier mit der Registrierung? Irgendwann wurde die SW wohl mal auf mich registriert (weiß ich aber gar nicht mehr genau). Darf ich SW überhaupt verkaufen? Kann der Käufer die Registrierung ändern lassen?
Wer weiß Rat?
ja, du darfst sie verkaufen - sofern du die Software von deinem Rechner geschmissen hast.
Stell dem Käufer eine Abtrittserklärung aus, damit kann er die Software - wenn nötig - problemlos auf sich registrieren lassen.
Ich glaube das lässt sich nicht pauschal beantworten, da es auf den Vertrag ankommt. Es gibt auch Software, bei der der Rechteübertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist, und da man mit der Zahlung der Kaufsumme den AGB’s zugestimmt hat, ist man auch verpflichtet, sich daran zu halten, sofern es nicht rechts- oder sittenwittrig ist (was in meinen Augen hier nicht vorliegt)
Also einfach mal in die Lizenz schauen, wenn dort kein Ausschluß formuliert ist - viel Spass!
Ich glaube das lässt sich nicht pauschal beantworten, da es
auf den Vertrag ankommt. Es gibt auch Software, bei der der
Rechteübertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist, und da man mit
der Zahlung der Kaufsumme den AGB’s zugestimmt hat, ist man
auch verpflichtet, sich daran zu halten,
Na das stimmt nicht. Was in den EULAs der Software steht hat keinerlei Bedeutung.
Diese „AGBs“ sieht der Verbraucher ja erst _nachdem_ er die Software geöffnet hat und auch fast erst wenn er beim Installieren ist.
Was wenn er dem nicht zustimmt? Software einpacken, zum Laden zurückgehen und sagen „Ich stimme der EULA nicht zu“? Die lachen sich doch nen Ei aus der Hose
Der Kunde muss sich nur an AGBs halten die er vor dem Kauf zugestimmt hat bzw. über die er vorher belehrt wurde. In den EULAs könnte ja sonst was stehen
Also rechtlich kann man nicht belangt werden wenn man sich nicht an das hält was in diesen EULAs steht. Nur die Softwarefirmen könnten sihc im Service querstellen wenn man plötzlich was von ihnen will, denn ein Recht auf irgendwas hat man bei denen auch nicht.
MfG
Lilly
P.S.: Bei eBay darf keine Software versteigert werden die selbst gebrannt wurde. Nur mal so erwähnt. Aber direkt im Internet kaufen und downloaden tun wohl nicht viele.
Auch sollte man möglichst das COA (bei OEM) bzw. Handbuch (Vollv.) miterwähnen im Auktionstext wenn man M$ Produkte verkauft. eBay sperrt gerne Auktionen im Namen von M$ wegen so lapidaren Gründen. Weil in den M$ EULAs steht das man die Software an Dritte abtreten darf aber nur mit sämtlichen Krims und Krams der von Haus aus dazugehört (EULA, Handbücher, COA) und eBay kuscht, auch wenn se rechtlich nichts befürchten müssten… denn selbst in den USA ist die EULA, über die man nicht vorher belehrt wurde, nichts wert.
Ich glaube das trifft nicht zu. Du wirst ja i.d.R. vor der Installation informiert und kannst nocht ablehnen („Akzeptieren Sie die Bedingungen…Ja oder Nein“)
Das es dann Händler gibt, die nur originalverpackte SW zurücknehmen ist wieder eine andere Sache.
Ich glaube das trifft nicht zu. Du wirst ja i.d.R. vor der
Installation informiert und kannst nocht ablehnen
(„Akzeptieren Sie die Bedingungen…Ja oder Nein“)
AGBs (und dazu gehören die EULAs) müssen bei Vertragsschluss (in diesem Fall das Bezahlen an der Kasse) direkt einsichtig sein, sonst werden Sie nicht Teil des Vertrages!