Hallo,
ich finde im Internet diverse Beispiel-EULAs.
In den Gewährleistungsabsätzen steht oft, dass die Software so „wie gesehen“ (as is) verkauft wird und dadurch die Gewährleistung ausgeschlossen wird etc etc.
In einigen anderen finde ich den Hinweis auf den $377 HGB, also die Rügepflichten des Kunden, die für eine Gewährleistung notwendig sind.
Ich finde aber nie beide Punkte in einer EULA.
Kann mir jmd sagen, warum es diese unterschiedlichen Methoden gibt und ob beide überhaupt rechtens sind? Ist der Verkauf „wie gesehen“ überhaupt erlaubt bei Software? Oder muss der Hinweis auf 377HGB immer rein?
Jeder Hinweis ist sehr willkommen.
Danke im voraus!
Gruß
TJ
Hallo,
Kann mir jmd sagen, warum es diese unterschiedlichen Methoden
gibt und ob beide überhaupt rechtens sind? Ist der Verkauf
„wie gesehen“ überhaupt erlaubt bei Software? Oder muss der
Hinweis auf 377HGB immer rein?
ohne den genauen Inhalt und Umfang des Vertrags zu kennen, ist es nahezu unmöglich das zu beantworten. Handelt es sich um einen Werkvertrag, einen Dienstleistungsvertrag, einen Kaufvertrag, einen Nutzungsvertrag?
§ 377 HGB sagt ja schon „Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft…“. Somit gilt dieser sowieso nur unter Kaufleuten.
Gruß
S.J.
ohne den genauen Inhalt und Umfang des Vertrags zu kennen, ist
es nahezu unmöglich das zu beantworten. Handelt es sich um
einen Werkvertrag, einen Dienstleistungsvertrag, einen
Kaufvertrag, einen Nutzungsvertrag?
§ 377 HGB sagt ja schon „Ist der Kauf für beide Teile ein
Handelsgeschäft…“. Somit gilt dieser sowieso nur unter
Kaufleuten.
Hallo S.J. Mit der Antwort hast Du mir schon mal ein Stück geholfen. Danke!
Wir stellen Laborgeräte her, die per Software gesteuert werden. Ebenso kann man die Daten auswerten etc. Wir haben keine Privat-Kunden, sondern Firmen, Unis etc. Die Software wird mit dem Gerät gekauft.
Beantwortet das deine Frage?
Gruß, TJ
Hallo,
Wir stellen Laborgeräte her, die per Software gesteuert
werden. Ebenso kann man die Daten auswerten etc. Wir haben
keine Privat-Kunden, sondern Firmen, Unis etc. Die Software
wird mit dem Gerät gekauft.
Beantwortet das deine Frage?
das beantwortet die Frage insofern, als dass ihr als Kaufleute gelten dürftet. Nicht aber, auf Grund welcher Form euch die Software überlassen wird. §377 HGB ist nur auf Kaufverträge anwendbar. Eine für Software außerordentlich ungewöhnliche Vertragsform.
Gruß
S.J.
§377 HGB ist nur auf Kaufverträge
anwendbar. Eine für Software außerordentlich ungewöhnliche
Vertragsform.
Auch wenn die Software teil des Gerätekaufs ist? Und der Gerätekauf ist ja vermutlich ein Kaufvertrag.
Dann werde ich das mal intern nachfragen müssen. Danke!
Wenn es kein Kaufvertrag ist, ist dann die Formulierung mit „wie gesehen (as is) etc“ üblicher? Oder ist das gar nicht zulässig?
Hallo,
Auch wenn die Software teil des Gerätekaufs ist? Und der
Gerätekauf ist ja vermutlich ein Kaufvertrag.
nein. EULA steht für End User License Agreement. Also einen Lizenzvertrag. Da kann man unmöglich mit § 377 HGB kommen. Das ist nonsens. Ansonsten gilt für Kaufverträge unter Kaufleuten auch das HGB wenn es nicht explizit vereinbart wurde.
Dann werde ich das mal intern nachfragen müssen. Danke!
Das sieht für mich so aus, als wenn da jemand mit wild hingezimmerten Bedingungen jegliche Haftung ausschließen will. Das geht so einfach aber ganz sicher nicht.
Wenn es kein Kaufvertrag ist, ist dann die Formulierung mit
„wie gesehen (as is) etc“ üblicher? Oder ist das gar nicht
zulässig?
Was genau soll diese Formulierung bezwecken? Rein rechtlich eigentlich gar nichts, denn auch dann gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Ausschluss der Gewährleistung bei Kaufverträgen von neuen Sachen ist unzulässig und daher unwirksam.
Gruß
S.J.
Sorry aber da kenn ich mich nicht aus…
Hallo S.J.,
das Lustige an der Sache ist ja, dass ein Anwalt für uns eine EULA geschrieben hat, wo der $377 HGB drin vorkommt. Allerdings bin ich nicht im Kontakt mit dem Anwalt. Da werde ich aber mal nachhaken.
Vielen Dank für deine Antworten!
Hallo,
hierzu kann Dir niemand eine erschöpfende Antwort geben. Am besten Du googlest mal Eula. Da gibt es viele Hinweise.
Gruss
W.A.
Hallo,
ich habe schon Stunden bei Google verbracht und da findest Du dutzende Formen bei EULAs. Es steht aber nirgends welche wann anwendbar ist. Und wenn ich bei Google etc nach einiger Zeit nicht weiterkomme, lande ich manchmal hier 
Gruß
TJ