Hallo Frank.
Ich bin zwar selber „nur“ interessert am Urheberrecht und weiß event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was ich imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich der Meinung bin was „richtig“ ist.
ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden sollte
und sich eine Vermarktung lohnt.
In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware veröffendlichen kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses Programm downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht verändert wird) weitergeben. Ohne Kosten.
Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms später als Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis dahin das Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben… also zB aus Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.
Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später dann, unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann deklarieren Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem. Freeware gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen Downloader.
Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt. Sind
noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich weiß
ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als „Freeware“ wäre für
eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich?
Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der Urheber des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt das es kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in Rechnung gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger kopiert wird.
Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer Magazine auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT’, PC Games, Linux World etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm veröffendlichen dürfen,
und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht drann, dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es sich um Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten werden.
Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich
beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum. Kennen
Sie vielleicht eine gute Vorlage?
Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das Sie sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr Prog. benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat (Datenverlust, Festplattencrash etc.)
Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch als Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog. und ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab. (Event. Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie abgucken^^)
Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch später
wieder ändern?
Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es sich um das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer handelt.
Vielen Dank Frank
Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich doch mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist meistens kostenfrei.
Alles gute.
Bernhard