Software freeware lizenz

Guten Tag,

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden sollte
und sich eine Vermarktung lohnt. Das Programm ist kein
OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt. Sind
noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich weiß
ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als „Freeware“ wäre für
eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich? Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich
beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum. Kennen
Sie vielleicht eine gute Vorlage?
Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch später
wieder ändern?

Vielen Dank Frank

Hallo Frank,
Leider kann ich dir da nichts genaues zu sagen, tut mir leid. Ich kenne mich weniger mit dem Recht des geistigen Eigentums aus.
Aber Haftungseinschränkungen sind sicher sinnvoll.
Nenne es anstatt Freeware vielleicht Beta, oder preview-version.
Als Lizenzhalter solltest du sie auch jederzeit ändern oder löschen können. Aber wie gesagt, mein wissen bezieht sich mehr auf das „materiell“ geschaffene Urheberrecht. Bei einer Eintragung kann man diese auch löschen lassen.
Aber sicherlich würde ich es vor Veröffentlichung bei dem zuständigen Amt oder zuständigen Behörde für den Schutz geistigen Eigentums schützen lassen.
Wenn du meinst es kann Erfolg bringen dann investier das Geld in die Eintragung. Wie schnell hat man Anwalt am Hals und behauptet es sei von seinem Mandanten. Der kann es ganz schnell auf sich schützen lassen und weg ist es. So haste was in der Hand mit Datum bevor es andere in die Finger kriegen.

Unter anderem hatte ich mit meinem Unternehmen auch schon das Problem und stand darauf hin vor der Frage, schütze ich meine Artikel, genau wie du. Nur die Antwort ist klar nach den Erfahrungen, ich schütze nun alles was ich nach meinem Design produziere.
Übrigens hatte sich bei der Urheberrechtsverletzung gegen mich herrausgestellt das es nur ein Bluff war. Jemand dachte ich zahle schön den Schadensersatz ohne zum Anwalt zu gehen. Denn er hatte nicht nachweissbares in der Hand das ihm die Rechte zustünden.

Vieleicht konnt ich dir hiermit ein paar Hinweise und Anregungen geben, würde mich freun.

Lieber Gruß aus Köln
Uwe

Guten Tag,

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden sollte
und sich eine Vermarktung lohnt. Das Programm ist kein
OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt. Sind
noch weitere Lizenzangaben notwendig?

Wenn du die Lizenzbedingungen der Software ändern möchtest, solltest du entweder bei einem Erfolg den Namen der Software ändern, oder die Version. Dann kannst du auch Problemlos die Lizenbedingungen ändern.

So weit ich weiß
ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als „Freeware“ wäre für
eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich?

Siehe meine vorherige Antwort.

Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll?

Das kann man nicht pauschal beantworten und ist vom Einzelfall abhängig.

Ich
beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum. Kennen
Sie vielleicht eine gute Vorlage?

Wie du weiter anführst, wäre hier die CC Lizenzn zu empfehlen. Die ist zumindest schon etwas bekannt im Internet.

Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch später
wieder ändern?

Wie schon meine erste Antwort…

Vielen Dank Frank

Hallo Frank.
Ich bin zwar selber „nur“ interessert am Urheberrecht und weiß event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was ich imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich der Meinung bin was „richtig“ ist.

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden sollte
und sich eine Vermarktung lohnt.

In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware veröffendlichen kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses Programm downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht verändert wird) weitergeben. Ohne Kosten.

Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms später als Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis dahin das Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben… also zB aus Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.

Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später dann, unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann deklarieren Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem. Freeware gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen Downloader.

Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt. Sind
noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich weiß
ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als „Freeware“ wäre für
eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich?

Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der Urheber des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt das es kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in Rechnung gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger kopiert wird.
Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer Magazine auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT’, PC Games, Linux World etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm veröffendlichen dürfen,
und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht drann, dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es sich um Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten werden.

Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich

beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum. Kennen
Sie vielleicht eine gute Vorlage?

Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das Sie sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr Prog. benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat (Datenverlust, Festplattencrash etc.)
Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch als Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog. und ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab. (Event. Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie abgucken^^)

Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch später
wieder ändern?

Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es sich um das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer handelt.

Vielen Dank Frank

Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich doch mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist meistens kostenfrei.

Alles gute.
Bernhard

Kann leider nicht helfen. Ich hatte selbst Fragen zum Urheberrecht.
mfg
J

Hallo Uwe,

vielen Dank für Deine Antwort. Jetzt steht für mich
erstmal die Lizenz an, vielleicht werde ich auch später
mit Eintragungen auseinandersetzen, wenn es sehr
erfolgreich werden sollte.

Grüße Frank

Hallo Frank,
Leider kann ich dir da nichts genaues zu sagen, tut

mir leid.

Ich kenne mich weniger mit dem Recht des geistigen

Eigentums

aus.
Aber Haftungseinschränkungen sind sicher sinnvoll.
Nenne es anstatt Freeware vielleicht Beta, oder
preview-version.
Als Lizenzhalter solltest du sie auch jederzeit ändern

oder

löschen können. Aber wie gesagt, mein wissen bezieht

sich mehr

auf das „materiell“ geschaffene Urheberrecht. Bei

einer

Eintragung kann man diese auch löschen lassen.
Aber sicherlich würde ich es vor Veröffentlichung bei

dem

zuständigen Amt oder zuständigen Behörde für den

Schutz

geistigen Eigentums schützen lassen.
Wenn du meinst es kann Erfolg bringen dann investier

das Geld

in die Eintragung. Wie schnell hat man Anwalt am Hals

und

behauptet es sei von seinem Mandanten. Der kann es

ganz

schnell auf sich schützen lassen und weg ist es. So

haste was

in der Hand mit Datum bevor es andere in die Finger

kriegen.

Unter anderem hatte ich mit meinem Unternehmen auch

schon das

Problem und stand darauf hin vor der Frage, schütze

ich meine

Artikel, genau wie du. Nur die Antwort ist klar nach

den

Erfahrungen, ich schütze nun alles was ich nach meinem

Design

produziere.
Übrigens hatte sich bei der Urheberrechtsverletzung

gegen mich

herrausgestellt das es nur ein Bluff war. Jemand

dachte ich

zahle schön den Schadensersatz ohne zum Anwalt zu

gehen. Denn

er hatte nicht nachweissbares in der Hand das ihm die

Rechte

zustünden.

Vieleicht konnt ich dir hiermit ein paar Hinweise und
Anregungen geben, würde mich freun.

Lieber Gruß aus Köln
Uwe

Hallo Robert,

vielen Dank für Deine Antwort.

Ich habe jetzt bei creative-commons auf der Seite
gelesen, dass sie die Lizenz selber eher nicht für
Software empfehlen.

Das mit der Änderung der Lizenz hat mir sehr geholfen.
Wir machen jetzt gleich von Anfang an eine vernünftige
Lizenz, um sie später nicht wieder ändern zu müssen.

Grüße Frank

Guten Tag,

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als

Freeware im

Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden

sollte

und sich eine Vermarktung lohnt. Das Programm ist

kein

OS! Ich weiß, dass sowieso das Urheberrecht gilt.

Sind

noch weitere Lizenzangaben notwendig?

Wenn du die Lizenzbedingungen der Software ändern

möchtest,

solltest du entweder bei einem Erfolg den Namen der

Software

ändern, oder die Version. Dann kannst du auch

Problemlos die

Lizenbedingungen ändern.

So weit ich weiß
ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als „Freeware“ wäre

für

eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich?

Siehe meine vorherige Antwort.

Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll?

Das kann man nicht pauschal beantworten und ist vom

Einzelfall

abhängig.

Ich
beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum.

Kennen

Sie vielleicht eine gute Vorlage?

Wie du weiter anführst, wäre hier die CC Lizenzn zu

empfehlen.

Die ist zumindest schon etwas bekannt im Internet.

Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch

später

wieder ändern?

Wie schon meine erste Antwort…

Vielen Dank Frank

Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir jetzt
einige andere Lizenzen von anderer Freeware (nur für
privat-Gebrauch) angeschaut. Das hat mir gut geholfen.
Auch Ihre anderen Antworten waren sehr hilfreich.

Vielen Dank Frank

Hallo Frank.
Ich bin zwar selber „nur“ interessert am Urheberrecht

und weiß

event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein
Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was

ich

imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich

der

Meinung bin was „richtig“ ist.

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als

Freeware im

Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden

sollte

und sich eine Vermarktung lohnt.

In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware

veröffendlichen

kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses

Programm

downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht

verändert

wird) weitergeben. Ohne Kosten.

Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms

später als

Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis

dahin das

Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben… also zB

aus

Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.

Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später

dann,

unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw
kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann

deklarieren

Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem.

Freeware

gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen

Downloader.

Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das

Urheberrecht gilt. Sind

noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich

weiß

ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als „Freeware“ wäre

für

eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich?

Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der

Urheber

des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt

das es

kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in

Rechnung

gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger

kopiert

wird.
Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer

Magazine

auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT’, PC Games, Linux

World

etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm
veröffendlichen dürfen,
und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht

drann,

dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es

sich um

Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten

werden.

Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich

beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum.

Kennen

Sie vielleicht eine gute Vorlage?

Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das

Sie

sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr

Prog.

benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat
(Datenverlust, Festplattencrash etc.)
Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch

als

Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog.

und

ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab.

(Event.

Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie

abgucken^^)

Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch

später

wieder ändern?

Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es

sich um

das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer

handelt.

Vielen Dank Frank

Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich

doch

mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist

meistens

kostenfrei.

Alles gute.
Bernhard

Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir jetzt
einige andere Lizenzen von anderer Freeware (nur für
privat-Gebrauch) angeschaut. Das hat mir gut geholfen.
Auch Ihre anderen Antworten waren sehr hilfreich.

Vielen Dank Frank Drews

Hallo Frank.
Ich bin zwar selber „nur“ interessert am Urheberrecht

und weiß

event. auch was darüber, aber mein Wissen ersetzt kein
Juristisches Wissen und spiegelt nur das wieder was

ich

imstande bin zu der Frage zu äussern bzw. von was ich

der

Meinung bin was „richtig“ ist.

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als

Freeware im

Internet verbreiten. Dabei soll es möglich sein, den
kommerziellen Gebrauch zu untersagen, bzw. später zu
untersagen, falls das Programm erfolgreich werden

sollte

und sich eine Vermarktung lohnt.

In dem Moment wo Sie ein Programm als Freeware

veröffendlichen

kann sich jeder ungehindert und kostenfrei dieses

Programm

downloaden, nutzen und (so lange das Prog. nicht

verändert

wird) weitergeben. Ohne Kosten.

Sicherlich können Sie den Gebrauch des Programms

später als

Shareware einstufen, allerdings wäre es ratsam bis

dahin das

Prog. in jedweder Form geupdatet zu haben… also zB

aus

Version 1.0 eine Version 1.5 gemacht zu haben.

Wenn Sie zB Version 1.0 zuerst als Freeware und später

dann,

unter der selben Versionsnummer als Shareware bzw
kostenpflichtiger Version vermarkten wollen, dann

deklarieren

Sie automatisch jeden der sich das Prog. als ehem.

Freeware

gedownloadet hat, als Piraten, als illegalen

Downloader.

Das Programm ist kein OS! Ich weiß, dass sowieso das

Urheberrecht gilt. Sind

noch weitere Lizenzangaben notwendig? So weit ich

weiß

ist der Begriff Freeware nicht definiert und mit der
Eintragung in ein Software-Portal als „Freeware“ wäre

für

eine spätere Änderung der Lizenzbedingungen nicht
schädlich?

Solange in den Lizenzbestimmungen steht das Sie der

Urheber

des Progs. sind und die weitergabe nur unter dem Punkt

das es

kostenlos geschieht und auch zB keine Kosten in

Rechnung

gestellt werden wenn Ihr Prog. auf einen Datenträger

kopiert

wird.
Wenn in Ihren Lizentbedingungen steht das zB Computer

Magazine

auf Heft-CDs/DVDs (Computer Bild, CT’, PC Games, Linux

World

etc.) NICHT ohne Ihr Einverständniss Ihr Programm
veröffendlichen dürfen,
und diese Magazine (als Beispiel) halten sich nicht

drann,

dann können Sie wegen Urheberrechtsverletzung klagen.
Alles was in Ihren Lizenzbedingungen steht, egal ob es

sich um

Freeware oder Shareware handelt, muss eingehalten

werden.

Sind Haftungseinschränkungen sinnvoll? Ich

beziehe mich hier auf den Deutschen Rechtsraum.

Kennen

Sie vielleicht eine gute Vorlage?

Haftungseinschränkungen sind in sofern sinvoll als das

Sie

sicherlich nicht dafür haften wollen das jemand Ihr

Prog.

benutzt und danach nen Super-GAU auf seinem PC hat
(Datenverlust, Festplattencrash etc.)
Vorlagen kenne ich leider keine, aber nehmen Sie doch

als

Beispiel die Lizenzbedingungen von irgend einem Prog.

und

ändern Sie diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse ab.

(Event.

Rücksprache halten mit dem Urheber von dem Sie

abgucken^^)

Empfohlen wurde mir schon die Creative Commons (z.B.
Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen).
Kann ich als Urheberrechteinhaber die Lizenz auch

später

wieder ändern?

Ja, die können Sie wieder ändern, aber nicht wenn es

sich um

das selbe Produkt bzw. die selbe Versionsnummer

handelt.

Vielen Dank Frank

Ich hoffe ich konnte helfen, ansonsten wenden Sie sich

doch

mal an eine Rechtsberatung, das Erstgespräch ist

meistens

kostenfrei.

Alles gute.
Bernhard

Guten Tag,

ich will ein selbstgeschriebenes Programm als Freeware im
Internet .

Vielen Dank Frank

freeware ist nicht genau definiert, d.h. man muss sich evtl. bei Gericht um die Definition herumstreiten. Wenn Du Lizenzgebühren haben willst, solltest Du nicht vortäuschen, dass Dein Programm frei ist.
Ansonsten ist die Sache zu kompliziert. Suche Dir einen Anwalt!