Zum Gruße,
private Nutzung in §53 (wenn die Privatperson es nicht selbst
macht, sondern jemand anderes unentgeltlich(muss!) dabei
hilft, ist Papierform oder ähnliches vorgeschrieben)
(Alle Hervorhebungen von mir)
- Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes
durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf
beliebigen Trägern , sofern sie weder unmittelbar noch
mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur
Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die
Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen
lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es
sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen
Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder
anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Von vorgeschriebener Papierform kann ich da nichts lesen.
Was auch noch da steht:
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines
Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit
die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie
keinen gewerblichen Zwecken dient,
Das sollte reichen.
Na wenn er denn wissenschaftlich tätig ist… Ausstellungskataloge können da natürlich drunterfallen, aber sie können genausogut einfach nur zum Freizeitverhalten zählen, kommt drauf an von welchem Blickwinkel er Ausstellungen betrachtet. Gegen die Scans sagt das doch auch nichts, die Papierform ist vorgeschrieben für „Eigenes Archiv“
"Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
-
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet"
Das was der Fragesteller aber vorhat ist eine Umwandlung/, eine Erstellung eines digitalen Buches, nicht die blosse Kopiensammlung oder einen Haufen jpg-Scans.
Ausserdem fällt unter seine Beschreibung durchaus auch die weitgehend vollständige Vervielfältigung eines Buches §53(4)b
„ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.“
Von erlaubt kann also immer noch keine Rede sein.
Und wie gesagt, die UMGESATLTUNG des Werkes
„§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. Handelt es sich um eine Verfilmung des Werkes, um die Ausführung von Plänen und Entwürfen eines Werkes der bildenden Künste, um den Nachbau eines Werkes der Baukunst oder um die Bearbeitung oder Umgestaltung eines Datenbankwerkes, so bedarf bereits das Herstellen der Bearbeitung oder Umgestaltung der Einwilligung des Urhebers.“
„§ 62 Änderungsverbot
(1) Soweit nach den Bestimmungen dieses Abschnitts [einschub Burli, Schranken des UHR, darunter auch Privatkopie]die Benutzung eines Werkes zulässig ist, dürfen Änderungen an dem Werk nicht vorgenommen werden. § 39 gilt entsprechend.
(2) Soweit der Benutzungszweck es erfordert, sind Übersetzungen und solche Änderungen des Werkes zulässig, die nur Auszüge oder Übertragungen in eine andere Tonart oder Stimmlage darstellen.“
Davon abgesehen ist das, was jemand in seinen eigenen vier
Wänden und nur dort tut, durch andere Gesetze geschützt und er
kann somit in diesem Fall tun und lassen, was er will.
Das schrieb ich schon im ersten Posting, es wird schon keiner merken, aber erlaubt ist es deshalb nicht automatisch.
Ich gehe mal davon aus, dass er nur einfach eine praktischere Ansicht sucht, als eine Diashow der Scans per Irfanview o.ä.
Bei ganzen Büchern kann das ganz schön nerven und langweilig werden, bis man beim gesuchten Bild/der gesuchten Info landet
(wer aus wissenschaftlichen Gründen scannt macht das übrigens der Texte wegen und daher mit OCR, und hat das ganze dann nicht in einem Bildformat vorliegen, bis auf die eingebetteten Abbildungen natürlich).
Gruß Burli