Hallo!
Die Frage wurde das letzte mal doch schon ausführlich beantwortetr, dacht ich …
Lizenz (1): Ein immaterielles Rechtsgut, nämlich die Erlaubnis, die Software zu benutzen.
Lizenz (2): Ein Dokument, fdaß Dir bestätigt, daß Du Besitzer von Lizenz (1) bist.
Wenn jemand die Lizenz (1) weiterverkaufen möchtest, kann der Verkäufer zurecht verlangen, daß er nachweist, im Besitz der Lizenz (1) zu sein. Dazu dient die Lizenz (2). Wenn der Verkäufer die Lizenz (2) nicht vorlegen kann, wird er sich unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Ich als Käufer würde zum Beispiel die Polizei einschalten, weil der Verdacht auf Betrug bzw Raubkopie besteht. Schließlich könnte der Verkäufer die Lizenz (1) nebst Lizenz (2) bereits an einen Dritten verkauft haben und willst mir nur die wertlosen Original-CDs andrehen - Wertlos deshalb, weil der Gegenstand des Handels die Lizenz (1) ist, nicht irgendeine CD mit Dateien drauf.
Im Prinzip ist wie Abitur und Abiturzeugnis. Wenn Du dein Abitureugnis verbrennst, dann hast immer noch das Abitur - eine handschriftliche Notiz, daß Du das Abitur hast, wird trotzdem kein Arbeitgeber akzeptieren.
Gibt es ein deutsches Gesetz, was verhindert diese Software
legal zu verkaufen, also ohne sich strafbar zu machen?
Mir fällt kein direktes Gesetz ein. Der Verkäufer kann sich aber drauf einstellen, daß das zivilrechtlich kein Käufer akzeptieren wird. Und das vielleicht die Polizei kommt und nachsieht, ob da nicht noch mehr „original“-CDs rumliegen.
Falls ja; gilt das für jede Software?
ja, denke schon.
Falls nein; dann kann der Hersteller der Software sowas doch
auch nicht vorgeben/verlangen, oder doch?
Das tut er auch nicht. Er stellt Dir ein Dokument aus, daß Dein Recht bestätigt. Du verlierst Dein Recht nicht, wenn Du das Dokument vernichtest/verlierst - aber mit dem Beweisen und Weiterverkaufen wird es halt schwierig.
Kann er verlangen,
das eine Software wenn sie mal gebraucht verkauft wird, nur in
dem originalen Lieferumfang verkauft wird?
Tut er ja gar nicht. Er verlangt nur, daß Du im Besitz der Lizenz (1) bist, um die Software zu benützen. Wenn Du dafür aber keinen akzeptablen Beweis hast (zum Beispiel eine Lizenz (2)), wird er davon ausgehen, daß Du keine Lizenz (1) hast. Das betrifft natürlich auch den Käufer: Er kauft eine Lizenz (1), hat aber keinen akzeptierten Beweis dafür - also ist das Programm für ihn so nutzlos wie eine Raubkopie.
Jetzt klarer?
Max