Software gebraucht verkauften

Hallo,

angenommen eine Privatperson möchte über ein Auktionshaus eine Software eines großen AMI Unternehmens gebraucht verkaufen.

Die Software ist sehr alt (mehr als 5 Jahre) befindet sich auf 3 original CDs, und ist noch funktionstüchtig, kann also benutzt werden.

Angeboten wird angenommen die CD, und der benötigte Installations Key, damit man die CD auch installieren, also benutzen kann. Die restlichen ehemals originalen Beilagen (Karton, Handbuch, Lizenzvertrag, Lizenzaufkleber…ggf Hologramm (falls überhaupt eines dabei war, da sehr alte Software)) sind nicht mehr vorhanden und würden daher in diesem fiktiven Fall auch nicht angeboten werden.

Gibt es ein deutsches Gesetz, was verhindert diese Software legal zu verkaufen, also ohne sich strafbar zu machen?

Falls ja; gilt das für jede Software?

Falls nein; dann kann der Hersteller der Software sowas doch auch nicht vorgeben/verlangen, oder doch? Kann er verlangen, das eine Software wenn sie mal gebraucht verkauft wird, nur in dem originalen Lieferumfang verkauft wird?

Danke
J

Hallo Johnny,

soviel ich weiß, ist es dann ok, wenn man keine Kopie der Software zurückbehält, also keine Backup-CDs, und natürlich darf sie auch nirgends mehr installiert sein.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

Angeboten wird angenommen die CD, und der benötigte
Installations Key, damit man die CD auch installieren, also
benutzen kann. Die restlichen ehemals originalen Beilagen
(Karton, Handbuch, Lizenzvertrag, Lizenzaufkleber…ggf
Hologramm (falls überhaupt eines dabei war, da sehr alte
Software)) sind nicht mehr vorhanden und würden daher in
diesem fiktiven Fall auch nicht angeboten werden.

Gibt es ein deutsches Gesetz, was verhindert diese Software
legal zu verkaufen, also ohne sich strafbar zu machen?

hier stellt sich die Frage, was genau man verkaufen will. Die reinen Datenträger darf man natürlich verkaufen. Nun will der Käufer idR. nicht mit den CDs die Wand schmücken, sondern er will die Software auch nutzen. Fehlt nun der Nutzungsvertrag, sieht es eher schlecht aus. Im Zweifelsfall muss man dem Rechteinhaber gegenüber nachweisen, dass man das Nutzungsrecht hat.

Gruß

S.J.

Hallo Petra,

ich denke die Sache ist doch viel komplizierter…

…wenn es so einfach wäre wie von dir vermutet, ja, ja das wäre klasse…

Grüße
J

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hier stellt sich die Frage, was genau man verkaufen will. Die
reinen Datenträger darf man natürlich verkaufen. Nun will der
Käufer idR. nicht mit den CDs die Wand schmücken, sondern er
will die Software auch nutzen. Fehlt nun der Nutzungsvertrag,
sieht es eher schlecht aus. Im Zweifelsfall muss man dem
Rechteinhaber gegenüber nachweisen, dass man das Nutzungsrecht
hat.

Hi,

ja, das scheint der Kern zu sein.

Aber wie sieht es denn aus, wenn auf Wikipedia folgendes steht;


Der Weiterverkauf des Nutzungsrechts ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings bestehen Meinungsunterschiede darüber, ob eine Zustimmung des Urhebers erforderlich ist. Die überwiegende Zahl der Rechtsexperten (Sosnitza, Hoeren, Grützmacher, u.a.) geht davon aus, dass dies nicht notwendig ist. Doch selbst wenn eine solche Zustimmung geboten sein sollte, darf ein Hersteller diese nicht wider Treu und Glauben verweigern.

Was bedeutet das?? Der Hersteller - wer auch immer das ist - darf also offenbar doch NICHT vorgeben, das es NICHT erlaubt ist, eine Software seines Hauses zu verkaufen (gebraucht, von Privat) wenn KEINE Lizenz dabei ist?

So verstehe ich das. Hab ich das richtig verstanden?

Man findest es bei Wikipedia unter „Gebraucht-Software“.

Grüße
J

Hallo!

Die Frage wurde das letzte mal doch schon ausführlich beantwortetr, dacht ich …

Lizenz (1): Ein immaterielles Rechtsgut, nämlich die Erlaubnis, die Software zu benutzen.

Lizenz (2): Ein Dokument, fdaß Dir bestätigt, daß Du Besitzer von Lizenz (1) bist.

Wenn jemand die Lizenz (1) weiterverkaufen möchtest, kann der Verkäufer zurecht verlangen, daß er nachweist, im Besitz der Lizenz (1) zu sein. Dazu dient die Lizenz (2). Wenn der Verkäufer die Lizenz (2) nicht vorlegen kann, wird er sich unangenehme Fragen gefallen lassen müssen. Ich als Käufer würde zum Beispiel die Polizei einschalten, weil der Verdacht auf Betrug bzw Raubkopie besteht. Schließlich könnte der Verkäufer die Lizenz (1) nebst Lizenz (2) bereits an einen Dritten verkauft haben und willst mir nur die wertlosen Original-CDs andrehen - Wertlos deshalb, weil der Gegenstand des Handels die Lizenz (1) ist, nicht irgendeine CD mit Dateien drauf.

Im Prinzip ist wie Abitur und Abiturzeugnis. Wenn Du dein Abitureugnis verbrennst, dann hast immer noch das Abitur - eine handschriftliche Notiz, daß Du das Abitur hast, wird trotzdem kein Arbeitgeber akzeptieren.

Gibt es ein deutsches Gesetz, was verhindert diese Software
legal zu verkaufen, also ohne sich strafbar zu machen?

Mir fällt kein direktes Gesetz ein. Der Verkäufer kann sich aber drauf einstellen, daß das zivilrechtlich kein Käufer akzeptieren wird. Und das vielleicht die Polizei kommt und nachsieht, ob da nicht noch mehr „original“-CDs rumliegen.

Falls ja; gilt das für jede Software?

ja, denke schon.

Falls nein; dann kann der Hersteller der Software sowas doch
auch nicht vorgeben/verlangen, oder doch?

Das tut er auch nicht. Er stellt Dir ein Dokument aus, daß Dein Recht bestätigt. Du verlierst Dein Recht nicht, wenn Du das Dokument vernichtest/verlierst - aber mit dem Beweisen und Weiterverkaufen wird es halt schwierig.

Kann er verlangen,
das eine Software wenn sie mal gebraucht verkauft wird, nur in
dem originalen Lieferumfang verkauft wird?

Tut er ja gar nicht. Er verlangt nur, daß Du im Besitz der Lizenz (1) bist, um die Software zu benützen. Wenn Du dafür aber keinen akzeptablen Beweis hast (zum Beispiel eine Lizenz (2)), wird er davon ausgehen, daß Du keine Lizenz (1) hast. Das betrifft natürlich auch den Käufer: Er kauft eine Lizenz (1), hat aber keinen akzeptierten Beweis dafür - also ist das Programm für ihn so nutzlos wie eine Raubkopie.

Jetzt klarer?

Max

Hallo,

Der Weiterverkauf des Nutzungsrechts ist grundsätzlich
erlaubt. Allerdings bestehen Meinungsunterschiede darüber…

Was bedeutet das?? Der Hersteller - wer auch immer das ist -
darf also offenbar doch NICHT vorgeben, das es NICHT erlaubt
ist, eine Software seines Hauses zu verkaufen (gebraucht, von
Privat) wenn KEINE Lizenz dabei ist?

er darf die Übertragung des Nutzungsrechtes nicht verbieten. Das Nutzungsrecht ergibt sich aber gerade aus der Lizenz und nicht aus den Datenträgern. Werden also nur die Datenträger als Medien und nicht als Software verkauft, so erwirbt der Käufer zwar das Eigentum an den Datenträgern, mangels Lizenz aber nicht das Nutzungsrecht an der Software, die sich auf diesen befindet.

Gruß

S.J.

Jetzt klarer?

Max

Hi Max,

ja.

Frage; was könnte man denn tun, um wieder an diese „LIZENZ“ heran zu kommen? Hat man ein Recht eine neue Lizenz zu bekommen? Oder würde es reichen eine „eidesstattliche Versicherung“ auszustellen, in der man bestätigt…ja was bestätigt?

Grüße
J

er darf die Übertragung des Nutzungsrechtes nicht verbieten.
Das Nutzungsrecht ergibt sich aber gerade aus der Lizenz und
nicht aus den Datenträgern. Werden also nur die Datenträger
als Medien und nicht als Software verkauft, so erwirbt der
Käufer zwar das Eigentum an den Datenträgern, mangels Lizenz
aber nicht das Nutzungsrecht an der Software, die sich auf
diesen befindet.

Gruß

S.J.

Ohohohooooo,

und wer sagt, dass es hier überhaupt um eine Software geht? Wer sagt, dass es überhaupt um eine Lizenz geht???

Könnte es nicht sein, dass lediglich eine CD mit einer bestimmten Aufschrift, und mit „irgendwelchen Datein“ angeboten wurde? Wer sagt denn, das die Absicht gewesen ist, das der Käufer diese CD auch so benutzt, wie sie normalerweise benutzt wird? Es könnte sich doch um eine Rarität handeln, eine Seltenheit, die könnte man sich doch einfach an die Wand hängen…

Grüße
J

Hallo!

und wer sagt, dass es hier überhaupt um eine Software geht?
Wer sagt, dass es überhaupt um eine Lizenz geht???

Ein gewisser JohnnyB in seinem Ursprungsposting:

angenommen eine Privatperson möchte über ein Auktionshaus eine
Software eines großen AMI Unternehmens gebraucht verkaufen.

Könnte es nicht sein, dass lediglich eine CD mit einer
bestimmten Aufschrift, und mit „irgendwelchen Datein“
angeboten wurde? Wer sagt denn, das die Absicht gewesen ist,
das der Käufer diese CD auch so benutzt, wie sie normalerweise
benutzt wird? Es könnte sich doch um eine Rarität handeln,
eine Seltenheit, die könnte man sich doch einfach an die Wand
hängen…

Ja. Aber dann muß das auch genau so angeboten sein. :smile:)

M.

Grüße
J

Software gebraucht verkauften
Hier nochmals der Betreff zum Mitschreiben:

Software gebraucht verkauften.

Vielleicht hat das der Ursprungsposter aber einfach nur so geschrieben und es ging tatsächlich um einen gebrauchten Wohnwagen oder eine leere Klopapierrolle?