mal angenommen ich nutze eine Software, die unter der GPL steht.
Nun hat dieselbe Softwarefirma noch eine andere Software im Programm, die auf die erste Software aufbaut (sozusagen die Plus-version) zu der aber dann nicht der Quellcode u.a. veröffentlich wurde.
Laut meinem Verständnis der GPL http://www.gnu.de/gpl-ger.html muss dieses aber immer getan werden.
Sind nun die Lizenzbestimmungen in Bezug auf die Plus Version hinfällig oder was gilt hier?
Auszug aus den „Lizenzbestimmungen“:
Blablubber software consists of Open Source software components and proprietary Blablubber software components. The Open Source components are freely distributed under the respective Open Source licenses, Blablubber software is distributed under Blablubber’ terms.
(wobei Blablubber natürlich nur eine rein fiktive Firmenbezeichnung ist)
Auszug aus den „Lizenzbestimmungen“: Blablubber software consists of Open Source software
components and proprietary Blablubber software components. The
Open Source components are freely distributed under the
respective Open Source licenses, Blablubber software is
distributed under Blablubber’ terms.
der Hersteller macht wohl die folgende Regelung aus §2 der GPL geltend: If identifiable sections of that work are not derived from the Program, and can be reasonably considered independent and separate works in themselves, then this License, and its terms, do not apply to those sections when you distribute them as separate works.
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Datenwerke weitergeben.
Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem
Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige
und eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten
sind, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für
die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige
Datenwerke weitergeben.
Richtig, das Programm als ganzes besteht lediglich aus zusammengestückelten teilen anderer völlig freier (also WIRKLICH unter der GPL stehender) Software. Nur Die plus-Software, die ich meine ist ja als ganzes vertrieben worden (ungeachten bei dieser betrachtung bleibt zum einen auch, das der Quellcode hier nicht offen dargelegt wird, sondern nur in dem Manual, was getrennt von der Software zum Download bereitsteht darin auf die anderen Programmteile verwiesen wird)…
Das würde bedeuten ich kann eine Software, die unter GPL erstellt ist als „Modul“ in meine eigene einbauen und dann meine als ganzes wiederum OHNE die GPL verweise beachten zu müssen weiter vertreiben…?! Ich denke aber das das so nicht geht, oder ?!
Richtig, das Programm als ganzes besteht lediglich aus
zusammengestückelten teilen anderer völlig freier (also
WIRKLICH unter der GPL stehender) Software.
dann ist es weniger als ein `Programm’ im Sinne der GPL anzusehen, sondern als eine bloße Zusammenfassung von mehreren Programmen, vergleichbar mit z.B. einem (alten) SuSE-Linux.
Das würde bedeuten ich kann eine Software, die unter GPL
erstellt ist als „Modul“ in meine eigene einbauen und dann
meine als ganzes wiederum OHNE die GPL verweise beachten zu
müssen weiter vertreiben…?!
Für das Modul gilt die GPL, für deine eigenen Bestandteile, kannst du die Lizenzbestimmungen frei festlegen, sofern sie identifizierbar sind und als unabhängige und eigenständige Datenwerke für sich selbst zu betrachten sind.
GPL (ebenso §2):
_In addition, mere aggregation of another work not based on the Program with the Program (or with a work based on the Program) on a volume of a storage or distribution medium does not bring the other work under the scope of this License.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den Anwendungsbereich dieser Lizenz._