Hallo!
Also bei Software besteht ja kein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Wie sähe es aber aus, wenn die teure und komplexe Software ohne Dokumentation (auch keine online-Dokumentation) geliefert werden würde und der Anwender dann sich gar nicht in das Programm rein finden kann? Gibt es überhaupt eine Pflicht, ein Handbuch zur Verfügung zu stellen? Also für andere Produkte weiß ich nur, dass eine fehlende deutschsprachige Anleitung ein Mangel darstellt. Bei Software auch? Und wäre der Mangel dennoch ein Rückgabegrund für die Software?
Erscheint mir vermutlich gerade komplizierter als es ist.
Viele Grüße,
Swantje
Von Fall zu Fall…
Wie sähe es aber aus, wenn die teure und komplexe Software ohne Dokumentation (auch keine online-Dokumentation) geliefert werden würde und der Anwender dann sich gar nicht in das Programm rein finden kann?
Zu erst einmal ist „teuer“ und „komplex“ ein relativer Sachverhalt. Für eine kommerzielle Software sind sechsstellige Beträge wirklich nicht ungewöhnlich, und „Komplexität“ fängt da an, wo man eigens einen Server oder gar Cluster für den Betrieb einrichten muß.
Manche Softwares werden „plus Dokumentation im Paket“ verkauft, für andere Software wird „nur die SW selbst“ verkauft und so weiter…
Als Beispiel, so manche Accounting-Software wird als „Basis-System“ verkauft, dennoch ist ohne Training und Customization ein Betrieb gar nicht intendiert: Das ist normalerweise auch den Kunden solcher Systeme im Vorfeld bewußt!
Macht der Anbieter/Hersteller Werbung mit „selbsterklärend“ und wird dieses nicht eingehalten, bestehen möglicherweise Ansprüche seitens des Nutzers.
Gibt es überhaupt eine Pflicht, ein Handbuch zur Verfügung zu stellen?
Was heißt: „Handbuch“? Anwenderhandbuch, funktionale Spezifikation, System-Spezifikation oder… und: als PDF, Helpsite im WWW, systemintegriert („onlinehilfe“) oder in Papierform?
Bei Business Software muß der Kunde übrigens normalerweise selbst die Bedienungsanleitung schreiben, da nur er die Prozesse kennen kann, welche die Software benutzen!
Und wäre der Mangel dennoch ein Rückgabegrund für die Software?
Siehe oben: welcher Mangel?
Wie gibt man denn Software nach der Installation zurück?
Ähnlich wie geöffnete Sauerstoffflaschen?
Gruß,
Michael