Hallo,
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angenommen jemand erwirbt legal eine Software (bsw. Betriebssystem, Spiel etc.), dann erwirbt er das Recht diese Softwarte zu nutzen.
Wenn nun der Datenträger, auf dem die Software geliefert wurde defekt ist und man die Software dementsprechend nicht mehr nutzen kann, darf der Nutzer dann eine Kopie dieser Software besorgen (z.B. durch Filesharing, „Kumpel“ etc) um diese mit meinem legal erworbenen Registrierungscode weiter zu benutzen?
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Angenommen der Datenträger funktioniert, aber der Registrierungscode der legal erworbenen Software ist abhanden gekommen.
Kann der Nutzer dieser Software dann einen solchen Schlüssel in entsprechenden Quellen im Internet o.ä. besorgen?
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Angenommen der Kunde besitzt 20 Jahre alte legale Software (z.B. C64 Disketten), darf er dann funktionstüchtigte Raubkopien dieser Spiele kopieren?
Zugrundegelegt ist, dass der Nutzer sich nicht an den Hersteller der Software zwecks Ersatz wenden kann oder will.
MfG
famsoeg
Hi,
Wenn nun der Datenträger, auf dem die Software geliefert wurde
defekt ist und man die Software dementsprechend nicht mehr
nutzen kann, darf der Nutzer dann eine Kopie dieser Software
besorgen (z.B. durch Filesharing, „Kumpel“ etc) um diese mit
meinem legal erworbenen Registrierungscode weiter zu benutzen?
jein. Microsoft sagt in Bezug auf Windows zB nein. Prinzipiell kommt es wohl darauf an ob die Lizenz der Datenträger ist oder der Code. Ist es der Code dürfte man zumindest keine Schwierigkeiten bekommen wenn man sich einen neuen Datenträger besorgt.
- Angenommen der Datenträger funktioniert, aber der
Registrierungscode der legal erworbenen Software ist abhanden
gekommen.
Kann der Nutzer dieser Software dann einen solchen Schlüssel
in entsprechenden Quellen im Internet o.ä. besorgen?
S.o., wenn der Code die Lizenz ist: nein, weil dann die Lizenz weg ist.
- Angenommen der Kunde besitzt 20 Jahre alte legale Software
(z.B. C64 Disketten), darf er dann funktionstüchtigte
Raubkopien dieser Spiele kopieren?
Nein, weil das Urheberrecht noch gilt. Aber wo kein Kläger da kein Richter …
Zugrundegelegt ist, dass der Nutzer sich nicht an den
Hersteller der Software zwecks Ersatz wenden kann oder will.
Und das versteh ich eben nicht. Wenn ich Originalsoftware habe warum sollte ich mich dann nicht an den Hersteller wenden? Das ist doch mein gutes Recht und die einzige Möglichkeit mit Sicherheit auf der legalen Seite zu sein. Wenn der Hersteller sich quer stellt kann ich immer noch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen aber der H sollte in diesen Fällen die erste Adresse sein.
Liebe Grüße
Sue