Hallo Wolfgang,
Hier wurde mehrfach auf den angeblich hauptsächlichen Nutzen
durch Platzhirsche und die Großen der Branche hingewiesen. Das
steht im krassen Gegensatz zu meiner eigenen Erfahrung mit
Schutzrechten aller Art. Freiberufler und Inhaber kleiner
Unternehmen verfügen nicht einmal ansatzweise über den
Marktzugang solcher Riesen wie z. B. Siemens oder Microsoft.
Die tollste Idee ist ohne Marktzugang keinen Pfifferling wert.
So brauchen gerade die kleinen Marktteilnehmer den besonderen
Schutz, den Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte bieten
(können).
Du hast leider die Absurdität des ganzen noch nicht verstanden (was wiederum durchaus verständlich ist, gerade weil es so absurd ist). Ich glaube Du bist Bau-Ing, nicht wahr?
Nun, sagen wir Du hättest eine tolle Idee für ein Energiesparhaus und würdest diese gerne in Form eines Prototyps ausprobieren (zum eventuellen späteren Patent). Allerdings müsstest Du davor erst Lizenz- bzw. Patent-gebühren für folgende (rechtlich geschützte) Dinge bezahlen, sofern Dein Haus darüber verfügen soll: Dach, Türen, Fenster, Treppen, Wände, Briefkasten, Stromzufuhr, Wasserzufuhr, Heizung etc. pp.
Jetzt kommst Du wieder mit Erfindungshöhe und Stand der Technik. Aber gerade diese Begriffe werden durch dieses Gesetz ausgehebelt. In der Tat ist es auch jetzt schon so, dass man Software nach dem normalen Verfahren (also mit genau diesen Einschränkungen) patentieren lassen kann. In diesem neuen Entwurf geht es genau darum, diese Einschränkungen für Software zu eliminieren (und um einiges anderes, Stichworte DRM und Einschränkung der Erlaubnis überhaupt programmieren zu dürfen (TCPA: http://www.againsttcpa.com/what-is-tcpa.html).
Grüße,
Anwar
. Eine weitere Szene besteht aus Liebhabern von Open-Source-Software und Freeware, die um ihr Hobby fürchten. Schließlich gibt es eine Protestschicht, die befürchtet, für selbst designte Webseiten plötzlich Lizenzgebühren bezahlen zu müssen. Das alles hat mit Patentrecht und mit der neuen (noch nicht einmal verabschiedeten) EU-Richtlinie nichts zu tun. Man springt auch viel zu kurz, bei Software an Windows und Linux zu denken. Das ist überhaupt nicht die Zielrichtung der Richtlinie. Zielrichtung sind vielmehr Produkte, die aus einer Hardwarebasis und zugehöriger Software bestehen. Dieses Produktspektrum reicht von der Spielekonsole mit ihrem Betriebssystem, über das Motorsteuerungsgerät im Pkw, den Geldautomaten in der Bank, bis zur Steuereinheit des Industrieroboters und dem Rechner samt Software, der die Neigetechnik in einem Schienenfahrzeug steuert. Für diese Ergebnisse geistiger Arbeit wird Rechtssicherheit gebraucht. Dabei ist die Hardware nur selten einem Schutzrecht zugänglich. Erst gemeinsam mit der implementierten Software ergibt sich eine u. U. schutzfähige Innovation. Der Schutz des Urheberrechts reicht dabei für die Software nicht, wie das oben erwähnte Krimi-Beispiel zeigt.