Software-Registrierung

Hallo,

angenommen, ein Unternehmen verkauft eine Standardsoftware.

Der Käufer (Unternehmer, kein Verbraucher) muss,um sie zu nutzen, per Telefon seinen Namen, Adresse und eine Maschinenkennung angeben. Erst dann erhält er telefonisch einen Freischaltcode.

(Damit weiss der Verkäufer also, wo seine Software installiert ist und verhindert Mehrfachinstallationen).

Ist das nach deutschem (Datenschutz-)Recht zulässig?

Gruss und dank
derr

Hallo.

Ist das nach deutschem (Datenschutz-)Recht zulässig?

Warum sollte es nicht? Schutzwürdige Daten sind nicht betroffen - es werden nur solche personenbezogenen Daten abgefragt, die für die Abwicklung des getätigten Geschäfts erforderlich sind. Würde der Software-Anbieter noch Familienstand, sexuelle Präferenzen und Vermögensverhältnisse abfragen, sähe das sicherlich anders aus.

Gruß Eillicht zu Vensre

es werden nur solche personenbezogenen Daten
abgefragt, die für die Abwicklung des getätigten Geschäfts
erforderlich sind.

„Erforderlich“ für das Geschäft an sich nicht: die Einholung der Daten dient nur dazu, einen Kopierschutz sicherzustellen. Gekauft hat der Kunde das Produkt ja schon. Die Aktivierung dient ja nur dem Verkäufer, um sicherzustellen, dass man die Software nicht auf mehreren Rechner installiert.

Bei Microsoft Windows kennt man es ja, dass bei der Aktivierung auf Anonymität geachtet wird. Wenn das nicht nötig wäre, warum macht es MS dann anonym?

Anmerkung o.T.
Hallo,

Bei Microsoft Windows kennt man es ja, dass bei der
Aktivierung auf Anonymität geachtet wird.

bist Du Dir sicher? Auch bei der Online-Aktivierung? Auch bei der Echtheitsüberprüfung, ohne die es neuerdings keine Updates mehr gibt? Auch bei den Absturzmeldungen, die an MS gemeldet werden? Auch bei den Meldungen ‚zur Verbesserung unserer Software‘, die der Mediaplayer nach Hause telefoniert?
Gruß
loderunner

Hallo loderunner,

wenn MS „inoffiziell“ oder versteckt Daten sendet, ist das eine Sache. Aber bei der offiziellen Registrierung per Telefon wir man NICHT nach der Adresse und dem Namen gefragt. Warum nicht, wenn es erlaubt wäre? Ich denke daher, dass es wohl nach deutschem Recht verboten wäre, die Daten „ohne Not“ abzufragen, bzw. dies als Bedingung zu machen zur Nutzung für eine schon gekaufte Software.

Hat hier jemand vielleicht Kenntnisse im Datenschutzrecht?

Viele Grüsse
derr

Hallo.

Hat hier jemand vielleicht Kenntnisse im Datenschutzrecht?

Durchaus, durchaus. Einem davon habe ich heute morgen die Zähne geputzt. Auch, wenn Du’s nicht glauben willst …

Name und Adresse sind zwar personenbezogene Daten, sind aber im üblichen Geschäftsverkehr nicht als schutzwürdig im Sinne des BDSG anzusehen (fast für jedes Geschäft werden diese Daten abgefragt!). Das Interesse des Verkäufers ist es bspw., Support nur berechtigten Benutzern zukommen zu lassen; dieses Interesse dürfte höher einzustufen sein als ein wie auch immer gearteter Anonymitätsanspruch des Nutzers.

Gruß Eillicht zu Vensre