Solange Sie, die Software als Berechtigter nutzen dürfen, ist die Antwort erst mal Ja. Ausnahme nur wenn es ist ausdrücklich in der Lizenz Verboten worden ist.
Allerdings informieren Sie sich bitte vorher ob sie die Studenten- bzw. Dozenten Lizenzen auch zu Hause nutzen dürfen. Es gibt dort die Unterscheidung das in der Uni die Enterprise Software zulässig ist, jedoch die Studenten Version nicht dort genutzt werden kann. Anders herum dürfen Sie keine Module der Studentensoftware auf Universitätsrechnern nutzen.
Es gibt in den AGB der Software sicher entsprechende Einträge. Diese sollten in den entsprechenden Menüfunktionen „Hilfe“ „Extras“ oder unter dem „?“ Menü zu finden sein. Sollten Sie die Menüs nicht finden so drücken Sie bei geöffnetem Programm einfach auf „F1“ dort geben Sie in das Suchfeld dann „Lizenz“ ein.
Hoffe die Antwort war hilfreich
Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit
hallo,
ich denke, wenn keine Urheber-Rechte verletzt werden, würde ich keine Bedenken haben. Die Software wurde schliesslich zum Arbeiten erworben. Um auf der sicheren Seite zu liegen, würde ich den Softwarehersteller anschreiben.
mfG don_arlo