Software: Trialversion benutzen

Hallo zusammen!

Nehmen wir an, eine Privatperson würde für einen Bekannten, der eine Existenz gründet, unentgeltlich am Computer etwas erstellen.

Dazu möchte diese Person Vorlagen verwenden. Dies ist auch erlaubt (darum geht’s hier ja nicht).

Die Vorlagen liegen jedoch in einem Dateiformat vor, das ein spezielles, sehr teures Programm erfordert.
Dieses Programm gibt es als kostenlose 30-Tage-Trialversion.

Wäre es in Ordnung, wenn die Person während dieser 30 Tage alles erledigt und die Ergebnisse dann von dem Existenzgründer verwendet werden würden?
Oder wären rechtliche Konsequenzen zu befürchten?

Gruß Froggie

Schau doch mal was in den Lizenzbestimmungen für die Software drinnen steht.
Nach meinen Erfahrungen würde ich folgendes erwarten:

  • Trialversion darf zum Testen der Software verwendet werden.
  • Gewerbsmäßiger Einsatz oder jede andere Form von produktivem Einsatz (auch unentgeltliche oder private) der Trialversion widerspricht den Lizenzbestimmungen

ergo:
Nein, Dein Vorhaben wäre rechtlich betrachtet nicht einwandfrei.
Aber auch hier gilt: Ubi non accusator, ibi non iudex!
Das soll allerdings keine Aufforderung sein, die Lizenzbestimmungen zu verletzen.
Denk immer daran: Der Entwickler der Software hat Arbeit investiert um Sie zu programmieren. Die Kosten die Du als Einzelperson hast stehen zum Arbeitsaufwand in keinerlei Relation. Trotzdem sind die Anschaffungskosten für ihn eine kleine Entschädigung.
Frag Dich einfach mal wie Du Dich fühlen würdest, wenn Du an seiner Stelle wärst.

Darum mein Vorschlag: Wenn Du es unentgeltlich entwickelst, dann lass Dir dafür von Deinem Bekannten die Software kaufen.

Allerdings solltest Du Dir überlegen, wie es wirkt, wenn er im Geschäftsleben mit Briefen/Webseite/Logo etc. auftritt denen man ansieht, dass Sie mit dem Programm XYZ erstellt worden sind und weil Sie starke Ähnlichkeiten zu den mitgelieferten Vorlagen aufweisen.

Thovan

P.S.:
Obige Aussage zu der Testlizenz setzt natürlich voraus, dass in der Lizenzangabe entsprechende Auflagen stehen. Sie können, müssen aber nicht. Allerdings sind obige Aussagen recht üblich.

P.P.S.:
IANAL