Hallo,
folgender Fall angenommen:
Software-Haus A stellt eine Branchensoftware her und verkauft sie Unternehmen B. Parallel schließen A und B einen Software-Wartungsvertrag ab, in dem nichts über die Übertragbarkeit des Vertrags auf Dritte geregelt ist.
Nun verkauft B die Software an C. C tritt an A heran und möchte einen Wartungsvertrag abschließen. A lehnt dies ab und sagt, ein Wartungsvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn C die Software direkt von A kauft.
Ohne Wartungsvertrag bekommt C nun keine neuen Updates und kann die Software nicht einsetzen, da sie ständig durch A an die Gesetzgebung angepasst werden muss.
C möchte die Software kein 2. Mal kaufen. Hat C gegenüber A irgendwelche rechtlichen Grundlagen, einen Wartungsvertrag zu erzwingen?
Gruß
Holygrail
Hallo,
Software-Haus A stellt eine Branchensoftware her und verkauft
sie Unternehmen B.
handelt es sich hier tatsächlich um einen Verkauf der Software? Das wäre ungewöhnlich. Meistens wird ein Recht, die Software zu nutzen, verkauft.
Parallel schließen A und B einen
Software-Wartungsvertrag ab, in dem nichts über die
Übertragbarkeit des Vertrags auf Dritte geregelt ist.
Wozu sollte man den Softwarewartungsvertrag auch übertragen? Ungeachtet dessen: Verträge sind zu erfüllen. Ein „Übertragen“ auf Dritte ist nur möglich, wenn das explizit vereinbart wurde.
Nun verkauft B die Software an C. C tritt an A heran und
möchte einen Wartungsvertrag abschließen. A lehnt dies ab und
sagt, ein Wartungsvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn
C die Software direkt von A kauft.
A kann sich doch aussuchen mit wem und zu welchen Bedingungen er Verträge abschließt. Nennt sich Vertragsfreiheit.
Ohne Wartungsvertrag bekommt C nun keine neuen Updates und
kann die Software nicht einsetzen, da sie ständig durch A an
die Gesetzgebung angepasst werden muss.
Auf welcher Grundlage erwartet ein Käufer eines Produktes, dass dieses ständig angepasst würde?
C möchte die Software kein 2. Mal kaufen. Hat C gegenüber A
irgendwelche rechtlichen Grundlagen, einen Wartungsvertrag zu
erzwingen?
Nein. Im übrigen handelt es sich hier um eine übliche Vorgehensweise, die rechtlich auch nicht zu beanstanden ist.
Gruß
S.J.
Hallo,
handelt es sich hier tatsächlich um einen Verkauf der
Software? Das wäre ungewöhnlich. Meistens wird ein Recht, die
Software zu nutzen, verkauft.
Sorry, Kunde kauft nur Nutzungsrecht der Software.
Parallel schließen A und B einen
Software-Wartungsvertrag ab, in dem nichts über die
Übertragbarkeit des Vertrags auf Dritte geregelt ist.
Wozu sollte man den Softwarewartungsvertrag auch übertragen?
Weil er ohne Vertrag keine Updates und keine Hotline bekommt und die Software somit nicht nutzbar ist, z.B. falsche Lohnsteuer ermittelt wird etc.
Ungeachtet dessen: Verträge sind zu erfüllen. Ein „Übertragen“
auf Dritte ist nur möglich, wenn das explizit vereinbart
wurde.
Ohne Wartungsvertrag bekommt C nun keine neuen Updates und
kann die Software nicht einsetzen, da sie ständig durch A an
die Gesetzgebung angepasst werden muss.
Auf welcher Grundlage erwartet ein Käufer eines Produktes,
dass dieses ständig angepasst würde?
Auf Grundlage des Wartungsvertrags.
C möchte die Software kein 2. Mal kaufen. Hat C gegenüber A
irgendwelche rechtlichen Grundlagen, einen Wartungsvertrag zu
erzwingen?
Nein. Im übrigen handelt es sich hier um eine übliche
Vorgehensweise, die rechtlich auch nicht zu beanstanden ist.
Das sollte es schon beantworten.
Gruß
Holygrail