Ich (Biologe) habe eine Software zur Datenauswertung geschrieben
und in einer Fachzeitschrift (BioTechniques) vorgestellt. Jetzt
möchten viele Institute, Labors und Kliniken (haupts. in den USA)
die Software haben, ich gerne gegen einen „Unkostenbeitrag“ (da
stecken 4 Jahre harte Arbeit drin!!) weitergeben möchte. Darf ich
die Software verkaufen (mein Chef ist einverstanden) ? Wenn ja,
muss ich ein Gewerbe anmelden ? Oder gibt es Firmen o.ä., die
das für mich erledigen können ? Wer ist zu empfehlen ? Worauf muß ich achten ?
die Software haben, ich gerne gegen einen „Unkostenbeitrag“
(da
stecken 4 Jahre harte Arbeit drin!!) weitergeben möchte. Darf
ich
die Software verkaufen (mein Chef ist einverstanden) ? Wenn
ja,
muss ich ein Gewerbe anmelden ?
Wenn dabei ein Gewinn herauskommt, ist es in jedem Fall ein Gewerbe (Softwarehandel) solange die Tätigkeit nachhaltig ausgeübt wird. Ich würde gerade in Deinem speziellen Fall (Verkauf ins Ausland) unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen, da Du auch noch auf solche Dinge wie Umsatzsteuer (in Deutschland ja, nach USA nein, ins Europäische Ausland vielleicht - je nachdem ob eine Umsatzsteuer-ID vorliegt).
Oder gibt es Firmen o.ä., die
das für mich erledigen können ?
Auch bei Vertrieb über einen Zwischenhändler erzielst Du natürlich Einnahmen aus Gewerbebetrieb, nur eben entsprechend weniger, weil der Zwischenhändler mitverdient.
Außerdem solltest Du den Rat eines Juristen einholen. Es ist gerade bei Software immer zu empfehlen, eine entsprechende Lizenzvereinbarung mit der Software mitzuliefern. Andernfalls könntest Du auf Schadenersatz verklagt werden, falls das Programm mal falsche Ergebnisse liefert, oder jemand könnte Deine Software im großen Stil weiterverkaufen und Du bekommst keinen Pfennig mehr dafür.
Ist leider alles nicht so einfach, daher empfehle ich auch, dieses Thema eher mit Fachleuten (Steuerberater, Anwalt) anstatt innerhalb eine offenen Forums zu klären.
Alternativ kannst Du Deinen Chef fragen, ob er es über seine Firma verkaufen will und Dich am Gewinn beteiligt.
was Du auf jeden Fall beachten solltest (neben dem von Marian gesagten), sind
Gewährleistungsansprüche auf Nachbesserung bei Nichtfunktionieren. Wenn Du keine Lust hast, Deine Zeit mit für den Kunden kostenlosen Nachbesserungen zu verbringen, schließe solche Ansprüche von vornherein aus! Gewähre z.B. eine Testphase, nach der alle weiteren Ansprüche verlustig gehen!
ggf. erforderlicher Support. Es kann ganz schön nervig werden, wenn Dich ständig Leute anrufen, um ihre Problemchen mit Deiner Software zu diskutieren. Deshalb schließe ggf. jeglichen (kostenlosen) Support aus!
Wartung. Bei teurer, spezieller Software ist es üblich, Wartungverträge abzuschließen. (Meist ca. 17%/Jahr vom Listenpreis). In der Wartung sind dann eben die genannten Nachbesserungen und der Support enthalten. Bei ausreichender Verbreitung kann sich dann die Zusicherung dessen lohnen.
Schau Dir professionelle Lizenzverträge an. Dass Du die Hälfte nicht verstehen wirst, ist ein Zeichen, dass Du sehr vorsichtig sein solltest…
Verkaufe natürlich nur Nutzungslizenzen und nicht die Software selber. Wenn Du ggf. derzeit den Unterschied nicht kennst, ist das ein starker zusätzlicher Hinweis darauf, Dir Rechtsberatung zu holen.
Ach ja, und verkaufe Dich nicht zu billig. Kalkuliere die argumentierbare Ersparnis für den Kunden durch Verwendung Deiner Software und verlange in diesem Rahmen auch Dein Geld. Ansonsten verschenkst Du Dein Know-How, wofür sich die Institutsleiter sicher nicht bedanken werden.
Die Vorredner haben ja nun schon einiges gesagt, was auch richtig ist, aber…
…wenn Du 4 Jahre an dem Programm geackert hast, möchtest Du ja nicht unbedingt abgekupfert werden und dann einen „Leerausgang“ machen, oder? Denke also an einen Klauschutz, sprich Dongle, der das Kopieren der Software sinnlos macht.
Wenn Dein Chef nichts gegen den Verkauf hat, lass es Dir dennoch schriflich geben. Er könnte es später anders gemeint haben. Ein Bekannter von mir mußte einen ähnlichen Vertrag mit harten Bandagen und Anwälten durchboxen, bis er tatsächlich verkaufen durfte. Schau also mal in Deinen Arbeitsvertrag, ob der nicht was anderes sagt.
Zunächst einmal kannst Du Dir die Gewerbeanmeldung sparen, so lange Du in einer Art Evaluierungsphase bist und eher freiberuflich agierst. So lange die Kunden nicht auf einer Rechnung mit ausgewiesenener MWSt bestehen, kannst Du auch als Privatmann Rechungen ohne MWSt schreiben. Du nennest das dann eben Kostennote oder Forschungsbeitragsfeststellung oder sonst wie (Wenn Du bei Ebay etwas verhökerst, mußt Du ja auch nicht gleich zum Gewerbeamt rennen, nur weil Du vielleicht dreimal alte Schuhe verkaufst).
Natürlich gibt es auch Vertriebsfirmen (Softwarehändler bzw Marketingfritzen - so was ähnliches mache ich auch), aber die wollen ein fertiges, ausgereiftes Produkt sehen und zunächst den Markt eruieren, bevor sie sich in die nicht unerheblichen Werbekosten stürzen. So mit mal eben schnell eine Homepage aufmachen mit Warenkorb hinten dran, und Google wird’s schon richten ist es nicht getan).
Wichtig für den Anfang ist zunächst einmal, Deine Software auf die entsprechende Zielgruppe auszurichten, dort die Schwachstellen zu eliminieren und auf Kundenwünsche einzugehen; denn der Markt bestimmt das Produkt, nicht umgekehrt! Erst wenn Du sicher bist (notfalls Teilmodule anbieten), die große Gemeinschaft hinter Dir zu haben und alle Bugs draußen sind, würde ich die Sache kommerzialisieren.