Angenommen, eine Firma spezialisiert sich auf Access-Datenbanken und bietet seine Dienste an.
Nehmen wir weiters an, dass es bei der Installation (Erstinstallation oder Update lassen wir mal außer Acht) zu Problemen kommt. Das Access-Programm wurde gewissenhaft ausgetestet und in der Erzeugerfirma als fehlerfrei befunden. Doch bei der Installation beim Kunden gibt es Probleme, die laut Ansicht der Softwarefirma auf ein fehlerhaftes Betriebsystem zurückzuführen wäre.
Der Kunde ist jedoch der Meinung - mangels Einsicht in die Problematik - dass das Endergebnis nicht passt und er erwartet die Leistung der Access-Firma. Diese verweigert, weil nicht zuständig!
Also was ist hier zu tun?
Zusammengefasst: Muss eine Softwarefirma (zuständig für Access) sich wirklich um das Funktionieren des einer Anwendung zugrundeliegenden Betriebsystems kümmern???
Ich ersuche nur dann zu antworten, wenn konkrete Erfahrung mit der Matierie vorhanden ist. Bitte KEINE VERMUTUNGEN oder Äußerungen auf Basis des Rechtsempfindens.
Gibt es irgendwelche Musterverträge oder Musterfälle, Entscheidungen etc. Ersuche auch um entsprechende Links.
Ich danke im Voraus!
Peter