Software: Was muss Auftragnehmer rausrücken?

Hallo,

angenommen ein Auftragnehmer (AN) erstellt schon seit vielen Jahren für den Auftraggeber (AG) Software bzw. erweitert diese immer.
Nun hat sich der AG einen neuen Dienstleister ins Boot geholt. Angenommen der AN möchte aber nicht den SourceCode rausrücken bzw. macht er das nur unvollständig.

Wo finde ich Gesetztestexte in denen ganz klar steht, was einem AG zusteht, was ein AN herausgeben muss?! und was passiert wenn der AN das nicht tut?

Danke
AXL

Abend,

Wo finde ich Gesetztestexte in denen ganz klar steht, was
einem AG zusteht, was ein AN herausgeben muss?!

Das steht in dem Vertrag den der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer
hat.
Dort muß doch sichergestellt sein ob Objectcode oder Sourcecode
geliefert wird. Sollte dort nichts stehen würde ich tippen der
Auftraggeber hat ein Problem.

passiert wenn der AN das nicht tut?

Was halt passieren kann wenn man einen Vertrag nicht erfüllt, es
wird geklagt.

Gruß
Stefan

Hallo,

angenommen ein Auftragnehmer (AN) erstellt schon seit vielen
Jahren für den Auftraggeber (AG) Software bzw. erweitert diese
immer.
Nun hat sich der AG einen neuen Dienstleister ins Boot geholt.
Angenommen der AN möchte aber nicht den SourceCode rausrücken
bzw. macht er das nur unvollständig.

Wo finde ich Gesetztestexte in denen ganz klar steht, was
einem AG zusteht, was ein AN herausgeben muss?! und was
passiert wenn der AN das nicht tut?

Solche Gesetzestexte gibt es nicht. Das ist eine Geschichte, die klassisch in dem jeweiligen Dienst- oder Werkvertrag (letzteres bei Software wahrscheinlich) festgelegt ist. Ich würde bei keiner expliziten Regelung zunächst davon ausgehen, dass fertige Software, also Binärcode, verkauft wird und nicht der Quelltext. Wie ein evtl. Gericht das sieht (welches im Zweifelsfalle zur Klärung bemüht würde), steht aber auf einem anderen Blatt.

Anwaltlicher Rat ist beiden Seiten dringend anzuraten, sofern der Vertrag dazu nichts eindeutiges hergibt.

Gruß,

Malte