Software zu geringem Preis als Liebhaberei?

Hallo zusammen.

Kurze Info:
Wenn jemand eine Software entwickelt, die bei einem mittleren Qualitätsniveau liegt, sodass man sie höchstens für 1-2 Euro verkaufen kann.

Jedoch braucht man für Regelmäßige verkäufe ja einen Gewerbeschein, AUßER es handelt sich um eine sogenannte Liebhaberei, also ein Hobby, das nur die Selbstkosten als Wert beinhalten darf.

Kann man seinen Computer und das Programm als Aufwand für dieses Hobby bezeichnen und damit einen geringen Selbstkostenpreis rechtfertigen?

Es heißt ja weiter, es darf keine Gewinnabsicht vorhanden sein. Bei 10-20 Leuten wäre die ja nicht gegeben sogesehen…

Meint ihr, man kommt mit sowass durch?

Vermischung Gewerberecht und Steuerrecht
Hi !

Liebhaberei ist ein Begriff aus dem (Ertrag-)Steuerecht. Danach wird eine Einkunftsquelle (zu denen auch das Gewerbe zählt) unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich nicht berücksichtigt.

Diese steuerliche Nichtbeachtung schlägt allerdings auf die Gewerbeordnung NICHT durch. Es ist also eine eigenständige Prüfung nach der GewO vorzunehmen, ob hier eine Anmeldung erfolgen muss, oder nicht. Diese Prüfung können sicherlich die Experten im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ sehr viel gewissenhafter vornehmen.

BARUL76

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