Hallo zusammen.
Kurze Info:
Wenn jemand eine Software entwickelt, die bei einem mittleren Qualitätsniveau liegt, sodass man sie höchstens für 1-2 Euro verkaufen kann.
Jedoch braucht man für Regelmäßige verkäufe ja einen Gewerbeschein, AUßER es handelt sich um eine sogenannte Liebhaberei, also ein Hobby, das nur die Selbstkosten als Wert beinhalten darf.
Kann man seinen Computer und das Programm als Aufwand für dieses Hobby bezeichnen und damit einen geringen Selbstkostenpreis rechtfertigen?
Es heißt ja weiter, es darf keine Gewinnabsicht vorhanden sein. Bei 10-20 Leuten wäre die ja nicht gegeben sogesehen…
Meint ihr, man kommt mit sowass durch?