Softwarebesitzer hat gewechselt

Folgender Fall:

1.Ich kaufe ein Softwarepaket, bestehend aus den Einzelprogrammen A+B
2.Die Software A behalte ich und registriere sie ordnungsgemäß ( Angabe der Seriennummer )
3.Die Software B verkaufe ich
4.Der Käufer der Software B möchte diese registrieren, er besitzt natürlich die Original CD und eine gültige Seriennummer. Dies ist nicht möglich da der Käufer bei der Online-Registrierung den Hinweis bekommt „Seriennummer ist bereits vergeben“

Hinweis: Ohne Registrierung kann der Käufer die Software B nicht nutzen da für die Nutzung des Programms zusätzlich ein Keycode erforderlich ist.

Es muss also einen Vorbesitzer gegeben haben der die Software B bereits registriert hat. Dieser Vorbesitzer ist zwar beim technischen Support bekannt, reagiert aber nicht auf Anfragen des Supports. Laut Aussage des Supports ist ohne Einverständniserklärung des Vorbesitzers eine Neu-Registrierung nicht möglich.Meldet sich der Vorbesitzer nicht wird die Software daher unbrauchbar.

Leider ist auch mir der Vorbesitzer unbekannt. Ich habe im Laufe des Jahres mehrere Softwarepakete gekauft. Ich kann also nicht mehr nachvollziehen wer „mein Verkäufer“ war.

Es geht hier um einen Softwarewert von ca. 150 Euro, es ist also kein spezielles, hochwertiges Programm. Ist diese Vorgehensweise vom Support vertretbar oder gibt es rechtliche Bedenken?

Wer weiß was ??

das interessiert mich auch
Hallo,
da ich auch ab und zu mal gebrauchte Software kaufe (Original-CDs),
interessiert mich das auch. Kann mir ebenfalls ein allgemeines
Interesse vorstellen.
Bisher bin ich einfach davon ausgegangen, das der Besitzer der
Original-Medien auch der offizielle Lizenznehmer ist. Falls der
Vorbesitzer dann noch backups hat und verwendet, sind das meines
Erachtens nach Raubkopien.
Eine gute juristische Erklärung wäre schon sehr nett.
meint und grüßt
TeeBird


Schreibfehler mit TippEx korrigieren. Bei TFT-Monitoren grundsätzlich
Plastik-Radierer verwenden!

wenn du das Softwarepaket ordnungsgemäß gekauft hast, solltest du dich an den Verkäufer wenden. Der ist doch dafür verantwortlich, dass Du die Software auch benutzen kannst. Ansonsten gib sie mit Verweis auf einen Produktmangel zurück. Funktioniert nicht. Lässt sich nicht registrieren.

Gruß

Peter

  • kein Jurist, also ebenso Laie wie Du.