Softwarehersteller aktiviert ältere Software nicht und beruft sich auf Mängelverjährung

Ich habe seit 2009 die Software VoiceReader von Linguatec. Da ich meinen Rechner wechseln wollte, wollte ich die Software auf den neuen Rechner transferieren und konnte diese dort auch installieren. Die Software muss jedoch von linugatec online aktiviert werden, bevor diese benutzbar ist.
Der Hersteller linguatec weigert sich nun meine Software zu aktivieren, da diese schon älter wäre.
Er beruft sich nun auf Mängelverjährung, d.h. da er die Software nicht aktiviert und somit von mir nicht benutzbar ist, hat diese einen Mangel. Die Mängelrüge wäre jedoch schon verjährt, das diese in 2 Jahren verjähren würde.
Ich sollte mir eine neue Software kaufen. Die Software funktioniert so wie diese ist jedoch für mich gut genug, die neue Version bietet für nicht nichts relevant neues. Ich würde gerne meine Software weiterhin nutzen.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen die Aktivierungsverweigung vorzugehen?

Nein.
Alle Rechte die man gegen den Anbieter hat/hatte beziehen sich ab Kauf. Und das sind die „normalen“ Gewährleistungsrechte.
Es sei denn, es wurden bestimmte Serviceleistungen zeitlich darüberhinaus zugesagt .

MfG
duck313

Was ist das denn für eine eigenartige Argumentation?

Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware - vereinbart gesagt - nicht dem entspricht, was man gekauft hat. Das ist hier aber gerade nicht der Fall. Die Software bedarf der Aktivierung, was von vornherein so vorgesehen war. Also liegt kein Mangel vor.

Ich bezweifle doch stark, daß in den Bedingungen irgendwo geregelt ist, daß die Software nur über einen bestimmten Zeitraum genutzt werden darf. Weiterhin gehört es zum Gang der Dinge, daß ein Rechner ab und an mal neu aufgesetzt oder ein neuer Rechner erworben wird.

Auch für diesen normalen Fall muß der Hersteller seiner Mitwirkungspflicht nachkommen und die SW aktivieren, sofern der Kunde - wie auch immer das hier geregelt ist - nachweisen kann, daß er die Software erworben hat.

Gruß
C.

„vereinfacht gesagt“ sollte das natürlich heißen.

Ich stimme Dir bzgl. der kuriosen „Mangel-Argumentation“ zu, sehe die Sache aber im Ergebnis anders. Ein Product-Lifecycle ist in der Software-Welt allgemein anerkannt, und in dem gibt es dann auch mal irgendwann ein „end of life“, an dem der Hersteller dann sagen darf, dass er keinerlei Unterstützungen mehr für das Produkt bietet. Dies darf mE auch die künftig fehlende Möglichkeit einer erneuten Vergabe eines Produktschlüssels für eine neue Installation umfassen. Denn diese setzt regelmäßig den Weiterbetrieb entsprechender Lösungen beim Hersteller voraus, die diese Schlüssel generieren, die ebenfalls nicht ewig leben können. Ggf. sind die ja auch fremd eingekauft, und werden vom entsprechenden Hersteller auch nicht mehr unterstützt.

Einem Weiterbetrieb der aktuellen Installation des Kunden steht ja nichts im Wege. D.h. er kann die Software durchaus weiter nutzen. Nur eben nicht mehr die HW darunter wechseln.

Da Software ohnehin unter neueren OS-Versionen gerne mal nicht mehr lauffähig ist, tritt natürlich im Normalfall die Sache eher so ein, dass der Kunde von sich aus eine Upgrade-Möglichkeit des Herstellers nutzt, um seine Software weiter einsetzen zu können, und damit ist dann beiden Seiten geholfen, weil der Hersteller so aus der Unterstützung der alten Versionen raus kommt.

Sicher wird man bei kurzen Zyklen und kurzfristigen EoL-Terminen in einen Bereich kommen, in dem diese den Kunden unangemessen benachteiligen. Bei einer Software von 2009 sehe ich dies aber nicht als gegeben an. Zumal der Fragesteller ja selbst auf die ihm angebotenen neueren Versionen verweist.

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Besten Dank für die fachkundigen Artworten. Dann werde ich nun erstmal kostenfreie Onlinelösungen nutzen. Ggf. finde ich auf dem alten Rechner eine Datei oder ein Registryeintrag mit Freischalt-Daten.

Hast Du nicht irgendwo noch ein altes Backup, wo sich vielleicht einzelne Dateien „restoren“ lassen? :wink:

Gruß Oberberger

Hallo, ich habe die Original-CD mit aufgedrucktem Lizenzcode und die Software läuft derzeit noch auf meiner Windows 7 Partition auf dem gleichen Rechner.

Bezüglich des Software Lifecycles wäre die Frage interessant, wie lange der Zeitraum bemessen sein könnte und ob es irgendwo von einer Zumutbarkeit für den Softwarhersteller abhängt.

Es ist so, dass der Softwarehersteller die Nachfolgeprodukte mit genau der gleichen Aktivierungsttechnik weiterhin aktiviert, es wäre diesem möglich, auch die alten Produkte ohne Aufwand zu aktivieren. Auf deren Webseite wird sogar noch der Punkt „Aktivierung älterer Produkte“ angezeigt, nur funktioniert es dann nicht.

Es scheint also nicht so zu sein, dass teure Dritthersteller-Software den Softwarehersteller belasten würde oder diese weiterhin mit Aufwand einen Aktivierungsserver betreiben muss, denn diese Dinge sind alle für die aktuelle Software in Betrieb.

Es stellt sich somit, ob es dem Hersteller dann dannoch möglich ist, sich auf einen Softwarelifecycle zu berufen.

Das neue Programm kann ein bischen mehr, z.B. aus ebooks vorlesen. Aber sollte es nicht mir überlassen sein ob ich das brauche und mir ein neues Produkt kaufe, oder ob mir das alte genügt und ich dieses nutzen möchte?

Was Dir genau überlassen ist, sollte eigentlich in den Lizenzbestimmungen zu finden sein. Denn das ist (vermutlich) Teil des Vertrags mit dem Anbieter.
Was steht denn da über eine Zeitdauer? Oder eine Neuregistrierung nach Rechnerwechsel?
Gruß
anf

Das ist eine Standardsoftware …

Sorry, aber das ist ein rechtlich völlig undefinierter Begriff und sagt genau gar nichts aus.
Gruß
anf