ich habe da ein kleines Softwareproblem, das ich zwar logisch behandeln kann (da aist es weiter kein Problem), aber Logik und Recht?!?
Ich habe mir Software bestellt diese ist aber erst Ende Dezember lieferbar, na wunderbar!
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich diese Zeit bis zum Einsatz meiner gekauften Software mit einer ‚ähem‘ Kopie überbrücke.
Persönlich sage ich mir, daß ich niemanden schade und nach 2 Monaten ein Zustand hergestellt ist der genauso ist als hätte es die Kopie nie gegeben. Rechtlich sieht das sicherlich anders aus, oder???
Gegenfrage: Wie würdest Du die Situation beurteilen, wenn Du einen Auto bestellst, dieser erst im Dezember geliefert wird und Du Dir für die Zwischenzeit einen anderen gleichen Typs beim gleichen Händler ohne dessen Wissen „ausleihst“?
Ich denke, diese Frage würde hier wohl niemand stellen, weil die Antwort eigentlich auf der Hand liegt.
Persönlich sage ich mir, daß ich niemanden schade und nach 2
Monaten ein Zustand hergestellt ist der genauso ist als hätte
es die Kopie nie gegeben. Rechtlich sieht das sicherlich
anders aus, oder???
Klar sieht das anders aus. Die Frage ist nur, ob es jemanden stört.
Aber hast Du mal beim Hersteller angefragt, ob er evtl mit dieser Lösung einverstanden wäre? Wenn Du fest bestellt hast und es nur um Dinge wie die gedruckte Dokumentation o.ä. geht, wäre ich überrascht, wenn der Hersteller dieses (dann natürlich auf Dein Risiko gehendes) Vorgehen verbietet.
Gegenfrage: Wie würdest Du die Situation beurteilen, wenn Du
einen Auto bestellst, dieser erst im Dezember geliefert wird
und Du Dir für die Zwischenzeit einen anderen gleichen Typs
beim gleichen Händler ohne dessen Wissen „ausleihst“?
genau dieser Vergleich war auch mein erster Gedanke, aber ich habe ihn schnell wieder verworfen. Der Unterschied ist doch, daß im Falle eines körperlichen Produkts der „Ersatz“ verschleißt.
Geistiges Eigentum ist aber keinem Verschleiss unterworfen…
genau dieser Vergleich war auch mein erster Gedanke, aber ich
habe ihn schnell wieder verworfen. Der Unterschied ist doch,
daß im Falle eines körperlichen Produkts der „Ersatz“
verschleißt.
Geistiges Eigentum ist aber keinem Verschleiss unterworfen…
nun spielt das ja eigentlich keine Rolle. Im Augenblick der Verwendung der Raubkopie verwendet man etwas, das man nicht benutzen oder gar besitzen darf. Das dürfte bei der strafrechtlichen Beurteilung keine Rolle spielen („ich wollte den SL 500 wirklich nur testen und habe echt vor, mir den nächste Woche zu bestellen“ oder wahlweise: „Euer Ehren, nun mal unter uns: Der SL 500 steht da jetzt schon seit 8 Wochen, ohne daß ihn einer kauft. Meinen hab´ ich doch schon bestellt *fuchtel mit dem Duchschlag des Kaufvertrages* Dann hätte ich den anderen doch zurückgegeben“, wobei vor Gericht auch eine Erstattung des Wertverlustes nicht sonderlich beeindrucken dürfte).
Ansonsten zum Thema Verschleiß: Der Sinn der Benutzung einer Software ist ja die Erzielung eines Mehrwertes durch die Benutzung der Software. Auch hier ein Beispiel: Ich will die Software verwenden, um damit eine andere zu entwickeln, die wiederum Konkurrenzprodukt dieser Software werden soll. Das ist dann auch eine Art Verschleiß für die Ursprungssoftware. Gut, ist an den Haaren herbeigezogen. Aber die Verschleißsache finde ich auch nicht so relevant
Hi!
Was genau meinst du denn mit Bestellung??? Hast du die Software denn schon bezahlt???
Ist nicht wirklich mein Spezialgebiet, aber wenn ich ein Produkt beuahlt hat, ist es dann nicht schon mein Eigentum???
Sicherheitskopien darfst du ja auch erstellen und verwenden, wenn du die Software schon besitzt. Ist die Software nicht eigentlich jetzt schon dein Eigentum und nur nicht in deinem Besitz???
Naja, nur mal ein paar Denkanstösse.
Gruß
freak
auch wenn sich meinem persönlichen Rechtsempfinden wieder einmal der Magen umdreht, wird es wohl so sein.
Was mir gerade noch eingefallen ist, ist das Angebot des Herstellers ein Programm 4 Wochen lang kostenlos zu testen. Will man es nicht haben, schickt man es zurück und verpflichtet sich das Programm von der Festplatte zu tilgen.
Da könnte ich mir dieses programm kaufen und testen, nach vier Wochen stelle ich fest, daß ist nicht das was mir so zusagt. ist das bestellte Programm dann da ist alles okay. Wenn nicht dann könnte sich ja meine Frau Tinkerbell das ganze auch mal anschauen.
Hahnebüchen finde ich…
Vielleicht auch den Hersteller nach einer "Kopiererlaubnis " fragen wenn er nicht in der Lage ist zu liefern…
gacker---- niemals.
Aber trotzdem vielen Dank für die Antworten, dachte mir so was…
PS. EXC. kann ich mir mal Dein Auto ausleiehn? 14 Tage zur Probe?