ich habe ein paar allgemeine Fragen zum Thema Softwarerecht.
Frage 1:
Ich habe in verschiedenen Internetseiten verschiedene Angaben gefunden, ob eine Individualsoftware nun ein Produkt ist oder nicht?
Wie schaut es bei Individualsoftware mit dem Thema Produkthaftung aus?
Wie haftet man, wie lange? Wie schliesst man am besten Sachen aus?
Hat jemand evtl. Quellen zu diesem Thema?
Frage 2:
Welcher Umfang hat ein Vertag? Wenn man einen Vertrag abschliesst über eine bestimmten Individualsoftware, was wird alles automatisch vorrausgesetzt? Zum Beispiel habe ich ein Urteil gelesen (weiss nichjt mehr ob es aktuell ist), dass eine Doku dazugehört, auch wenn es nicht im Vertrag genannt wird! Wer weiß mehr darüber? Was gehört noch alles dazu?
Erstmal soweit…
Danke für alle Ratschläge bzw, Quellenangaben!
Axl
Ein paar allgemeine Fragen zum Thema Softwarerecht.
Frage 1:
A habe in verschiedenen Internetseiten verschiedene Angaben
gefunden, ob eine Individualsoftware nun ein Produkt ist oder
nicht?
Wie bei einem Auto: es wird auch aus einzelnen Bauteilen hergestellt
Wie schaut es bei Individualsoftware mit dem Thema
Produkthaftung aus?
Wie haftet man, wie lange? Wie schliesst man am besten Sachen
aus?
Hat jemand evtl. Quellen zu diesem Thema?
Frage 2:
Welcher Umfang hat ein Vertag? Wenn man einen Vertrag
abschliesst über eine bestimmten Individualsoftware, was wird
alles automatisch vorrausgesetzt? Zum Beispiel habe A ein
Urteil gelesen (weiss nicht mehr ob es aktuell ist), dass
eine Doku dazugehört, auch wenn es nicht im Vertrag genannt
wird! Wer weiß mehr darüber? Was gehört noch alles dazu?
Das Produkt muss innerhalb des vertraglich garantierten Rahmens
seinen Dienst erfüllen. Eine gute Dokumentation gehört ganz einfach dazu.
Vor allem wenn der Markt über den Erfolg des Produkts entscheiden soll.