Softwareschlüssel verloren

Guten Tag,

ich habe eine Software auf CD gekauft und leider den dazugehörigen Schlüssel verloren. Muss der Verkäufer mir erneut einen Schlüssel zusenden? Oder was kann ich sonst machen?
Ich habe doch die Software gekauft und nicht den Schlüssel??
Danke für eure Antworten

ich habe eine Software auf CD gekauft und leider den
dazugehörigen Schlüssel verloren. Muss der Verkäufer mir
erneut einen Schlüssel zusenden? Oder was kann ich sonst
machen?

Frag den Verkäufer. Der weiss evtl. auch, um welche Software es sich handelt. Du scheinst das ja nicht mehr zu wissen.

HTH

Hallo,

wenn du deinen Autoschlüssel verlierst, ist das ja auch nicht das Problem des Autohändlers. Obwohl du ein Auto gekauft hast und nicht den Schlüssel. Es kommt eben doch gelegentlich vor, dass man für einen Fehler selbst verantwortlich ist.

Gruss Reinhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn du deinen Autoschlüssel verlierst, ist das ja auch nicht
das Problem des Autohändlers. Obwohl du ein Auto gekauft hast
und nicht den Schlüssel. Es kommt eben doch gelegentlich vor,
dass man für einen Fehler selbst verantwortlich ist.

Ganz so einfach ist die Sache nicht. Autoschlösser lassen sich, gemessem am Gesamtpreis, relativ billig austauschen. Der Verlust des Schlüssels macht die Sache nicht unbrauchbar. Bei Software sieht das etwas anders aus, und ein Softwarehersteller, der bei Verlust des Lizenzkeys die weitere Nutzung von einer erneuten Zahlung der Lizenzkosten abhängig machte, dürfte rechtlich im Einzelfall eher schlechte Karten haben.

Insbesondere ist ein Lizenzschlüssel, im Gegensatz zum Schloß beim Automobil, nicht erforderlicher Bestandteil der Ware. Wer Kunden gängelt, muss auch die Folgen dieser Gängelung tragen.

Da aber verschiedene Softwarehersteller solche Fälle verschieden handhaben, ist eine konkrete Aussage hier nicht möglich.

Gruß

… Bei
Software sieht das etwas anders aus, und ein
Softwarehersteller, der bei Verlust des Lizenzkeys die weitere
Nutzung von einer erneuten Zahlung der Lizenzkosten abhängig
machte, dürfte rechtlich im Einzelfall eher schlechte Karten
haben.

Hallo,

du schreibst Softwarehersteller, der Fragesteller meinte aber den Verkäufer, das ist natürlich ein Unterschied. Ein Händler hat ja alles nötige ausgeliefert und damit seine Vetragspflichten erfüllt. Gewährleistung ist nicht gegeben.

Ich würde das als Ersatzteillieferung verstehen. Es ist aber kein Hersteller verpflichtet, für sein Produkt ein bestimmtes Ersatzteil zu liefern, auch wenn das für den Kunden extrem ärgerlich sein kann. Im Gegensatz zu einer oft geäusserten Meinung (10 Jahre Lieferpflicht o.ä) gibt es kein solches Gesetz, und es wäre auch praktisch nicht durchsetzbar - wenn du z.B. für den Motor einer Küchenmaschine keine Kohlenbürsten bekommst, kannst du lange klagen.

Was die Software angeht, kann man nur den Hersteller nach einem Ersatzkey aus Kulanz fragen, der Händler hat keine, die er verschenken könnte.

Gruss Reinhard

Hallo,

Ich habe doch die Software gekauft und nicht den Schlüssel??
Danke für eure Antworten

Ich muss dich enttäuschen - du hast den Schlüssel gekauft, nicht die Software!

Der Schlüssel ist die Nutzungserlaubnis - viele, auch teure Programme kannst du legal beim Hersteller „kostenlos“ herunterladen - als Demo, die du erst mit Erwerb eines Schlüssels dauerhaft nutzen darfst (und kannst).

Kannst du nachweisen, dass niemand anderes deinen Schlüssel benutzt, könntest du auf Kulanz hoffen und einen neuen bekommen … aber, weise das mal nach :wink:

Gruß
Markus