… Bei
Software sieht das etwas anders aus, und ein
Softwarehersteller, der bei Verlust des Lizenzkeys die weitere
Nutzung von einer erneuten Zahlung der Lizenzkosten abhängig
machte, dürfte rechtlich im Einzelfall eher schlechte Karten
haben.
Hallo,
du schreibst Softwarehersteller, der Fragesteller meinte aber den Verkäufer, das ist natürlich ein Unterschied. Ein Händler hat ja alles nötige ausgeliefert und damit seine Vetragspflichten erfüllt. Gewährleistung ist nicht gegeben.
Ich würde das als Ersatzteillieferung verstehen. Es ist aber kein Hersteller verpflichtet, für sein Produkt ein bestimmtes Ersatzteil zu liefern, auch wenn das für den Kunden extrem ärgerlich sein kann. Im Gegensatz zu einer oft geäusserten Meinung (10 Jahre Lieferpflicht o.ä) gibt es kein solches Gesetz, und es wäre auch praktisch nicht durchsetzbar - wenn du z.B. für den Motor einer Küchenmaschine keine Kohlenbürsten bekommst, kannst du lange klagen.
Was die Software angeht, kann man nur den Hersteller nach einem Ersatzkey aus Kulanz fragen, der Händler hat keine, die er verschenken könnte.
Gruss Reinhard