Ich bin Schüler und entwickle nebenbei Software. Nun möchte ich ein Projekt von mir entgeltlich im Internet zur Verfügung stellen.
Meine Software soll über Kredikarten-Bezahlung nebenbei verkauft werden, sodass ich mich nicht viel um Vertrieb usw. kümmern muss.
(Ich komme von Österreich)
Brauche ich dafür nicht eine Gewerbeberechtigung?
Wie sieht das mit MwSt usw. aus?
Muss ich dafür eine Firma anmelden (oHG oder OEG)?
zunächst richtet sich Dein „Gewerbe“ nach österr. Recht.
Du mußt ein Gewerbe anmelden, frage aber mal bei deinem Gewerbeamt nach, ob es Ausnahmen gibt.
Dann mußt Du auch Umsatzsteuer ans FA abführen.
Was ist mit Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Urheberrechten…??
Die Rechtsform (OHG, OEG, GmbH… )Deiner Firma ist gleichgültig für den Betrieb eines Gewerbes.
Was tust Du, wenn Dein Kreditkartencheck nicht funktioniert ?
Was hast DU mit Deinem Provider ( zwecks online-shop, Standleitung…)vereinbart?
Hast Du eine Hotline ?
Hast Du eine (umfangreiche) Dokumentation geschrieben?
…
zunächst richtet sich Dein „Gewerbe“ nach österr. Recht.
Du mußt ein Gewerbe anmelden, frage aber mal bei deinem
Gewerbeamt nach, ob es Ausnahmen gibt.
Gewerbeamt ist der Bürgermeister (Magistrat) in allen Städten mit eigenem Statut, sonst der Bezirkshauptmann. Also Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft kontaktieren. Welche Bestimmungen der GewO maßgebend sind, weiß ich nicht auswendig.
Dann mußt Du auch Umsatzsteuer ans FA abführen.
Was ist mit Gewährleistung, Haftungsbeschränkung,
Urheberrechten…??
Gewährleistung -> es gelten die normalen Bestimmungen des ABGB (§§ 922ff ABGB) sowie das KSchG, sofern du an Verbraucher verkaufst, dann kann die Gewährleistung nicht beschränkt werden.
Die Rechtsform (OHG, OEG, GmbH… )Deiner Firma ist
gleichgültig für den Betrieb eines Gewerbes.
Firma heißt im juristischen Sinne nur Namen. Solange du in dieser kleinen Größe arbeitest, führst du keine Firma. Eine Gesellschaftsform geht nur dann, wenn du zusammen mit mehreren arbeiten willst (außer GmbH -> hat aber im konkreten Fall auf Grund der Größe vorerst keinen Sinn).
Du hast geschrieben, du bist Schüler. Wie alt bist du? Bist du noch minderjährig, dann bräuchtest du für sämtliche Verträge sowie Anträge, die Zustimmung eines Vertretungsberechtigten.
Ich danke sehr, für diese hilfreiche Information und bin 18 Jahre alt. Da du ja in diesem Bereich auf großes Wissen zurückgreifen kannst, würde ich dich noch fragen, wie das mit Gewährleistung bei Software aussieht?
Kann man da nicht schreiben, das für sämtliche Folgeschäden nicht gehaftet wird?
Gewährleistung und Folgeschaden sind zwei verschiedene Sachen. Gewährleistung betrifft die Mangelhaftigkeit der Sache selber und setzt keinen Schaden voraus. Ein Folgeschaden ist ein Schaden der auf Grund eines Mangels entsteht. Ein derartiger Anspruch ist nach Schadenersatzrecht zu beurteilen. Nach dem KSchG kannst du die einen Schadenersatzanspruch für leicht fahrlässig verschuldete Schäden vertraglich ausschließen. Ein genereller Ausschluss ist bei Konsumentenverträgen nicht möglich.
Ein Gewährleistungsmangel liegt im Prinzip dann vor, wenn die Ware bei der Übergabe nicht die vertraglich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften besitzt, wobei bei einem innerhalb von 6 Monaten auftretenden Mangel vermutet wird, dass der Mangel bei der Übergabe vorgelegen hat (Beweislastumkehr). Insgesamt beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung der Gewährleistung (durch Klage) 2 Jahre.
Gruß
Tom
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