Sog. regensteuer

wer kann was dazu sagen,dass eine gemeinde(in NRW)ab sofort im aussenbereich die sog. regensteuer erheben will d.h. alles abfliessende regenwasser(dächer,befestigte flächen)wird pro qm mit einer abgabe belegt.
alternativ kann man dieses wasser auch auf dem grundstück versickern lassen. wie ist das mit den fristen,gilt die steuer sofort oder kann man wegen der benötigten zeit zum umrüsten aufschub verlangen?

Hallo Hans,

es ist zwar bitter, aber da kann man weder Aufschub noch Rückzahlung erwarten.

Dir nutzt es jetzt nur die „versiegelten“ Flächen auf ein minimum zu reduzieren, eventuell durch nur auf Schotter/Split gesetzte Pflasterung (ohne Beton/Zement/Fliesen).

Üblicherweise wird eine Zisterne auch angerechnet. Somit können die Kosten dadurch noch reduziert werden.

Aktuell bietet Bauhaus eine 5000 liter Zisterne mit Pumpen und allemdrumunddran für ca EUR 1000 an. Informiere Dich mal.

Wenn dann die Änderungen vollzogen wurden, kann man eine neue Begehung anberaumen, die dann als Folge eine Änderung der Wasserkosten hätte.

Gruß
Edgar

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Hallo hansgress

wer kann was dazu sagen,dass eine gemeinde(in NRW)ab sofort im
aussenbereich die sog. regensteuer erheben will d.h. alles
abfliessende regenwasser(dächer,befestigte flächen)wird pro qm
mit einer abgabe belegt.
alternativ kann man dieses wasser auch auf dem grundstück
versickern lassen.

Im Gegensatz zu einer Steuer wird hier das Geld nachweislich für die vom Verursacher geschaffenen Aufwendungen genutzt. (Bau und Unterhaltung von Leitungen und Vorflutern, Regenrückhaltebecken usw.)

wie ist das mit den fristen,gilt die steuer
sofort oder kann man wegen der benötigten zeit zum umrüsten
aufschub verlangen?

Hierzu gibt es keine allgemeingültige Antwort. Deine Kommune oder Zweckverband hat eine entsprechende Satzung erlassen und ortsüblich (meist Amtsblatt) bekannt gegeben. Falls du das Ungelesen weggeschmissen hast, musst du dort nachfragen. Oft findest du die Satzungen auch im Internet.
Grüße
Ulf

dank für die antwort!
die gemeinde hat ne menge regenrückhaltebecken gebaut,aber hier im aussenbereich haben wir überhaupt nichts damit zu tun.unser regen wasser fliesst in einen wegeseitengraben(2.ordnung oder höher),dann in einen bach und dann in einen kleinen flussetc. in keinem abschnitt haben wir etwas mit dem innenbereich gemein oder ist es die finanzsolidarität?

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aber
hier im aussenbereich haben wir überhaupt nichts damit zu
tun.unser regen wasser fliesst in einen
wegeseitengraben(2.ordnung oder höher),dann in einen bach und
dann in einen kleinen flussetc. in keinem abschnitt haben wir
etwas mit dem innenbereich gemein oder ist es die
finanzsolidarität?

Hallo hansgress,
Gewässer 2. und 3. Ordnung liegen in der Unterhaltungslast der Kommunen.
Sicher sind die Aufwendungen pro Quadratmeter versiegelter Fläche für die Kommunen/Zweckverbände bei den einzelnen Grundstücken unterschiedlich. Ohne Pauschalisierung wäre der Verwaltungsaufwand aber unangemessen hoch.
Die Hausmüllabfuhr ist bei einem Grundstück im Außenbereich auch nicht teurer, als für jemand, der mitten im Ort lebt.
Grüße
Ulf

ergänzung!!
die gemeinde hat sämtliche gräben 2. und höherer ordnung zum abwasserwerk zugehörig erklärt–ratsbeschluss!!
wie ist das mit der(regenwasser) abgabenhöhe–kann die frei durch ratsbeschluss festgelegt werden oder müssen die tatsächlichen kosten berücksichtigt werden?

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Servus,

müssen die tatsächlichen kosten berücksichtigt werden?

Wenn die tatsächlichen Kosten einschließlich der volkswirtschaftlichen Kosten und externen Effekte berücksichtigt würden, wärst Du mit Wirksamwerden des Bescheides pleite.

Gebühren werden ihrer Natur nach nicht im Einzelfall kalkuliert. Im Fall Versiegelung sind sie tief, tief unter dem, was die Kosten decken würde.

Schöne Grüße

MM

kannst du das mal näher erklären–welche kosten du meinst!

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Servus,

kannst du das mal näher erklären–welche kosten du meinst!

vor allem Hochwasserschutz an sämtlichen fließenden Gewässern, die zwischen dem Grundstück und dem Meer liegen; ich denke da vor allem an die Fernsehbilder von Rhein, Mosel und Elbe, aber es gibt die Problematik überall. Was heute an „Hochwasserschutz“ gebaut wird, ist ein sehr kostenintensives und wenig effizientes Herumdoktern an den Folgen von ungefähr hundert Jahren falscher Wasserwirtschaft, mit Schwerpunkt auf der Zeit ab ca. 1950.

Eine Hightech-Polder mit ichweißnicht wie subtiler Prozesssteuerung kostet ein Mehrfaches von dem, was sich mit langsamerem und zeitlich gestrecktem Anfluten erreichen ließe. Für letzteres sind aber in weiten Teilen des Landes alle Chancen verpasst.

Weiter oben an den Gewässern sind die berühmten Regenrückhaltebecken das Pendant zu den Poldern weiter unten: Man kann noch so viele Korbweiden drumherum pflanzen und „Ersatzbiotope“ dran anlegen, die Becken bleiben ein ganz notdürftig gestümperter und nicht ausreichender Ausgleich für vorher gemachte, kaum mehr reparable Fehler. Wenn man hier überhaupt noch etwas erreichen will, kann das u.a. mit dem Versuch einer Steuerung über Abgaben für Flächenversiegelung gehen - wenn ich mir so die EFH-Siedlungen in den Mittelgebirgen anschaue, sind diese Abgaben aber offenbar noch weit weg von einer wirksamen Höhe.

Sekundär kommt dazu, dass Wasser, das aus langsamem Abfluss stammt, die Selbstreinigungskapazität der unterhalb liegenden Gewässer fördert, während schnell abgeleitetes nicht nur nichts bringt, sondern auch schadet: Weil man es halt nicht in einem Auwald unterbringen kann, sondern Poldern dazu braucht. Diesen Effekt in zusätzlich benötigte Klärwerke umzurechnen, ist spekulativ, aber es gibt ihn.

Drittens hat die bis heute betriebene Wasserwirtschaft nach dem Prizip Spülklosett - Idealziel ist, jeden gefallenen Regentropfen möglichst rasch ins Meer zu bringen -, deren Theorie aus dem 19. Jahrundert stammt, bedeutende externe Effekte betreffend Artenreichtum in Flora und Fauna. Hier wird die Bewertung gänzlich vage: Wie kann man die Tatsache, das es z.B. Kiebitze, Bachstelzen, Brachvögel, Rauchschwalben gibt, monetär bewerten? Nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip geht der Wert einer verlorenen Art, die man nicht wieder herstellen kann, gegen Unendlich.

Schöne Grüße

MM

sehr gut und nachvollziehbar beschrieben—aber ich glaube nicht,das diese regensteuer auch dafür verwendet wird!! werde auf jedenfall das wasser auf meinem grundstück sammeln und verrieseln.

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Ich schick dir ein paar so Vögel
Haben hier mehr als uns lieb ist. töten darf man die nicht, nur verteiben. Naja dann kommen se halt wieder.
Und die Mistficher fressen die ganzen Fische auf.

Magst welche für euch im Norden haben? Am besten viele.

Servus,

Ganze Fische fressende Rauchschwalben, Kiebitze und Bachstelzen hätte ich schon ganz gerne. Die täte ich gegen horrende Summen in einem Kuriositätenzoo zugänglich machen.

Wird bloß mit der Zustellung nicht klappen, denke ich. Alldieweil der 49./50. Breitegrad nicht gar so weit im Norden der Republik liegt; falls es tatsächlich bei Itzehoe noch ein Mannheim geben sollte, ist dieses jedenfalls nicht das, wo die Sendung hinsoll.

Schöne Grüße

MM

Auch Servus,
Dein Beitrag gefällt mir.

Ich wohne in MG und habe mich schon oft gefragt, ob die Riesenlöcher
von Rheinbraun nach dem Ende der Kohleförderung nicht für den Zweck
der Hochwasserregulierung verwendet werden können.
Eine Verbindung mit Schleusen und Windkraft betriebenen Pumpen zum
Rhein dürfte doch ohne exhobitante Kosten machbar sein.
Generell werden diese Löcher als Seenlandschaft angelegt, zur Freude
der Bürger und anderer Lebewesen über Naherholungsgebiete.
Die zweite Funktion wäre dann eben über variable Wasserstände die
Hochwasserregulierung.

Im Frühjahr zur Schneeschmelze (falls es dann noch Schnee und
Gletscher gibt) fliesst das Wasser hinein. Im Sommer bei Trockenheit
lässt man das überschüssige Wasser dann in den Rhein zurück und im
Winter kann man dann wunderbar Schlittschuh laufen. Oder auch segeln,
falls es doch wärmer wird. :smile:)

Da könnte doch einer der von Dir angesprochenen Fehler der
Vergangenheit zumindest für den Rheinbereich etwas abgeschwächt
werden.
Mit ratlosem Gruß

Servus,

trotz Tulla & Spätfolgen wird Hochwasserregulierung für den Rhein an den Oberläufen von (z.B.) Main, Neckar, Dreisam, Kinzig, Murg, Speyerbach etc. etc. besorgt. Die Mosel ist eine Ausnahme, die hat einen ziemlich gesunden Oberlauf, und erst ab Nancy etwa wirds kritisch. Am Rhein selber ist es schon weitgehend zu spät - obwohl man auch da noch statt Hightechpoldern Überschwemmungsflächen in Auwäldern schaffen könnte, wenn man bloß die Deiche zurücknähme.

Viel wichtiger ist aber, dass bei starken Niederschlägen das Wasser langsamer und zeitlich versetzt anfluten muss. Das kann man leicht erreichen, indem man nicht den natürlichen Lauf von jedem einzelnen Zufluss mit Gewerbegebieten, Umgehungsstraßen etc. versiegelt, sondern das Wasser halt ablaufen lässt, wie es das von sich aus täte. Wenn man dafür sorgt, dass gar nicht so viel Wasser auf einmal da ist, braucht man es auch nicht durch die Gegend pumpen.

Genau an dieser Stelle setzen die diskutierten Abgaben an - bloß sie sind halbherzig eingerichtet, und stehen von den Beträgen her in keinem Verhältnis zu dem zu verhütenden Schaden.

Schöne Grüße

MM

Ich wundere mich, dass es Gemeinden gibt, die sowas nicht erheben.

Diese Regensteuer wird in unserer Gemeinde seit vielen Jahren erhoben.
Es wird die gebundene Fläche berechnet und man kann nicht im Garten versickern lassen (ausser „offene“ Flächen heisst: wenn im Garten z.B. ein Plattenweg vorhanden ist, dann zählt das als gebundene Fläche und wird berechnet).

Früher wurde das von der Gemeinde erhoben, mittlerweile ist es in der Wasser/Abwasserrechnung der Stadtwerke integriert.

Die Fläche wurde vom Eigentümer ermittelt und gemeldet; nun gehen sie dazu über, diese Flächen zu prüfen und ggf. Nachforderungen (in nicht unerheblicher Höhe) zu stellen.

Gruss

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