HAllo wwwler!
Wenn der Fahrer nicht der Halter eines Fahrzeuges ist und wegen einer (geringfügigen) Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wird, bekommt normalerweise der Halter eine Aufforderung zur Zeugenaussage.
Dazu habe ich drei Fragen:
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Was passiert, wenn der Halter auf die Aufforderung nicht reagiert. In den Schreiben werden „weitere Maßnahmen“ angedroht. Um was für Schritte kann es sich handeln? ISt es ein Vergehen nicht darauf zu antworten?
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Falls ein Foto mitgeliefert wird und der Fahrer nicht eindeutig zu identifizieren ist, muss der Halter angeben, um wen es sich vermutlich handelt?
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Falls der Halter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, wie weit dürfen die Ermittler gehen um den Fahrer zu identifizieren? Dürfen sie z.B. beim Meldeamt nachfragen, mit wem der Halter in häuslicher Gemeinschaft lebt etc.?
Danke für Antworten!
Grüße!
ladydi