Hallo,
einmal ganz konkret gefragt:
Im eMail-Postf. befindet sich eine Info. über einen Vertragsabschluß, der jedoch nie veranlaßt wurde, zusammen mit der Aufforderung zur sofortigen Zahlung der anhängenden Rechnung. Bei Terminüberschreitung wird mit Mahnkosten gedroht.
Kann man einen derartigen Vorgang ohne Konsequenzen befürchten zu müssen einfach löschen? Oder muß ich hier sicherheitshalber z. B. per Einschr./Rücksch.Einspruch erheben?
Vielleicht hat jemand Erfahrung im Umgang mit derartigen Fällen.
Gruß Carlos
Abwehr unberechtigter Forderungen
Hi,
Kann man einen derartigen Vorgang ohne Konsequenzen befürchten
zu müssen einfach löschen? Oder muß ich hier sicherheitshalber
z. B. per Einschr./Rücksch.Einspruch erheben?
Vielleicht hat jemand Erfahrung im Umgang mit derartigen
Fällen.
wenn ich mir wirklich sicher bin, daß eine Forderung - von wem auch immer und worüber auch immer - unbegründet ist, dann reagiere ich gar nicht - warum auch.
CAVE: Es gibt Ausnahmen.
- Behörden (Finanzamt, Zollamt, etc.)
- Gerichtliche Mahnbescheide
Die beiden scheren sich nämlich nicht darum, ob eine Forderung
berechtigt ist, sondern vollstrecken einfach.
Gruß,
Malte (kein Rechtsgelehrter!)
Hi,
Kann man einen derartigen Vorgang ohne Konsequenzen befürchten
zu müssen einfach löschen? Oder muß ich hier sicherheitshalber
z. B. per Einschr./Rücksch.Einspruch erheben?
Vielleicht hat jemand Erfahrung im Umgang mit derartigen
Fällen.wenn ich mir wirklich sicher bin, daß eine
Forderung - von wem auch immer und worüber auch immer -
unbegründet ist, dann reagiere ich gar
nicht - warum auch.CAVE: Es gibt Ausnahmen.
- Behörden (Finanzamt, Zollamt, etc.)
- Gerichtliche Mahnbescheide
Die beiden scheren sich nämlich nicht darum, ob eine Forderung
berechtigt ist, sondern vollstrecken einfach.Gruß,
Malte (kein Rechtsgelehrter!)
Hallo Malte,
ist richtig, im Fall einer völlig unberechtigten Forderung sollte man wirklich den ganzen Kram löschen, bzw. unbeachtet lassen.
Hier handelt es sich ja um die Unterstellung einer Vertragsabmachung, die nie zustande gekommen ist.
In meiner „Panikstimmung“ hatte ich mich an die Verbraucherberatung gewandt und dort den Tipp erhalten, per Einschr./Rückschein Einspruch zu erheben. Ist vorige Woche geschehen - ich bin nun gespannt was, bzw. ob überhaupt noch etwas passiert.
Nach meinem jetzigen Wissensstand werde ich beim nächsten Mal gelassener mit einer solchen Sitiation umgehen.
Schönen Abend noch, Gruß Carlos!