Hallo!
Unser Sohn 20 lebt seit Jahren im Heim (Tag- und Nachtvollzeitverpflegung. Die Berechnung lief erst überdas Jugendamt,dann drei Jahre über das Bundessozialhilfegesetz (Kosten für uns ca. 26€) (über den LVR),die wollten die Kosten nicht weiter tragen. BSHG klagte gegen das Jugendamt und gewann… Jetzt berechnet uns wieder das Jugendamt über Kostenbeitragspflicht Eingliederungshilfe für Volljährige und das beläuft sich auf montl. ca. 700,-€.
Das geht soweit, das wir ausziehen und schauen müssen das wir was billiges in der Nähe bekommen, damit unser anderer kleiner Sohn zur Schule kommt. Hat jemand einen Rat oder Kann man gegen das Jugendamt klagen? Gibt es da vielleicht einen ähnlichen Fall der bekannt ist?
ich rate Euch dringend einen „Fachanwalt/in für Sozialrecht“ zu beauftragen! Bei geringem Einkommen/Vermögen steht Euch „Beratungshilfe“ und „Prozesskostenhilfe“ zu, die ihr entweder beim zuständigen Amtsgericht beantragt oder Euer Anwalt dies für Euch erledigt damit ihr nicht selbst die Kosten für den Anwalt/Prozess tragen müsst.
Derartig vermurkste Fälle mit Behörden oder Ämter lassen sich leider nicht mit Vernunft und gutem Zureden lösen, da Ihr für die Herschafften beim Amt nur eine Aktennummer seid, die man solange liegen lassen kann wie man möchte oder einfach solange willkürliche Entscheidungen treffen bis sich jemand dagegen wehrt. Der Euch dabei entstehende Schaden ist denen auch meist egal.
Mein dringender Rat nochmal: Anwalt einschalten, der den Behörden mal zeigt wie sie Ihre Bestimmungen und Gesezte anzuwenden haben! Gerade bei den Eingliederungshilfen für behinderte läuft alles schief, was es nur gibt!
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Haben jetzt schon mal im Net nach Fachanwälten geschaut.
Werden einen Termin vereinbaren, denke geht ohne wohl nicht. Man kennt sich damit ja nicht aus.