Sohn 6 zerkratzt Autotür

Hallo

meinem Sohn ist vor 2Wochen etwas ganz blödes passiert.
Und zwar fuhr er wie fast immer mit den Jungs und den Rollern hier ums Haus. Leider passierte dann das wohl unvermeidliche und mein Sohn rutschte mit seinem Roller weg und schwupps natürlich auch noch ausgerechnet unter das Auto unseres Vermieters. Ergebnis kann ich nicht wirklich belegen da zig und zahlreiche kratzer vorher wohl schon dort waren, Aufjedenfall war da ein ganz dicker Kratzer der von unserem Sohn wohl Stand (gehen wir nun mal davon aus)
„Großzügigerweise“ verzichtete unser Vermieter auf die Polizei.
Ich rief direkt die Haftpflicht an, mit erschreckendem Ergebnis, die kommt nicht auf dafür, da unser Sohn unter 7 ist und somit so gut wie garnicht deliktfähig ist.
Ich habe nur ein kleines Gehalt mit angrenzendem Hartz VI ich habe keine Ahnung wie ich den Kostenvoranschlag auch nur im geringsten aufeinmal begleichen soll.
Einen Kredit bekommen wir momentan auch nicht, aufgrund der finanziellen Situation…
Ich weiß nicht, was ich noch machen soll.
Da hat man Jahrelang eine Versicherung und wenn was passiert springt sie nicht ein, weils Kind zu Jung ist.
Ich bin grad echt am Ende.
Ich habe eben nochmal mit dem Vermieter gesprochen, er will nun zum Anwalt gehen, da ich mich ja weigere den Schaden zu begleichen. Eventuell versucht er mich nun auch Vermieterrechtlich aus der Wohnung zu bekommen, wegen so einem dummen, blöden kleinen Ungeschick eines Kindes…
Ich will den Mann doch garnicht auf seinem Schaden sitzen lassen, aber ich weiß grad einfach nicht weiter ;(

Hallo,
ich kann dir nicht wirklich viel dazu sagen, ausser das was deine Versicherung dir gesagt hat. Ich selber habe auch eine private Haftpf. Versicherung für mich und mein Sohn. Die Kinder sind erst ab dem 7. Lebensjahr verpflichtet für den Schaden aufzukommen.
Das einzige was ich dir anbieten kann, wenn du mit Versicherst bist dann nimm den Schaden doch auf deine Kappe, dann zahlt die versicherung den Schaden.
Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, das dein Vermieter dich deswegen aus der Wohnung schmeißen wird. Es ist ein Kind und Unfälle passieren nun mal. Man sollte ja eigentlich froh sein, dass nicht noch mehr passiert ist.
Ich drück dir auf jeden fall die Daumen das das alles gut ausgehen wird und du kannst mich/ uns ja auf den laufenden halten.

Hallo mama81,

der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Lebensjahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Wenn der Schaden passiert ist, weil die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben, dann zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern. Liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, hat der Geschädigte normalerweise keinen Anspruch auf Schadensersatz. Für die Zukunft ist es auf jeden Fall empfehlenswert, die Option „Versicherung deliktunfähiger Kinder“ in der Haftpflichtversicherung einzuschließen. Die zahlt genau in diesen Fällen und man erspart sich viel Ärger. Viele Grüße, Barbara

guten tag mama81,
keine sorgen machen! ihr sohn ist „nicht regresspflichtig“ und somit kann der vermieter kein geld verlangen.
er soll den schaden ueber die vollkasko abwickeln.
wenn er diese nicht hat …n p …
viele gruesse

Hallo,

leider haben Sie sich scheinbar nicht für einen Service-Versicherer entschieden und stattdessen für einen Billiganbieter…?! dg

bei einer vernünftigen Schadenschilderung wäre das Thema längs vom Tisch…

da der Schaden bereits abgelehnt wurde haben Sie leider keine andere Chance auf Regulierung da der Schaden geschlossen ist!

aber versuchen Sie einen Kulanzantrag zu stellen mit dem Wortlaut wie Sie es hier gemacht haben und hoffen auf eine Zahlung!!

VIEL ERFOLG!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Leider ist dem so, wie Ihre Versicherung mitteilt. Dumm ist nun, dass es sich um Ihren Vermiter handelt. Noch dümmer wäre es wenn es sich um Freunde handelt.

Es gibt mittlerweile Gesellschaften, die auch Kinder im Alter bis 7 Jahre mitversichern.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Jetzt mal ganz laaaangsam. Und tief durchatmen. Ich kann ihnen nur Gutes erzählen: Sie müssen das Geld, egal wie es ausgeht, nicht abstottern. Keine Sorge.

  1. (Optional)
    Überprüfen Sie Ihre Versicherung, ob hier eine Klausel „deliktsunfähige Kinder“ besteht. Dann zahlt die Versicherung trotzdem, egal ob eine Haftung besteht oder nicht.

  2. Und jetzt das Wichtige:

Ihre Versicherung hat nicht korrekt gehandelt. Im Gegenteil, sie hat Sie im Regen stehen gelassen. Das darf Sie aber in diesem Fall nicht.

Warum?

Sie haben, so weit Sie eine Familienhaftpflichtversicherung haben, Versicherungsschutz (sogenannte Deckung). Egal ob die oben genannte Klausel besteht oder nicht.

Die Versicherung hat sich verpflichtet (§1.1 AHB) berechtigte Ansprüche zu bezahlen und UNBERECHTIGTE ANSPRÜCHE ABZUWEHREN. Das Großgeschriebene ist hier wichtig. Bitte rufen Sie ihre Versicherung nochmal an. Erklären Sie, dass die Versicherung gefälligst ihrer Pflicht nachkommen soll. In dem Fall muss sie sich aufgrund bestehender Deckung mit dem Fall befassen. Sie muss den Schriftwechsel führen. Sie muss, wenn nötig vor Gericht, die Forderungen Ihres Vermieters abwehren. Auch wenn es eine unangenehme Situation ist, aber so lange Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, sind die Ansprüche Ihres Vermieters unberechtigt (=keine Haftung). Diese Ansprüche MUSS die Versicherung abwehren. Das ist auch eine Leistung der Versicherung. Machen Sie das am Telefon ganz klar. Leider ist diese „Leistung“ der Versicherung vielen Mitarbeitern in schlecht ausgebildeten Kundencentern (vorallem die Billigversicherungen) nicht wirklich bekannt. Einem Sachbearbeiter aber durchaus.

Sollten Sie auch bei diesem Anruf auf Granit beißen, dann schreiben Sie mir unbedingt. Ich schau dann mal, was ich für Sie in meiner Freizeit machen kann. :wink: (Ich selbst bin Sachbearbeiter und kann dort vielleicht mal anrufen und ein paar Sachen klarstellen - außer es betrifft natürlich meinen Arbeitgeber, das darf ich aus Interessenskonflikten nicht (klar))

Auf jeden Fall sind zwei Dinge ganz wichtig:

  1. NICHT ZAHLEN!
  2. Nicht den Kopf hängen lassen. Die Versicherung muss dem Vermieter eben klar machen, dass Sie für den Schaden nicht haften und damit Sie rechtlich/juristisch vertreten. Also Ihnen helfen.

Und schreiben Sie mir, wie es ausgegangen ist. Ich würde mich freuen.

Gruß