Sohn bestellt, Eltern müssen zahlen?

Hallo liebes wer-weiss-was Team!

Mein Sohn hatte bei einem Onlineshop (mytoys) Computer-Spiele Bestellt, und sie auf Rechnung Liefern lassen. Er hat das Paket abgefangen und ich habe nichts davon mitbekommen.

Nun Rief mich heute die Polizei an. Sie sagte es lief eine Strafanzeige gegen meinen Sohn wegen Betruges.
Er sagte zudem, dass er Urkundenfälschung gemacht hätte, da er anstatt sein Geburtsjahr als 1995 anzugeben er es als 1959 angegeben hätte.
Nachdem ich meinen Sohn fragte, sagte er es sei ein Zahlendreher gewesen.

Die Polizei hat mir dazu geraten einen Anwalt zu beautragen (jedoch kostet dies ja wieder extra…)

Muss ich wirklich zahlen, wenn mein Sohn etwas bestellt und nicht zahlt. Es handelt sich übrigens um einen Betrag von 220€ (ohne Gebühren usw.).

Denn ich hatte letztes mal im Fernsehen gesehen, dass es alles schwachsinnig sei, sogar die Warnschilder auf Baustellen mit „Eltern Haften für Ihre Kinder“ sei unfug. Außerdem Dreht es sich doch dann auch um den Taschengeldparagraph oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Marc

Da auf diese Weise keine Rechtsberatung erteilt werden darf, beschreibe ich mal einen hypothetischen Fall:
Kind K kauft im Versandhaus V einen Pullover. V möchte von Mutter M den Pullover bezahlt bekommen. Da hat V schlechte Karten, denn wenn Kinder etwas kaufen, dann verpflichten sie damit grundsätzlich nicht die Eltern, dieses zu bezahlen. Der Taschengeldparagraph gibt nur Auskunft darüber, ob das Kind selbst etwas bezahlen muss.
Eine andere Frage wäre, ob Eltern, die ihrem Kind den Einkauf per Computer ermöglichen, eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben und sich damit schadensersatzpflichtig machen.

All dies ändert aber nichts an dem strafbaren versuchten Betrug.

Hallo Marc,
ich bin kein Rechtsbeistand,also kann ich Dir nur meine persönliche Meinung sagen.
Wenn Strafanzeige läuft, würde ich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Ansonsten, das Paket bezahlen und vom Taschengeld abziehen.

Hallo Marc

Bei dem Benutzernamen bin ich mir ja nicht so sicher, das du nicht doch der Sohnemann bist. Weiß nun gar nicht wie ich dir antworten soll, aber ich versuche mal Neutral zu bleiben.

Meines Wissens ist ein 15 Jähriger nicht Gescgäftsfähig
(Taschengeldparagraph ist so eine Sache). Fakt ist er darf keine Ferngeschäfte abwickeln. Eltern können dafür meiner unbedeutenden Meinung nach auch nicht für zur Kasse gebeten werden.

Definitiver Fakt ist, ein 15 Jähriger ist Strafmündig.
Und das abfangen des Packets deutet schon auf eine gewisse „kriminelle Energie“ hin.
Betrug und Urkundenfälschung sind nun auch keine Kavaliersdelikte. Und wenn der Karren erstmal rollt ist der alleine schwer anzuhalten.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Meine Vorgehensweise wäre wohl meinem Sohn einen Anwalt zu besorgen, damit es nicht zu hart wird, ihn aber dennoch die Lektion vorm Gericht lernen lassen.
Weil das ist ja man schon ein „starkes Stück“.

Vielleicht mal beim Jugendamt oder bei Gericht nachfragen, ob nicht Prozesskostenunterstützung möglich ist. Vermutlich existiert ja kein regelmäßiges Einkommen.

Aber in juristischen Fragen einen Laien zu fragen ist meiner Ansicht nach nicht der beste Weg. Die Verbraucherzentralen bieten für kleines Geld wohl eine Rechtsberatung an, auch wenn das nicht ihr Spezialgebiet sein wird.

ALLE ANGABEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR ODER JURISTISCHE VERWENDUNGSMÖGLICHKEIT

Viel Glück
NoName