Sohn fliegt raus: finanzielle Unterstützung?

Guten Tag,

erst einmal: Ich bin neu hier und weiß nicht genau, ob das Thema hier hineinpasst. Wenn nicht, tut es mir leid.

So, nun zu dem Problem – eher mehreren Problemen:
Angenommen, X’ (21 Jahre) Mutter hat vor einiger Zeit einen neuen Mann kennengelernt und zieht nun mit ihm zusammen. Sie hat die Wohnung, in der sie bis dato mit ihrem Sohn lebte, gekündigt und verlangt nun von ihrem Sohn, dass er sich eine eigene Wohnung suchen muss.

Nun ist das Problem, dass er zum 01.08.09 ein einjähriges Praktikum (über die Arbeitsagentur) beginnt und er nach diesem Jahr direkt ins 2. Lehrjahr einsteigen kann, wenn er sich nicht zu doof anstellt.
Für den Zeitraum des Praktikums bekommt X 200 € Gehalt.

Jetzt meine Fragen:
Welche Zuschüsse stehen ihm zu?
Oder was kann er unternehmen, da man sich mit 200 € schlecht finanzieren kann?

Sein Vater ist Frührentner und kann daher keinen Unterhalt zahlen – und seine Mutter möchte nicht.

Wird der neue Freund der Mutter voll angerechnet?
Kann sie ihn einfach so auf die Straße setzen?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Hallo,

Nun ist das Problem, dass er zum 01.08.09 ein einjähriges
Praktikum (über die Arbeitsagentur)…
Welche Zuschüsse stehen ihm zu?

Als 21-jähriger ist er volljährig und kann zur Arge gehen und das abklären.

Sein Vater ist Frührentner und kann daher keinen Unterhalt
zahlen – und seine Mutter möchte nicht.

Seine Eltern sollten mal das Unterhaltsrecht genau durchlesen.

Wird der neue Freund der Mutter voll angerechnet?

Bezieht die Mutter ALG II?

Kann sie ihn einfach so auf die Straße setzen?

Moralisch wäre das sicherlich verwerflich.

Gruß Termid

Hallo, das hört sich so an, wie „wegen einem neuen Lover - den Sohn loswerden?“

Auch mit 21 Jahren bleiben es noch unsere Kinder!

Find ich nicht fair!

cu

Hallo

Jetzt meine Fragen:
Welche Zuschüsse stehen ihm zu?

Ich würde sagen BAB (BundesAusbildungsBeihilfe)
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Cont…
BAB schließt alles andere (Hartz4, Wohngeld) aus, aber GEZ-Ermäßigung kann man wohl kriegen.

Man kann auch vorsichtshalber alles beantragen (BAB, Wohngeld, Hartz4), man müsste nur immer angeben, was man da noch alles beantragt hat oder noch beantragen will. Dann hätte man zumindestens nichts versäumt.

Man kann auch bei den Zuschüssen, die man wahrscheinlich eher nicht kriegt, einen Antrag stellen, bei dem nur das Wichtigste ausgefüllt ist, und schreiben, dass man die Unterlagen und Einzelheiten nachreicht. Dann macht man sich vielleicht nicht so viel unnötige Arbeit.

Sein Vater ist Frührentner und kann daher keinen Unterhalt zahlen – und seine Mutter möchte nicht.

Wenn sie kann, muss sie. Und wenn sie nicht will, bleibt dem Sohn möglicherweise nichts anderes übrig als den Unterhalt einzuklagen, weiß ich aber nicht genau. Bei Alg II wäre das so, bei BAB vielleicht nicht, aber vielleicht auch doch.

Ferner steht ihm natürlich das Kindergeld zu. Das kann er sich auf sein Konto auszahlen lassen.

Wird der neue Freund der Mutter voll angerechnet?

Auf was? Inwiefern?

Kann sie ihn einfach so auf die Straße setzen?

Sie darf jedenfalls umziehen.
Dadurch bekommt der Sohn aber doch einen Anspruch auf eine eigene Wohnung, da er ja einen Ausbildungsplatz am Ort hat. So pauschal gesprochen finde ich es nicht schlecht, wenn man mit 21 auf die eigenen Beine stellt, wenn auch gezwungenermaßen.

Er kannn sich übrigens auch noch ans Jugendamt wenden und sich helfen oder wenigstens beraten lassen.

Viele Grüße
Simsy Mone

Wenn der Sohn mit seiner Mutter und deren Lebenspartner nicht mehr auskommt, kann er eine eigene Wohnung nemen. (hier entsprechend der Hartz IV-Regeln 45 qm oder so ähnlich).
Er kann also Hartz IV beantragen, allerdings wird sein Einkommen angerechnet.

Bei seinem Einkommen denke ich, dass Hartz IV die Miete incl. Heizkosten (aber ohne Strom, Telefon usw.) übernimmt, dann stehen ihm 347 € monatlich für Ernährung/Kleidung usw. zu, abzüglich seines Einkommens (wobei hier 100 € meiner Kenntnis nach unberücksichtigt bleiben wegen Mindereinkommens), also 347 minus 100 €, würde er meines Erachtens 245€ an Unterstützung zum Lebensunterhalt bekommen.

Einfacher gehts doch nicht: miete wird bezahlt, mit dem Rest muss man halt auskommen (wie leider so viele in unserem Lande). Aber es geht.

Hallo,
erst einmal Dankeschön für eure Zahlreichen und hilfsbereiten Antworten.
Ich hoffe ich mache das hier richtig mit dem Zitieren.

Wird der neue Freund der Mutter voll angerechnet?

Auf was? Inwiefern?

Ich meine ob ihr neuer Freund bei der Unterhaltsberechnung voll angerechnet wird, da die beiden in einem Ehelichenverhältniss leben und ich meine ich hätte mal so etwas gehört das der Partner bei Anträgen allgemein angerechnet wird, also sein Gehald und Vermögen etc.

Also, schlecht finde ich das nicht, dass der Sohn mit 21 Jahren auf eigenen Beinen Stehen soll/muss, aber ich denke sie ist doch immerhin noch seine Mutter und sollte sich und ist doch auch verpflichtet sich um ihn zumindest finanziel zu kümmern.

Liebe Grüße
LiL Jen

Hallo,

Wird der neue Freund der Mutter voll angerechnet?

Bezieht die Mutter ALG II?

Nein seine Mutter bezieht kein ALG II, aber ihr neuer Lebensgefährte ist Selbständig und hat ein eigenes Haus, ich weiss nicht ob das vllt relevant ist.

Viele Grüße
LiL Jen

Hallo

Ich meine ob ihr neuer Freund bei der Unterhaltsberechnung voll angerechnet wird, …

Unterhaltsberechnung für den Sohn?

Viele Grüße

Hallo Lil Jen,

Wird der neue Freund der Mutter voll angerechnet?

Bezieht die Mutter ALG II?

Nein, … aber ihr neuer Lebensgefährte … hat ein eigenes Haus, …

Eltern müssen bis zur ersten berufsqualifizierenden Ausbildung ihrer Kinder an diese Unterhalt zahlen oder (nur bei minderjährigen Kindern zwingend) Unterkunft und Verpflegung gewähren. Die Höhe der Bargeldleistungen richtet sich nach der so genannten Düsseldorfer Tabelle. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle.

Zur Frage ob der neue Lebenspartner angerechnet wird ist zu sagen: Ja, indirekt. Denn die Mutter wird wahrscheinlich keine Miete zahlen und das wäre indirektes Einkommen das von ihren Freibeträgen zur Festlegung des Unterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle abgezogen wird. Der neue Lebenspartner der Mutter muß erst dann Bargeld auf den Tisch legen, wenn er sie heiratet.

Gruß Termid

Hallo,

Wie würde das denn aussehen wenn ihr neuer Freund sie als Untermieterin angibt und sie aufgrund dessen eine bestimmte Summe an Miete zahlen muss, auch wenn sie es direckt nicht macht oder muss, nur um die Unterhaltsforderungen zu umgehen.

Wird dies überprüft, denn dann müssten sie ja getrennte Schlafplätze bzw Zimmer haben?

Und ihr neuer Freund hat noch ein Zimmer frei, ich habe bei einer anderen diskusion gelesen das der Sohn dann mit einziehen muss, weil ja genügend Platz vorhanden wäre.
Müsste die Mutter dann nicht seine komplete Miete übernehmen da er keine Förderungen bekommt, wenn sie nicht möchte das er bei ihnen einzieht?
Oder gibt es dort auch wieder Sonderregelungen?

Grüße LiL Jen

Hallo Lil Jen,

wenn der Sohn eine Klage auf Zahlung von Unterhalt beim Amtsgericht/Familiengericht einreicht, dann wird der Richter die Mutter schon nach ihrem Einkommen und ihren Kosten für den Lebensunterhalt fragen. Der Richter wird sie auch darauf aufmerksam machen, das sie die Wahrheit angeben muss.

Bei einer Vermietung müsste der Wohnungseigentümer die Einnahmen aus der Miete versteuern, das wäre ein Nullsummenspiel für die beiden. Ein Eigentümer kann nicht untervermieten, nur ein Mieter kann untervermieten.

Was du bei einer Diskussion gelesen hast ist einfach Unsinn. Man kann niemanden zwingen ein für ihn fremden volljährigen Dritten bei sich aufzunehmen, nur weil er mit dessen Mutter zuammenlebt. Der Sohn würde ja nicht bei der Mutter einziehen sondern bei ihrem Freund.

Gruß Termid

Vielen Dank Termid und natührlich auch euch anderen ihr habt mir sehr geholfen, mir kommt die ganze Situation nun nicht mehr alzu unlösbar vor.

Liebe Grüße
LiL Jen

Ausbildungsplatz
Hallo

Man kann niemanden zwingen ein für ihn fremden volljährigen Dritten bei sich aufzunehmen, nur weil er mit dessen Mutter zuammenlebt.

Abgesehen davon hat doch der Sohn noch diesen Ausbildungsplatz, wo er jeden Tag hinmuss.

Viele Grüße