Sohn möchte umziehen

und wieso sollte er dann das Geld nie wiedersehen ?

lg Sev

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Hallo,

der Volksmund sagt: wo nix ist, hat der Kaiser sein Recht verloren bzw. einer nackten Frau kann man nicht in die Taschen fassen.

Trotzdem kann der Vater das Geld für das Kind bei der Mutter einklagen. Der Junge hat dann für später einen Titel.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hat nicht automatisch der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Es muss vom Gericht speziell einem Elternteil zugeordnet werden. Dass es automatisch wo ist, ist eines der Gespenster die man nicht tot bekommt und die viel Unheil anrichten.

Gruß
Ingrid

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Hi Sev,

Darf sie das?

nein!

Gandalf

und wieso sollte er dann das Geld nie wiedersehen ?

Das ist ganz einfach zu erklären!
Weil sie keine 400 € aufbringen kann. Sielehrt doch auch die Spardosen, leiht sich Geld wenn er mal welches von Papa oder Oma bekommt. Das ( und ihr Lebensgefährte) sind Personen die keinen „Bock“ auf arbeiten haben.
Wir hoffen das wir die Bank zur Rechenschaft ziehen können, da diese sich ja bei Kontoeröffnung nicht mal das alleinige Sorgerecht hat nachweisen lassen. Das heißt, eigentlich hätte der Kindesvater mit unterschreiben müssen, da sie beide das Sorgerecht haben.
Wenn alles nichts hilft wird der Vater sie anzeigen wegen Diebstahles.
Nur ob man Ihr das nachweisen kann ist ne andere Frage.
Sie kann ja behaupten sie hat es für ihn abgehoben…

Liebe Grüße Claudia

Hallo Malte,

Das Sorgerecht haben beide, und das
Aufenthaltsbestimmungsrecht die Mutter (Ich glaub das hat eh
automatisch der bei dem das Kind lebt)

Gruß,

Hallo,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hat nicht automatisch
der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Es muss vom Gericht
speziell einem Elternteil zugeordnet werden. Dass es
automatisch wo ist, ist eines der Gespenster die man nicht tot
bekommt und die viel Unheil anrichten.

Siehste mal, wußte ich gar nicht, deshalb auch in Klammern.
Aber das ist nirgendwo schriftlich festgehalten.
Zumindest nicht das ich wüßte.

Wie ist das denn zum Beispiel in meinem Fall. Bei mir umgekehrt. Tochter wollte zum Papa und wir haben uns völlig ohne Jugendamt oder Gericht geeinigt (sowas soll es auch noch geben). Nun wohnt sie 2 Jahre dort, ist auch dort gemeldet und er entscheidet über die alltäglichen Dinge. hab ich nun noch das ABR oder er?

Hallo Claudia,

ich habe mich jetzt mal durch alle Antworten durchgelesen. Falls es keinen gerichtlichen Beschluss/Vergleich/Urteil über das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) und/oder das Sorgerecht gibt, haben beide Eltern die gleichen Rechte, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen.

Nimmt der Vater dieses Recht der Gestalt wahr, dass er dem Wunsch des Kindes entspricht, dass es bei ihm leben darf, kann die Mutter nur das Gericht anrufen um den alten Status wieder herzustellen.

Weder Polizei noch sonstige Institutionen werden den Jungen mit Gewalt zur Mutter zurückbringen. Wäre ja auch witzlos, da er in einem Alter ist, wo er nach der Schule einfach wieder bei Papa vor der Tür steht.

Soweit ich weiß, MUSS das Jugendamt bei Trennungseltern zum Wohle des Kindes BEIDE Eltern beraten. Ihr seid an einen Mitarbeiter geraten, der die Arbeit vom Tisch wegschiebt. Ich habe http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-… jetzt nur kurz überflogen, aber der § 17 dürfte passen. Bin aber nicht sicher.

Ich habe generell Vorbehalte gegen die Arbeitsweisen (nichts tun oder überreagieren) mancher Jugendämter und ihr solltet versuchen diese so lange als möglich außen vor zu lassen. Geht die Sache zum Gericht, wird automatisch das Jugendamt eingeschaltet und dann könnt Ihr Euch immer noch mit ihm in Verbindung setzen.

Trotzdem noch ein Wort zur Mutter: wie es scheint, hat sie ihren Liebesentzug schon für den Fall des Wechsels angedroht. Sagt dem Jungen vorher, dass die Drohung durchaus von ihr umgesetzt wird und ihm dann die Rückkehr in einigen Monaten von ihr verwehrt ist.

Meine Stieftochter hatte mit 16 Jahren auch den Wechsel vollzogen. Ist jetzt beinahe schon 10 Jahre her. Die Mutter weigert sich immer noch, Kontakt zu diesem Kind zu halten und hindert auch die Geschwister dass sie Kontakt zur Schwester haben.

Es ist gut, wenn der Junge weiß, was passieren kann.

Auch kannst Du Dich durchaus als Partnerin des Vaters mit einbringen. Oftmals schauen die Richter sich die „Zweite“ genau an, weil das Kind ja dann in ihrem Umfeld lebt.

Ich habe damals alle Verhandlungen mit dem Jugendamt, Rechtsanwalt und dem Gericht gemacht, obwohl ich nicht mal mit dem Vater verheiratet war. Der Vater befand sich zum Zeitpunkt des Wechsels nämlich beruflich bedingt im Ausland.

Eine weitere oder dritte Person kann manchmal auch beruhigend wirken, da die Mutter ja mit ihrem Exmann sowas wie „Krieg“ hat und nicht mit seiner Neuen. Allerdings wirklich nicht in den Vordergrund drängen und immer schön ruhig und ausgleichend bleiben.

Mir wurde damals vom Jugendamt das Kind sogar in Obhut gegeben, weil der Vater nicht greifbar war und der Jugendamtsleiter Geld für ein paar Wochen Heim bzw. Pflegeeltern sparen wollte. Hat alles gut geklappt damals, obwohl ich in Bayern lebe und sich alles in NRW abgespielt hat.

Evtl. bekommt der Vater auch Beratung und Unterstützung bei der nächstgelegenen Vätergruppe. Mal bei http://www.vafk.de/orga/adress.htm gucken.

Wir haben damals übrigens für das Mädchen einen Anwalt eingeschaltet. Würden aber nicht mehr den Anwalt des Vaters nehmen, da dadurch bei Gericht und Jugendamt einiges vermischt wurde. Wenn der Anwalt des Vaters und des Kindes zwei Personen sind, kommt auch das Wissen von zwei Personen zum Tragen.

Gruß
Ingrid
ach ja: meine Stieftochter hat auch noch das Geld für ihr Sparbuch von der Mutter zu bekommen und noch jede Menge rückständigen Unterhalt.

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Das ist ganz einfach zu erklären!
Weil sie keine 400 € aufbringen kann. Sielehrt doch auch die
Spardosen, leiht sich Geld wenn er mal welches von Papa oder
Oma bekommt. Das ( und ihr Lebensgefährte) sind Personen die
keinen „Bock“ auf arbeiten haben.
Wir hoffen das wir die Bank zur Rechenschaft ziehen können, da
diese sich ja bei Kontoeröffnung nicht mal das alleinige
Sorgerecht hat nachweisen lassen. Das heißt, eigentlich hätte
der Kindesvater mit unterschreiben müssen, da sie beide das
Sorgerecht haben.
Wenn alles nichts hilft wird der Vater sie anzeigen wegen
Diebstahles.
Nur ob man Ihr das nachweisen kann ist ne andere Frage.
Sie kann ja behaupten sie hat es für ihn
abgehoben…

Hallo,

nicht anzeigen, davon hat der Junge auch kein Geld: auf Herausgabe des Geldes klagen. Wenn sie behauptet, dass sie es für das Kind ausgegeben hat, muss sie nachweisen für was. Für den alltäglichen Lebensbedarf bekommt sie ja Unterhalt für das Kind.
Das ergibt einen Titel gegen die Mutter, die vielleicht mal zu Geld kommt. Im Fall meiner Stieftochter war dieser Titel sogar „Insolvenzverfahrenresistend“. Er wurde - weil als vorsätzliche unerlaubte Handlung angemeldet - nicht in die Restschuldbefreiung hineingenommen.

Gruß
Ingrid
die sich komischerweise immer noch wundert, zu was manche Mütter fähig sind.

Liebe Grüße Claudia

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Hallo,

das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hat nicht automatisch
der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Es muss vom Gericht
speziell einem Elternteil zugeordnet werden. Dass es
automatisch wo ist, ist eines der Gespenster die man nicht tot
bekommt und die viel Unheil anrichten.

Siehste mal, wußte ich gar nicht, deshalb auch in Klammern.
Aber das ist nirgendwo schriftlich festgehalten.
Zumindest nicht das ich wüßte.

Wie ist das denn zum Beispiel in meinem Fall. Bei mir
umgekehrt. Tochter wollte zum Papa und wir haben uns völlig
ohne Jugendamt oder Gericht geeinigt (sowas soll es auch noch
geben). Nun wohnt sie 2 Jahre dort, ist auch dort gemeldet und
er entscheidet über die alltäglichen Dinge. hab ich nun noch
das ABR oder er?

Hallo,

Ihr habt BEIDE das ABR. Die alltäglichen Dinge darf immer der Elternteil entscheiden, bei dem das Kind ist. Wäre ja Stress pur, wenn er fragen müsste, ob sie das blaue oder das rote Kleid anzieht; Cornflakes oder Spiegelei zum Frühstück bekommt und wenn jedes Diktat von Beiden unterschrieben werden müsste.
Diese alltäglichen Entscheidungen haben auch nichts mit dem ABR zu tun. ABR bedeutet, dass der Elternteil entscheidet wo sich das Kind aufhält. Ob es Tante Frieda oder Oma Amalie besuchen und ob es beim Schulfreund Fritz übernachten darf. Wo das Kind generell lebt.
Es gibt Konstrukte, da hat Elternteil V die Vermögenssorge, Elternteil M die Gesundheitssorge und das ABR. Ich habe sogar noch verrücktere Aufteilungen erlebt. Die Mutter hatte das alleinige Sorgerecht und der Vater das Recht über die schulischen Belange (so hatte das Gericht geurteilt).

Vertragt Euch weiterhin, ist garantiert das Beste für Euer Kind.

Gruß
Ingrid

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Hallo,
ich erhoffe mir in meinem geschilderten Fall Eure objektive
und sachliche Meinung.

Es geht um einen jungen Mann der seit Juni 15 Jahre alt ist.

Hi!

Soweit ich weiß, kann das Kind ab 12 Jahren (in Österreich) selbst entscheiden, wo es leben möchte (Vater oder Mutter) soweit nicht einer der beiden Elternteile sowieso nicht in Frage kommt (wegen Jugendschutz-Verletzungen oder ähnlichem) - was aber in diesem Fall keine Rolle spielen dürfte (ganz im Gegenteil…)

lG

Hallo Claudia,

sollte es einen Unterhaltstitel (u./o. Urteil) geben, die Mutter sofort nach dem Wechsel auffordern, dass sie den Titel herausgibt. Tut sie das nicht sofort zum Gericht und eine Abänderungsklage machen.

Wäre nicht das erste Mal, dass dann gepfändet wird, obwohl der bisher betreuende Elternteil gar nicht mehr betreut.

Die Mutter könnte u. U. die Pfändung damit begründen, dass der Junge ja gar nicht fest umgezogen ist, sozusagen nur einen Urlaub bei Papa verbringt. Sie hätte - falls das Gericht das auch so sieht - damit sogar das Recht noch vier Wochen lang den Unterhalt einzukassieren.

Auch das Kindergeld ummelden.

Der Vater hat im Übrigen nach dem Wechsel das Recht Unterhalt für das Kind zu bekommen. Nicht abwimmeln lassen, dass sie ja kein Einkommen hat. Sie muss sich einen Vollzeitjob suchen, wenn es keine wichtigen Verhinderungsgründe (z. B. arbeitsunfähig krank, kleines Baby versorgen) gibt. Er sollte aber die Mutter sofort nach dem Umzug in Verzug setzen, da er rückständigen Unterhalt nur für die Zeit bekommt, ab der er sie zur Zahlung aufgefordert hat.

Versucht die Mutter friedlich davon zu überzeugen, dass der Junge beim Einwohnermeldeamt zum Vater gemeldet wird. Gibt Fälle, da sind die neu betreuenden Eltern der „Wechselkinder“ dann gezwungen das Einverständnis des blockierenden Elternteiles per Gericht zu holen. Gilt auch für Ausweis/Pass des Jungen, falls Ihr vorhabt zusammen mal ins Ausland zu fahren.

Auch die Herausgabe der persönlichen Gegenstände (incl. Zeugnisse, Streicheltiere usw.) des Kindes kann sich u. U. etwas schwierig gestalten. Kenne einen Fall, da hat der Junge die zu klein gewordene Kleidung mitbekommen, sein einziges „Wertstück“, seine Playstation hat er erst Jahre später bekommen, weil seine Stiefmutter damit hat spielen wollen (hier war der Wechsel aber anders rum gewesen - vom Vater zur Mutter). Auf die damals passende Kleidung hat er immer vergeblich gewartet.

Macht Euch jetzt schon mal eine Liste an den Kühlschrank, wo Ihr die möglichen Probleme und wichtigen zu erledigenden Sachen nach und nach notiert. Strategien dagegen schon im Vorfeld entwickeln.

Der Junge soll eine Liste seiner Sachen machen und evtl. schon einiges einpacken und bereit stellen. Lasst ihn nicht die Sachen selber abholen, das belastet ihn unheimlich wenn er entweder beschimpft bzw. belabert oder (was fast schlimmer ist) als Luft behandelt wird.
Nehmt eine völlig neutrale (auch der Mutter unbekannte) Person, die die Sachen bei ihr abholt. Ist dann gut auch als Zeuge zu verwenden, wenn es heißt, dass dieses oder jenes ja mitgegeben wurde, was in Wirklichkeit bei Ebay den Weg zu einem neuen Besitzer fand.

Evtl. hilft Euch hier auch jemand von der nächsten Vätergruppe. Solltest Du Kontakte benötigen, kannst Dich direkt bei mir melden.

Gruß
Ingrid

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