Sohn schlägt Vater, was tun?

Hallo,

ich habe ein verdammtgroßes Problem. Mein kleiner Bruder ist 18 Jahre alt und leider an einer geistigen Behinderung mit autistischen Zügen. Er lebt zurzeit mit meinem Vater zusammen und hat ihn in den vergangenen Monaten massiv geschlagen. Unter anderem 2 Rippen gebrochen.

Mein Vater versucht ihn loszuwerden, da er unglaubliche Angst vor ihm hat. Nun hat er letztens die Polizei gerufen und die haben ihn mitgenommen und ihn vorübergehend in eine psychiatrische Anstalt gesteckt. Da auf die Anzeige verzichtet wurde, ist es auf freiwilliger Basis geschehen.

Jedoch teilte man mir mit, dass mein Bruder jederzeit die Anstalt verlassen kann, sofern er nicht mehr da bleiben möchte. Das bedeutet, dass er wieder zu meinem Vater zurück muss. Die andere Möglichkeit ist beim nächsten Vergehen ihn anzuzeigen, damit er zwangseingewiesen wird. Jedoch besteht dabei auch die Gefahr, dass er nach einer kurzen Zeit wieder zurück kommt.

Meine Frage ist jetzt: Was kann man konkret machen, dass mein Bruder nicht mehr mit meinem Vater zusammenlebt?

Wir bemühen uns seit etwa 2 Jahren um eine passende Unterkunft, werden jedoch immerwieder hingehalten, dass zurzeit nichts frei ist. Gibt es schnelle Alternativmöglichkeiten? Es läuft immer wieder darauf hinaus, dass mein Bruder wieder zurückkommt. Einmal weil er freiwillig hingegangen ist, nachdem die Polizei kam (Mein Vater hat sie gerufen) und auch bei der Anzeige passiert nicht besonders viel.

Ich hoffe, dass alle die das lesen und mir helfen können mir viele Ratschläge geben können.

Mfg

Hallo!
Das ist ein riesiges Problem, aber tatsächlich auch eines, für das Lösungen schwer zu finden sind.
Psychiatrien sind wohl für die akute Verhaltensauffälligkeit zuständig, ggf.bei Gefährdung auch mal mit richterlicher Unterbringung. Längerfristig bräuchte Ihr Bruder aber eine Heimunterbringung; Heimplätze, zumal für aggressiv sich verhaltende geistig behinderte Menschen, sind aber knappund kurzfristig kaum zu finden!
Ist schon geprüft worden, ob Ihr Vater eine ambulante Unterstützung kriegen könnte?
Viel Erfolg!
jb

Das ist eine schlimme Sache,aber leider kann ich Dir da nicht helfen.Wende Dich an www.1-2-3 recht.net da kann Dir sicher geholfen werden.

Hi,
haben in der Nachbarschaft das gleiche Problem. Hier wurde sofort, nachdem er seine Eltern geprügelt hat, ein sog. Umgangsverbot erlassen. Das heißt, er darf sich seinen Eltern bis auf … m nicht nähern. Da er aber eine eigene Wohnung hat, ist hier das problem kleiner.
Ich gehe mal davon aus, dass Dein Bruder sonst keine Unterkunft hat. Er kann aber in ein sog. „betreutes Wohnen“ eingeliefert werden. Hier muss aber ein dringlicher Grund vorliegen. Das geht aber nur, wenn Dein Vater den Sohn wegen Körperverletzung anzeigt!!!
Ist zwar schlimm, aber wenn er um Leib und Leben bangen muss, geht das nicht anders. Die Schläge oder z.B. die gebrochenen Rippen Deines Vaters sind ja nachweisbar (ärztlicher Bericht). Über Jungendamt sofort erkundigen, welche Möglichkeiten es hier gibt.
Näheres kann ich jetzt auch nicht sagen, ich wünsche Dir und Deinem Vater jedenfalls sehr viel Glück.

Hallo Ugi257,
so komisch wie es sich anhören mag. Dein Bruder ist zunächst derjenige der der fachkundigen Hilfe bedarf. Er ist der Kranke und muß in der klinik und beim Therapeuten lernen mit seiner Erkrankung den Alltag so zu bewältigen, dass er für andere Menschen keine Gefahr darstellt.
Dein Vater sollte das Potential der Klinik nutzen, um über das Krankheitsbild ausreichend aufgeklärt zu werden. Unterstützung findet er über die Patienten- und Andehörigenvertetung, Trialogveranstaltungen unter Beteiligung von Ärzten, Betroffenen und Angehörigen und den Selbsthilfegruppen. Der Sozialdienst des Krankenhauses hat auch Sprechstunden. Du siehst, die Möglichkeiten sind vielfältig und müssen Bedarfsgenau ausgewählt werden.

Gruß Peter!

Hallo Ugi257, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Ich denke, die einzige Möglichkeit besteht darin, Deinen Bruder unter Betreuung stellen zu lassen(Amtsarzt). Es wird dann ein Betreuer festgelegt (das kann auch der Vater sein) der auch über den Aufenthalt oder ärztliche Behandlung Deines Bruders (mit-)bestimmt.
Gruß
Hans

Hallo Ugi257,
das klingt nicht gerade Gut, eher besorgniserregend!
So wie Sie es schilderst ist der Vater dem Sohn körperlich nicht mehr gewachsen und ständig den unkontrollierten ‚launischen Ausbrüchen‘ des Kindes ausgesetzt. Das diese Ausbrüche, vom Sohn, eindeutig nicht steuerbar sind, weil dieser an geistige Fehlfunktionen leidet, ist medizinisch bestimmt bestätigt.
Aufgrund der UNBERECHENBARKEIT des Sohnes, kann man dem Vater, ein Zusammenleben, mit dem Kind, absolut nicht mehr zumuten, da solche derart massiven körperliche Angriffe eine Gefahr für Leib und Leben des Vaters darstellen.
Ich rate DRINGLICHST: Unbedingt, bei JEDEN körperlichen Angriff die Polizei alarmieren UND Straf-Anzeige wegen (schwerer) Körperverletzung stellen!
Da nicht aus zuschliessen ist, dass der Sohn, bei solchen Gewaltexzessen der Vater sogar in akuter Lebensgefahr ist (man möchte sich nicht ausdenken, wenn der Vater schläft und der Sohn …) MUSS eine SOFORTIGE ZWANGS-Dauereinweisung erfolgen.
Bitte KEINE falschen Rücksichtsnahmen, dem Sohn droht, aufgrund seiner psychologischen Fehlleitungen, somit er es also nicht bewusst angeht, KEINE Srafen bei einer Strafanzeige.
Warum Strafanzeige: Leider sind deutsche Behörden nicht immer so sensibilisiert, bei dringlichem Handlungsbedarf zu reagieren - da muss man Druck machen!
Strafanzeigen erhöhen den Druck bei den zuständigen Stellen, dem Vater endlich vom Leid der körperlichen Angriffe und sogar von der sehr wahrscheinlichen Lebensbedrohung zu befreien. Melden Sie daher JEDE Strafanzeige (am besten eine KOPIE der Starfanzeige)
der Stelle, bei der Sie eine Einweisung beantragt haben.
Strafanzeigen werden, wenn polizeiliche Massnahmen abgeschlossen sind, der Staatsanwaltschaft zu geführt und dort entschieden - können aber auch vor Gericht gehen.
Ein Gerichtsurteil wäre wünschenswert, da dies auch die (vorhandene Gefahr) einbezieht und eine Zwangseinweisung anordnet. Egal wie die Folgen einer Strafanzeige sind, es werden KEINE Strafen gegen den Sohn verhängt! Somit können Sie und der Vater ganz beruhigt und OHNE „schlechtes Gewissen“ dem entgegen sehen!
Falls der Vater eine Rechtschutzvesicherung hat, sollte ein (ERFAHRENER / bei der Anwaltskammer des Wohnortes erfragen) Anwalt hinzu gezogen werden.
Ansonsten ist auch ein Kontakt mit einem Caritasverband oder anderen Sozialeinrichtungen sehr ratsam.
Stellen Sie einen dauerhafte Not-Einweisungantrag wegen Gesundheit-und Lebensbedrohlichkeit.
Wenns sein muss, dann erklären Sie der zuständigen Stelle (bei der schon Einweisungsersuchen gestellt wurde), dass Sie den Fall an der Presse und anderen Medien zuleiten, zur Veröffentlichung der Missstände.
Machen Sie eine schriftlich-chronologische Abfolge der Vorfälle und beschreiben Sie (mit dem Vater) die Vorfälle. Diese Kopieren Sie und schicken diese an diverse TV-Sender und Zeitungsverlage.
Wenn auch nicht alle antworten oder gar diesen Missstand publizieren, so wird es mindestens ein Medium sein, welches dies veröffentlicht.
Das beflügelt (fast) immer die Mitwirkungspflicht der Stellen und man findet plötzlich ungeahnte Lösungen!

Haben Sie und Ihr Vater absolut KEINE Scheu auch Behörden massiv an zugehen, da hilft ein ‚Versprechen‘ den Fall Öffentlich zumachen, recht oft.

Bedenken Sie aber stets, dass die Sachbearbeiter/innen für den Publikumsverkehr, meist NICHT die Personen sind, welche den Fall entscheiden - also seien Sie trotzdem höflich aber konsequent in der Kommunikation mit diesen Menschen.
Ich wünsche dem Sohn (er kann ja nichts daür!) Gute Besserung, dem Vater endlich ein erleichtertes Leben und allen VIEL ERFOLG!
(P.S.: Sollte der Vater keine Rechtschutzversicherung haben, so kann man bei dem zuständigen Gericht einen Gerichts-Kostenhilfe-Antrag stellen (Rechtspfleger des Gerichtes helfen). Bei entsprechend niedrigem Einkommen werden die Kosten der Staatskasse auf erlegt.)

Hallo Ugi257,

es gibt durchaus Möglichkeiten (seltsam nur, daß bisher niemand Euch daraufhingewiesen hat :frowning: )

Deinem Text entnehme ich, daß Dein Bruder geistig behindert ist (also nicht immer die Folgen seiner Handlungen einschätzen kann) und zudem noch autistische Züge hat (also auch in seiner Kontakt- und Beziehungsgestaltung Probleme hat).
Nach §1896 BGB kann eine „Betreuung“ beim zuständigen Amtsgericht angeregt werden, wenn eine volljährige Person aufgrund psychischer Krankheit oder … geistigen … Behinderung nicht in der Lage ist, ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten zu besorgen. (Ein Betreuer ist also ein Helfer, der für den Betreuten in Angelegenheiten entscheidet, die dieser nicht überblicken kann.)
In Eurem Fall könnte ein Betreuer also z.B. die Aufnahme in eine Wohngruppe oder ein Wohnheim für geistig behinderte Menschen organisieren. Ein Betreuer könnte prinzipiell auch jeder Angehöriger oder Freund sein, ich empfehle aufgrund des dabei oft innewohnenden Konfliktpotentials aber i.d.R. Berufsbetreuer. Diese haben meist auch die besseren Kontakte zu WGs + Heimen.
Ihre Entscheidungen sind bindend.
Betreuer werden immer nur für einen bestimmten Zeitraum bestellt + für ganz konkrete Aufgabenbereiche (hier: Wohnungsangelegenheiten). Laßt Euch vom Amtsgericht beraten oder meldet Euch noch mal, wenn das noch nicht reicht.

Viel Erfolg Euch + auch Deinem kleinem Bruder alles Gute!
Holger