Hallo Ugi257,
das klingt nicht gerade Gut, eher besorgniserregend!
So wie Sie es schilderst ist der Vater dem Sohn körperlich nicht mehr gewachsen und ständig den unkontrollierten ‚launischen Ausbrüchen‘ des Kindes ausgesetzt. Das diese Ausbrüche, vom Sohn, eindeutig nicht steuerbar sind, weil dieser an geistige Fehlfunktionen leidet, ist medizinisch bestimmt bestätigt.
Aufgrund der UNBERECHENBARKEIT des Sohnes, kann man dem Vater, ein Zusammenleben, mit dem Kind, absolut nicht mehr zumuten, da solche derart massiven körperliche Angriffe eine Gefahr für Leib und Leben des Vaters darstellen.
Ich rate DRINGLICHST: Unbedingt, bei JEDEN körperlichen Angriff die Polizei alarmieren UND Straf-Anzeige wegen (schwerer) Körperverletzung stellen!
Da nicht aus zuschliessen ist, dass der Sohn, bei solchen Gewaltexzessen der Vater sogar in akuter Lebensgefahr ist (man möchte sich nicht ausdenken, wenn der Vater schläft und der Sohn …) MUSS eine SOFORTIGE ZWANGS-Dauereinweisung erfolgen.
Bitte KEINE falschen Rücksichtsnahmen, dem Sohn droht, aufgrund seiner psychologischen Fehlleitungen, somit er es also nicht bewusst angeht, KEINE Srafen bei einer Strafanzeige.
Warum Strafanzeige: Leider sind deutsche Behörden nicht immer so sensibilisiert, bei dringlichem Handlungsbedarf zu reagieren - da muss man Druck machen!
Strafanzeigen erhöhen den Druck bei den zuständigen Stellen, dem Vater endlich vom Leid der körperlichen Angriffe und sogar von der sehr wahrscheinlichen Lebensbedrohung zu befreien. Melden Sie daher JEDE Strafanzeige (am besten eine KOPIE der Starfanzeige)
der Stelle, bei der Sie eine Einweisung beantragt haben.
Strafanzeigen werden, wenn polizeiliche Massnahmen abgeschlossen sind, der Staatsanwaltschaft zu geführt und dort entschieden - können aber auch vor Gericht gehen.
Ein Gerichtsurteil wäre wünschenswert, da dies auch die (vorhandene Gefahr) einbezieht und eine Zwangseinweisung anordnet. Egal wie die Folgen einer Strafanzeige sind, es werden KEINE Strafen gegen den Sohn verhängt! Somit können Sie und der Vater ganz beruhigt und OHNE „schlechtes Gewissen“ dem entgegen sehen!
Falls der Vater eine Rechtschutzvesicherung hat, sollte ein (ERFAHRENER / bei der Anwaltskammer des Wohnortes erfragen) Anwalt hinzu gezogen werden.
Ansonsten ist auch ein Kontakt mit einem Caritasverband oder anderen Sozialeinrichtungen sehr ratsam.
Stellen Sie einen dauerhafte Not-Einweisungantrag wegen Gesundheit-und Lebensbedrohlichkeit.
Wenns sein muss, dann erklären Sie der zuständigen Stelle (bei der schon Einweisungsersuchen gestellt wurde), dass Sie den Fall an der Presse und anderen Medien zuleiten, zur Veröffentlichung der Missstände.
Machen Sie eine schriftlich-chronologische Abfolge der Vorfälle und beschreiben Sie (mit dem Vater) die Vorfälle. Diese Kopieren Sie und schicken diese an diverse TV-Sender und Zeitungsverlage.
Wenn auch nicht alle antworten oder gar diesen Missstand publizieren, so wird es mindestens ein Medium sein, welches dies veröffentlicht.
Das beflügelt (fast) immer die Mitwirkungspflicht der Stellen und man findet plötzlich ungeahnte Lösungen!
Haben Sie und Ihr Vater absolut KEINE Scheu auch Behörden massiv an zugehen, da hilft ein ‚Versprechen‘ den Fall Öffentlich zumachen, recht oft.
Bedenken Sie aber stets, dass die Sachbearbeiter/innen für den Publikumsverkehr, meist NICHT die Personen sind, welche den Fall entscheiden - also seien Sie trotzdem höflich aber konsequent in der Kommunikation mit diesen Menschen.
Ich wünsche dem Sohn (er kann ja nichts daür!) Gute Besserung, dem Vater endlich ein erleichtertes Leben und allen VIEL ERFOLG!
(P.S.: Sollte der Vater keine Rechtschutzversicherung haben, so kann man bei dem zuständigen Gericht einen Gerichts-Kostenhilfe-Antrag stellen (Rechtspfleger des Gerichtes helfen). Bei entsprechend niedrigem Einkommen werden die Kosten der Staatskasse auf erlegt.)